Richter müssen sich an die Gesetze halten, und nach dem Vorschlag reicht es aus, wenn das Gerät dazu genutzt werden könnte, „Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen“. Das ist ja die Änderung die ansteht, weil das Benutzen solcher Geräte bereits jetzt verboten ist, wenn es nur darum ginge müsste man nichts ändern.