Rein rechtlich dürfen sie es (§ 35 StVO). Natürlich sollte man als Fahrer eines solchen Fahrzeugs dabei den gesunden Menschenverstand nicht ausschalten, also über eine Holzbrücke würde ich auch mit Sondersignal nicht mit einem 10 t schweren Tanklöschfahrzeug drüberfahren.
Einsatzfahrzeuge dürften theoretisch mit Sondersignal auch an Bahnübergängen dem Zug die Vorfahrt nehmen, bzw. Halbschranken einfach umfahren. Machen sie aus gutem Grund nicht, denn irgendwann kracht es dann doch.