Moin,
solange Einkaufszentren etagen- und geschäfteweise gemappt werden möchten, verstieße das gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. 
Auch wenn ich Dir persönlich zustimme - obwohl ich sowas schon einmal in meinem Leben gebraucht hätte.
Das verstößt allerdings schon eher gegen OSM-Grundsätze - würde ich nicht machen.
Die Hausnummer ist meist schon beim Gelände/Adresse des Kleingartenvereins vergeben - und eine offizielle Angabe der Parzelle in der Postanschrift verstößt m. W. wiederum gegen die Auflage, das diese nicht als fester Wohnsitz dienen dürfen - glaube ich wenigstens. 
Die Unterteilung liegt m. E. eine Ebene tiefer - und dafür sollte ein eigenes Tag her - allein schon, damit man es ausblenden könnte, wenn man wollte. 
Meinetwegen auch ref=* …
Gruß
Georg