Sie dürfen aufgestellt werden, aber nur dann, wenn sie weit genug weg von öffentlichen Straßen stehen so dass es keine Verwechslungsgefahr mit offiziellen Schildern gibt. In diesem Beispiel hier in der direkten Verlängerung einer öffentlichen Straße, anscheinend ohne weitere Abgrenzung durch ein Tor ist das sicher nicht gegeben.