Quellen für Naturschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern

Hallo,
wegen einer speziellen Situation hatte ich es schon mit einem Naturschutzgebiet in Mecklenburg-Vorpommern hier im Forum. Das ist zwar momentan wohl auch noch nicht gelöst, aber auf jeden Fall ist es so, dass vier Teilflächen eines NSG eingetragen sind, aber vier Teilflächen fehlen auch noch.
Ich frage mich nun wie man die fehlenden Teilflächen eintragen kann. Irgendwo muss es ja Quellen für die bereits eingetragenen gegeben haben. Stammen die direkt aus der Verordnung. Dort (ab §4) werden auch R und H-Koordinaten genannt. Ich dachte das wären der Rechts- und Hochwert, aber irgendwie habe ich es nicht geschafft wirklich damit was anzufangen. Soweit mir bekannt sind Verordnungen Amtliche Werke und Amtliche Werke unterliegen keinem Urheberschutz oder ähnlichem und dürfen demnach in OSM verwendet werden? Oder gibt es noch andere Daten die man zum Eintragen der noch fehlenden Teilflächen des NSG verwenden kann?
Hier die schon vorhandene Relation: https://www.openstreetmap.org/relation/10808841

Oder ein anderes NSG welches auch fehlt: das NSG Richtenberger See (hier die Verordnung: http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase=1&st=lr&doc.id=jlr-RichtNatSchGVMVrahmen&doc.part=X&doc.origin=bs)). Dort in der Verordnung sind als Anlage Luftbilder mit der Grenze des NSG eingezeichnet. Kann man diese einfach abzeichnen? Oder gehören Anlagen nicht mehr zur Verordnung?
Hier die Lage: https://www.openstreetmap.org/#map=15/54.1934/12.8845

Weiß da jemand genaueres wieso manche NSGs eingetragen sind aber andere nicht? Und mit welcher Quelle diese eingetragen wurden? Oder allgemein wie man neue einträgt und welche Quellen man da verwenden kann?

Eine Anlage ist Teil der Verordnung… Also unterliegt diese den selben Rechten wie die Verordnung selbst. Im Zweifelsfall kann man mit JOSM und der Erweiterung PicLayer eine Karte selbst ausrichten und danach abzeichnen.

Bei Ausweisungen vor der Wende muß man meines Erachtens schauen… da ist mir selbst nicht immer die rechtliche Lage der kartographischen Grenzdarstellung klar…

Wenn Grenzen fehlen, liegt es aber auch oft daran, daß es bisher keinen gab, der sich um dieses Thema in seinem Gebiet gekümmert hat…

Ansonsten… auch mal beim Land MeckPom selbst nachfragen, zwecks Nutzungserlaubnis digitaler Grenzen. Ich empfehle hier aber zwingend (!!!) Joachim Kast aka User DD1GJ und noch besser User KVLA-HRO-Mei mit einzubeziehen! Beide, vor allem letzterer dürften in MeckPom beste Kontakte zu entsprechenden Stellen haben.

Sven

Edit: kleiner Wörtertausch

Ich habe das Thema gesehen, derzeit arbeitet die Rostocker Verwaltung aber nur noch in Minimalbesetzung, weshalb ich um etwas Geduld bitten muss :expressionless:

Klar, first things first. Danke an alle die sich jetzt an der Corona-Front befinden.

Aber vielleicht haben andere, die vielleicht gerade vor Langeweile zuhause vergehen, eine Idee wie man diese Rechts- und Hochwerte in OSM reinbringen könnte? Hier in der Verordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/natsgsor_genv/DDNR514710990.html) steht bspw. was von „Rechts- und Hochwert der Top. Karte R 541110, H 603200“. Wie kann ich das umrechnen?

https://www.koordinaten-umrechner.de/decimal/51.000000,10.000000?karte=OpenStreetMap&zoom=8

Danke, diese Seite hatte ich auch schon gefunden, aber ich bin wohl zu blöd da die Werte richtig einzugeben. Kannst du sagen wo ich das tun muss? :confused:

Unter “Gauß-Krüger”, und an alle in der Verordnung bezeichneten Koordinaten noch ne Null anhängen.

Super, vielen Dank, kommt hin.