Map_HeRo
(Mikke)
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Ich sehe das genau so, habe aber vor einiger Zeit schon einmal das Internet nach einer expliziten Aussage dazu durchforstet und nicht gefunden. Für Einsatzfahrzeuge im dringlichen Einsatz (Blaulicht) gelten die meisten Vorschriften der StVO gemäß §35 ohnehin nicht, da bedarf es keines Zusatzzeichens. Von daher ist eigentlich klar, dass das Zusatzzeichen 1026-33 für Einsatzfahrzeuge im “normalen” Einsatz (ohne Blaulicht) gilt.