Parkplätze unter fremder Kontrolle

Moin !

wie aus der Presse bekannt werden immer mehr Parkplätze von Supermärkten von fremden Dienstleistern kontrolliert und ggf. Knöllchen verteilt die dann auch in deren Kasse fliessen.

Würde Ihr diese Flächen auch mit Operator=* versehen?

Gruß Jan

Ja, das finde ich nützlich - zumal die Schilder, auf denen diese Informationen (Parkscheibe, max. x Stunden, sonst Strafe x fällig) oftmals sehr unscheinbar sind für die Parker. Ist der Parkplatz mit Operator getaggt, hat man direkt nen kleinen Zaunspfahl vor den Augen :wink:

Naja, ein parking:condition tuts ja auch.

Ich hatte mir mal folgendes Snippet gespeichert, für den Fall dass ich auf so einen Parkplatz treffe und wollte eigentlich schon längst mal nachgefragt haben, ob ich das mit der Namensraumerweiterung für die Adresse richtig verstanden habe. Da passt diese Dsikussion ja gerade.

Ich kann mich nämlich noch aus Vor-OSM-Zeiten erinnen, dass die Adresse wo man sein Auto wieder abholen kann nicht angeben war und erst die Polizei der Kundin die auch gleich noch im Nachbargeschäft einkaufen war helfen konnte, wo denn nun ihr Auto abgeblieben ist. Der Laden wo sie zuerst eingekauft und geparkt hatte, machte nämlich eine Stunde früher zu und eine Nachfrage an der Kasse war nicht mehr möglich. Zudem gingen beide zueinander gelegenen Parkplätze so was von beinahe ineinander über, dass man schon dreimal hinsehen musste um zu erkennen, dass das zwei getrennte Parkplätze waren.

Daher wäre es m.M.n. durchaus sinnvoll, die Adresse des Abschleppunternehmens das den Parkplatz bewirtschaftet ebenfalls zu erfassen, damit man weiß wo man seine Kiste wieder freikaufen kann. Sofern die benutze Software das eben abrufen / anklicken lässt.
Scheint nämlich bei einigen Unternehmen auch ein beliebter Weg zu sein, noch einen Tag Standgebühren zu erwirtschaften. Oder gleich mehrere, wenn Wochenende ist oder der Halter erst angeschrieben wird.


access=customers
amenity=parking
capacity:disabled=4
capacity:parent=2
capacity=50
fee=no
hgv=delivery
lit=yes
maxspeed=10
maxstay=60
name=Kundenparkplatz Frische-Supermarkt
opening_hours=Mo-Sa 07:00-22:00
operator:addr:city=Dortmund
operator:addr:country=DE
operator:addr:housenumber=25
operator:addr:postcode=44137
operator:addr:street=Zechenstraße
operator:phone=0900-111222333
operator:website=www.abschleppdienst.de
operator=Abschleppdienst S GmbH
parking:condition=disc
parking=surface
smoothness=excellent
supervised=no
surface=asphalt

Wäre der Adress-Syntax denn so richtig? Da blicke ich noch immer nicht richtig durch.

Ist zwar nicht mehr KISS, aber sieht korrekt aus. :sunglasses:

Bitte immer schön aktuell halten.

hi,
operator=Apschleppdienst XY sehe ich sehr kritisch, da der operator in der Regel der Eigentümer (Supermarkt) ist.
Operator bedeutet ja mehr als nur abzuschleppen, z.B. Unterhaltung und vor allem Festlegung der Regeln.
Nur weil der Operator diese Aufgabe an wen anders vergeben hat, heißt das nich lange nicht, dass dieser andere jetzt der neue Operator ist.

Grüße

Lieber access=customers, das sollte eigentlich alles abdecken.

Dazu noch:
maxstay=*
opening_hours=*
und vor allem:
parking:condition=disk (Für die Parkscheibenpflicht)

Wer dann noch kein Brett vorm Kopf hat, tia… :wink:

Grüße

Guter Einwand - das wird man im Einzelfall aufdröseln müssen. Ich hatte mir die Notizen anhand eines Parkplatzes zusammengesucht, wo der Supermarkt den Parkplatz in der Tat an den Abschleppdienst zur “Bewirtschaftung” verpachtet - heißt das so? - hatte. Quasi wie die Parkpläte an Veranstaltungshallen, die werden ja auch von Dritten betrieben. Ich las in den Medien, dass solche Geschäftsmodelle immer häufiger vorkommen und freue mich, dass ich hier bei uns noch nicht auf so was getroffen bin.

Bei dem anderen denkbaren Modell, dass der Supermarkt Operator bleibt, der Abschlepper aber in “Eigenregie” für die Überwachung und das Abschleppen sorgt, müsste man dann wohl noch überlegen wie man den dann als was taggt. Ideen?

Parkraumbewirtschaftung schimpft sich da sgute Modell.
Bedeutet im Wesentlichen, dass so viel Geld wie möglich aus den Parkplätzen rausgepresst wird :wink:

Aber wie gesagt, das ist noch lang nicht alles, sondern bedeutet im Endeffekt nur, dass sich eine Abschleppfirma das Recht erkauft hat, hier abschleppen zu dürfen. Die daher in den Operator zu setzen halte ich für grundfalsch.

Die Firma hat z.B. meist nie das Recht, die Parkregeln zu ändern, was wiederum ein urgeigenes Recht des Betreibers ist.

Grüße

Ich suche gerade, ob wir die Fotos von dem Termin bei uns im Archiv haben um den Laden wieder zu finden, scheinen aber nicht bei uns gespeichert zu sein. Es gibt in der Tat mindestens diese beiden Modelle. Eines eben wo der Markt Betreiber bleibt und der Abschlepper wüten darf wie er will, das andere wo der Parkplatz verpachtet ist und z. B. nach Ablauf der X Minuten Parkscheibe für die Kunden 3,50 Euro pro Stunde Gebühren an den Abschleppunternehmer zu zahlen sind. Nach drei oder vier Stunden (Freidauer + max. Ticketdauer) kannst dann Deine Karre sonstwo im Nirwana auslösen. Kam mal ein guter Bericht im TV. Wobei ich auch annehme, dass Modell 1 mit Markt als Betreiber deutlich verbreiteter sein wird.

Sehe ich genauso.

Wenn der Supermarkt nur die Kontrolle der Einhaltung der Regeln, samt evtl. Abschleppen, ausgelagert hat, bleibt er dennoch der “Operator”.

Richtig. Z. B. Rewe und real. Die beauftragen den Dienstleister “nur” mit der Überwachung und der Beseitung der Besitzstörung. Der Rest ist Sache des Dienstleisters. Da gehört dann der Händler als Operator rein. Ob und wie man dann den Dienstleister taggt bei dem man sein Auto wieder freikaufen muss war die aufgekommene Frage.

Anders ist die Sache eben bei den erwähnten Verpachtungen, wo darauf spezialisierte Abschleppunternehmen dann den Parkraum bewirtschaften, die Parkgebühren einnehmen die nach der Gratis-Zeit für die Kunden des Händlers fällig wird, Abschleppen und dafür die Preise erheben. Da hat der Händler dann nur je nach Vertragsgestaltung ein Mitspracherecht im Innenverhältnis was die Bedingungen für seine Kunden angeht. Dann ist der Operator halt der Abschleppdienst oder Parkräume. Und nur dann passt das o.g. Tagging.

Ist es nicht die Regel, dass die Parkplätze dann verpachtet werden? Aber auch in so einem Fall meine ich, sollte nicht der Kontrolleur und Pächter als operator eingetragen werden oder? Obwohl es evtl. natürlich schon interessant sein kann welches Unternehmen wo kontrolliert…
Und ich meine auch, dass wenn man nicht gerade in der Feuergasse steht oder sein Auto tagelang auf dem Supermarktparkplatz abstellt, eigentlich kaum abgeschleppt werden wird.

Es gibt beide Modelle. Lässt sich schlecht recherchieren, aber das Haupt-Modell des Branchenführers Parkräume ist wohl ein umfangreicher Dienstleistungsvertrag wo der Markt Betreiber bleibt. Das dürfte die meiste Verbreitung haben

Das schnelle Abschleppen ist das Geschäftsmodell. Kostet ein städtischer Abschleppvorgang ~100 Euro zzgl. Verwaltungsgebühr, liegen die Rechnungen bei den Dienstleistern gerne schnell mal bei 300 Euro. Wobei da wohl auch mittlerweile Verschachtelungen stattfinden, und einige Dienstleister plötzlich keine Abschlepper mehr sind und wiederum einen Abschleppunternehmer als Subunternehmer beschäftigen. Betroffene und benachbarte Geschäftsleute beschweren sich scheinbar regelmäßig darüber, dass die irgendwo auf der Lauer liegen und Autos schneller abgeschleppt und irgendwo im Stadtgebiet wieder “ausgesetzt” werden, als der Apotheker gebraucht hat ein Rezept zu bedienen. Die abgeschleppten Wagen nicht auf dem eigenen Gelände abzuladen und Stellgebühren zu kassieren soll eine neue Methode einiger Dienstleister sein, die Herausgabe wochenlang zu verzögern bis bezahlt wurde. Oder die Polizei das zu Fahndung ausgeschriebene Fahrzeug im Nachbarort findet, weil die wohl oftmals davon ausgehen dass das Zurückbehaltungsrecht nur gilt, wenn der Wagen auf dem Schlepphof steht.

Die o.g. Verpachtung an einen Parkplatzbetreiber eben das andere Modell, was aber weniger Verbreitung bei Händlern haben dürfte.

Woah, ich bin kein Jurist, aber das klingt für mich sehr, sehr nach fragwürdigen Methoden. Aber gerade deshalb wäre es vielleicht hilfreich wenn man eben diejenigen auch erfasst, die, in welcher Art und Weise auch immer, über die Einhaltung der Parkplatzregeln wachen und so ggf. hilfreiches Hintergrundwissen über solche Mafiosis hat.

Leider gab es nur einen halben Schuß vor den Bug. Es gibt wohl einige Betroffene, die Verfahren gewonnen haben und statt der Horrorpreise “nur” den Satz zahlen müssen, den sie hätten zahlen müssen wenn sie von der Polizei oder dem Ordnungsamt abgeschleppt worden wären. Das war zwar teils dann nur die Hälfte, aber soweit man sich den Überblick verschaffen kann wurden sämtliche Strafverfahren wegen Nötigung eingestellt.

Grundsätzlich hat jeder Grundstückseigentümer nun mal das Recht, eine Besitzstörung auf Kosten des Störers beseitigen zu lassen. Die Verhältnismäßigkeit wenn jemand Deine Garage zuparkt und Du das Auto nicht raus bekommst um zu Arbeit zu kommen oder ob jemand nach dem Einkauf bei Händler XY seinen Wagen noch stehen lässt, während er danach noch in die Apotheke gegenüber geht und danach wegfährt mag der geneigte Leser für sich beurteilen. Zumindest dem sofortigen Abschleppen wenn jemand des Nächstens nach Ladenschluß auf einem leeren Parkplatz parkt während er im Restaurant gegenüber speist, scheinen immer mehr Gerichte einen Riegel vorzuschieben. Da wird mancher dann kreativ und macht wenn genug Autos auf dem Parkplatz stehen dann einfach mal die Schranke zu und steht des frühen morgens wenn die Leuts schon lange mit dem Taxi heimgefahren sind mit einem Konvoi Abschleppwagen da.

Von daher ist Lübeck’s Nachfrage ebenso interessant wie die Frage, wie man taggen könnte wenn der Betreiber der Markt bleibt, man aber die Daten des “Dienstleisters” ebenfalls unterbringen will. Nicht zu beschildern wer abschleppt ist nämlich auch so eine nette Freundlichkeit über die diverse Zeitungen berichtet haben.