Parkplatz für Motorräder mit / ohne Beiwagen und saisonal

Also hier in DE ist die Lage seit einem Urteil des OVG Hamburg ziemlich klar: Fahrräder dürfen auf öffentlichen Wegen überall geparkt werden, solange keine ausdrückliches Verbotsschild dies untersagt. Bedingung sind aber:

  1. das Rad muss verkehrstauglich sein (sonst darf es von der Municipality :slight_smile: als “Schrott” entfernt werden)
  2. es darf nicht dauerhaft abgestellt werden
  3. es darf die anderen Verkehrsteilnehmer nicht behindern.

Alle 3 Bedingungen sind in der dem Gesetzgeber eigenen Unschärfe formuliert, so dass die örtlichen Ordnungsbehörden den üblichen Ermessensspielraum haben und wie schon zuvor das gefragt ist, was man gesunden Menschenverstand nennt. Im Zeifelsfall müssen die Gerichte entscheiden … s. #38 :slight_smile:

Was das Parken von mehreren Fahrzeugen ganz allgemein auf einem Parkplatz angeht, war das auf Plätzen mit Parkuhr bislang erlaubt - bezahlt wurde für den Platz, nicht für ein Fahrzeug -, aber bei Plätzen mit Parkschein gilt das nicht mehr, dazu gibt es ein Urteil des OLG Koblenz von 2003 … und deswegen werden die Parkuhren jetzt alle abgeschafft.

wobei beim Parken des Fahrrads mit abgelaufenem Parkschein rein praktisch (noch) das Problem besteht, den Halter zu ermitteln. Wenn Parkkrallen eingesetzt werden ginge es.

Noch, weil Kennzeichenpflicht für Fahrräder ja schonmal im Gespräch war.