die haben eine Adresse, Straße und Hausnummer, mindestens werden Grundstücke nummeriert oder auch Gebäude (das legt die Gemeinde im Rahmen des Landesrechts fest, von Bundesseite ist mind. die Nummerierung des Grundstücks gefordert), ggf. kann auch vorgesehen sein, dass Zugänge z.B. zu Treppenhäusern, eigene Nummern bekommen können.