vor dem Eingang einer Rehaklinik ist ein kleiner Platz. Trotz eingezeichneter “Parkplätze” besteht auf dem gesamten Platz eingeschränktes Halteverbot mit VZ 286. Halten zum Ein- und Aussteigen bzw. zum Be- und Entladen ist also erlaubt. Durch Zusatzzeichen ist abweichend von der StVO und dem Schild das Parken zum Be- und Entladen bis 15 min erlaubt, was Sinn macht, da die Reha-Patienten noch hinein begleitet werden.
Hm, maxstay in Verbindung mit amenity=parking - Aber ein Parkplatz ist es ja gerade nicht. Die Beschilderung als Kurzzeitparkplatz auszulegen finde ich schon wieder kreativ, wüsste aber keine andere Möglichkeit.