Wulf4096
(Wulf4096)
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Nö. Das reine Darstellen auf einer Karte ist ok, solange dies unabhängig von Position/Geschwindigkeit des Fahrzeugs geschieht. Das “Anzeigen” (Dieser Begriff ist älter als das Smartphone!) im Sinne von “Alarm-Schlagen” ist nicht ok.
Ein Graubereich wäre die Argumentation, dass Webbrowser die eigene Position laufend an eine Webseite übertragen können und so die Funktion einer Blitzer-App erbringen können, ohne dafür ausgelegt zu sein. Wäre ich Richter würde ich einen Fahrer dann verurteilen, wenn er während der Fahrt so eine Webseite geöffnet hatte und man mir Beweise liefert.