Pläne aus Amtsblättern

Kann man eigentlich Pläne (B-Pläne, Lagepläne, Übersichtspläne etc.) aus Amtsblättern für OSM verwenden?

m.E. JA! Amtsblätter sind nun mal DIE öffentlichen Bekanntmachungen schlechthin und damit gemeinfrei! Georg

Die Frage stellte sich mir auch schon einmal, damals hatte jemand auf Wikipedia Karten veröffentlicht, die aus einer Amtlichen Bekanntmachung entnommen waren. Er schrieb dazu, dass diese Karten gemeinfrei seien Diese Karten wollte ich benutzen für OSM, zur Sicherheit habe ich bei der Stadt nachgefragt. Auskunft damals war: ja, die amtlichen Bekanntmachungen sind gemeinfrei, ABER die Karten sind nur Anhang bzw. sind nur mit (Ausnahme)Genehmigung des Landesamtes für Vermessung (NRW) in den Amtsblättern, sprich, nur was die Stadt neu eingezeichnet hat in die Pläne (z.B. geplante Straßenverläufe) ist gemeinfrei, das andere, die Karte selbst kann natürlich von der Stadt nicht gemeinfrei gegeben werden, da sie ja gar nicht im Besitz dieser Daten ist, sondern dies nur mit Genehmigung des Landesamtes benutzt. Sprich die Karten gehören der Stadt nicht, was einem nicht gehört, kann man auch nicht freigeben.