Guten Tag,
ist das hier ein Parkplatz oder nicht? Es gibt weder eine Beschilderung noch Bodenmarkierungen, dafür aber einen Bordstein.
Der Gehweg gegenüber ist genauso gestaltet:
Deshalb wirkt das auf mich eher weniger wie ein Parkplatz. ![]()
Guten Tag,
ist das hier ein Parkplatz oder nicht? Es gibt weder eine Beschilderung noch Bodenmarkierungen, dafür aber einen Bordstein.
Der Gehweg gegenüber ist genauso gestaltet:
Deshalb wirkt das auf mich eher weniger wie ein Parkplatz. ![]()
Sehe ich auch so. Kein Parkplatz.
Also ist es nur ein Parkplatz, wenn Parkschild/Bodenmarkierungen vorhanden sind?
Dann müsste ich ml “Parkplätze” löschen
Auf der Fahrbahn darf man parken, auch ohne Markierungen und Schild, aber hier ist es vermutlich auf dem Bordstein (bzw. dahinter), das müsste beschildert sein bzw. als Parkplatz markiert, außer man interpretiert das nicht als Gehweg sondern als befestigten Seitenstreifen (würde ich hier eher nicht so sehen).
Es ist nicht ganz eindeutig weil es keine Schilder gibt, die Stelle nur klein ist und kein durchgehender Gehweg, und der Bordstein abgesenkt ist. Ist es öffentliches Straßenland oder auf einem anderen Grundstück?
Dieses Schild hier scheint auch eher für einen Parkplatz vor dem Schild hinzudeuten:
Auch für mich ist es kein Parkplatz, da die entsprechenden Markierungen bzw. Beschilderungen fehlen.
Das Schild dürfte in dieser Form dort nicht stehen, es ist nur für die Aufstellung am rechten Straßenrand vorgesehen und bedeutet dort “absolutes Halteverbot Ende”. Wenn es wie hier links steht, müsste der weiße Pfeil unten nach links zeigen. Generell zeigt der unten angeordnete Pfeil aber immer ein Ende des Halteberbotes an, man könnte die Pfeilrichtung also ignorieren.
In diesem Fall würde das bedeuten, dass man auf dem gepflasterten Platz halten oder parken darf, auf dem geschotterten Platz dahinter nicht. Dafür spricht auch der links von der Fläche stehende Klamottencontainer, denn dort, wo die stehen, gibt es im Normalfall immer eine Halte- oder Parkmöglichkeit. Für absolute Gewissheit bedarf es m.E. aber einer Nachfrage bei der Gemeindeverwaltung.
Das Schild ist um 90° verdreht. Halteverbot besteht für den Platz hinter dem Schild, wo der schwarze PKW steht.
Der Anfang des absoluten Halteverbotes steht neben dem Wohnmobil:
Das ganze ist also für den fraglichen “Parkplatz” mit den Steinplatten nicht relevant.
Auf Grund des mit dem gegenüberliegenden Fußweg identischen Bodenbelages und als Zugang zum Bahnsteig ist dies auch aus meiner Sicht KEIN Parkplatz, sondern Gehweg. Man darf hier ggf. zum Ein- und Aussteigen (Abholen) oder zum Be- und Entladen (Kleidercontainer) halten, aber nicht auf dem Gehweg (und sei er noch so kurz) parken. Der abgesenkte Bordstein dient da eher der Barierefreiheit und der Erreichbarkeit des gegenüberliegenden Gehweges
Das ist mir schon klar, was ich meinte: wenn auch davor schon nicht geparkt werden sollte, dann hätte man das Schild auch früher gelten lassen können (andererseits, wenn es kein “Seitenstreifen” ist sondern ein “Gehweg”, dann braucht man sowieso kein Schild).
interessant, das gibt es mit Straßenseiten erst seit dem 9. April 2025, d.h. es gilt hier nicht weil falsche Seite(?). Grundsätzlich bedeutet das Schild “auch auf dem Seitenstreifen”, weil sich Halteverbote sonst nur auf die Fahrbahn beziehen.
nicht unbedingt, nur weil man hinter dem Schild (wenn es das richtige wäre) nicht halten darf, heißt das nicht, dass man davor parken oder halten darf, das könnte aus anderen Gründen trotzdem nicht erlaubt sein.
nicht früher gelten lassen sondern länger gelten lassen …
Das ist ja das Ende des abs. HV (wenn man aus der Gegenrichtung kommt steht es korrekt rechts der Straße)
Soweit ich gesehen habe ist sind in einem größeren Bereich in der Umgebung die Gehwege mit diesen hellen Gehwegplatten belegt und die (potentiellen) Parkplätze mit völlig anderem surface. Jedem halbwegs vernunftbegabten Straßennutzer sollte daher klar sein, dass dies ein Gehweg ist, und wenn nicht, sollte derjenige lieber nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
Wie schon dargelegt täuscht der Eindruck, weil das Schild verdreht ist. Bei korrekter Drehung steht es rechts der Fahrbahn und markiert ganz korrekt das Ende.
Wo Du Recht hast, hast Du Recht. Der Platz zwischen dem sichbaren WoMo und dem betr. Schild ist als Wendebereich von 7-19 Uhr gesperrt. Der gepflasterte Platz ist davon nicht betroffen und wird auch nicht als Parkplatz für den Klamottencontainer (falls der überhaupt noch existiert) benötigt, da links davon Parkplätze an der Fahrbahn vorhanden sind.
Btw: der sieht nur geschottert aus wegen der Bildqualität. Tatsächlich ist er gepflastert (surface=sett).
Das Grundstück war früher Bahngelände, wurde dann aber von der Stadt Heidelberg erworben und die neue Hardtstraße (die alte Hardtstraße verlief etwas weiter westlich) wurde ausgebaut, wofür die Anlieger entsprechende Erschließungsbeiträge zahlen müssen.
Ich habe nochmals genauer recherchiert:
Alle Unterlagen dazu:
https://gemeinderat.heidelberg.de/vo0050.asp?__kvonr=16941
Genau. Laut „Gestaltungskonzept Kirchheim“ bzw. dem städtebauliche Konzept soll der Bereich um den Baum herum für „Wendemanöver Last-/Sattelzug“ gedacht bzw. eine „Wendefläche für Lkw“ sein.
Dieser existiert noch, den habe ich erst vorgestern erfasst:
Danke, habe es bereits bemerkt, spielt hier aber überhaupt keine Rolle, oder?
Nö! Eine Rolle spielt nur das surface=paving_stones daneben.
Vielen Dank für eure Einschätzungen.
Da sich auch der Ersteller des Parkplatzes für die Entfernung ausgesprochen hat, habe ich den Parkplatz soeben entfernt.