Wie sieht denn das rechtlich aus. Ich habe eine Straße mit Überholverbot beiderseits, nur durch durchgezogenen Strich markiert. Dann kommt eine Kreuzung und eine Seite hat eine Abbiegespur, hier fehlt ja dann die durchgezogene Linie. Ist trotzdem weiter Überholverbot, weil die Spuren ja nicht gleichberechtigt sind?
@TiggerGermany Schon klar, aber da hat es kilometerlang die durchgezogene Linie, man darf nur überholen, wenn es dreispurig ist, und eben an den Kreuzungen fehlt dann ein paar Meter die Linie. Daher die Frage, ob es hier aus anderen Gründen verboten ist, zu überholen. @Göre Kann mich nicht um alles kümmern, ich bin schon Tage an dieser Bundesstraße, mache nun nur die Spuren und eben das Überholverbot.
Zurück zu Deinem Problem:
Es gibt wohl kein generelles Überholverbot auf der Linksabbiegerspur, aber definitiv auf der Rechtsabbiegerspur. Also rechts überholen ist verboten.
Wer aber auf der Linksabbiegerspur überholt und eine Verkehrsgefährdung oder Unfall verursacht, der ist darf Bußgeld berappen.
Und es gibt wohl folgenden Bußgeldtatbestand: Überholt und Fahrstreifenbegrenzung überfahren oder vorgeschriebene Fahrtrichtung nicht befolgt. Also Nichtjurist kann ich allerdings nicht einschätzen, ob auf der Abbiegespur eine vorgeschriebene Fahrtrichtung (=Abbiegen) existiert.
Hm, ist also nicht geregelt, dann lasse ich halt die Lücken. Ist eben mehr Abeit ein beidseitige Verbot für zehn Meter in ein einseitiges zu ändern.
Das mit den 100km ist mir auch bewusst, aber ich kann auf meinen Foto kein Schild entdecken, und was ich nicht sehe kann ich auch nicht kartieren. (leider dauert das bei mapillary immer ein paar Tage, sonst könntet ihr mir suchen helfen).
klar - die Pfeile auf der Fahrbahn geben ja die vorgeschriebene Fahrtrichtung an.
Bei gestrichelter Linie darf man ja aber vor der Wartelinie noch die Spur wechseln …
Das ist wohl eher ein sehr theoretisches Problem. Denn wie möchte man regelkonform auf den paar Metern Abbiegespur überholen? Der zu Überholende müsste dermaßen langsam sein, wahrscheinlich schon fast stehen… Ganz zu schweigen von der oben aufgeworfenen Frage, ob die Spur überhaupt zum Überholen legal nutzbar ist. Ich würde da kein Überholverbot ausnehmen.
Allerdings kenne ich es von Autobahnen. Da darf man meines Wissens auf Spuren, die quasi gleichberechtigt sind, aber sich langsam in unterschiedliche Richtungen bewegen und sich trennen und mit einer dicken gestrichelten Linie getrennt sind, quasi auch rechts überholen.
natürlich ist das auf dieser Länge - und bei den Gegebenheiten einer Abbiegespur sowieso - ein rein theoretisches Problem. Obwohl es bei manchem landwirtschaftlichen Verkehr und “Aussage gegen Aussage” durchaus ausgenutzt wird …
Deswegen das Tagging des Überholverbotes zu unterbrechen macht auch absolut keinen Sinn - wäre genauso theoretischer Natur.
Ein Überholverbot ist ein Streckenverbot und gilt solange, wie die Streckenführung erkennbar nicht unterbrochen ist oder es aufgehoben wird. Siehe auch die Rechtssprechung zum Thema “Gilt das Tempolimit hinter der Einmündung noch” - das Netz ist voll davon.
Hier: ein Überholverbot auf dem Streckenverlauf geradeaus gilt auch im Bereich der Abbiegerspur.
Und hier noch stärker vergrößert das Aufhebungszeichen, nicht vergessen.
Mit welchem Zeitabstand wurde denn das aufgenommen? Also ich bin im Automodus auf 1s runter.
bisher war vom TO nur die Rede von “nur durch durchgezogenen Strich markiert”.
Aber die Mapilliary-Bilder zeigen ja tatsächlich ein Überholverbot - insofern hast Du komplett recht.
Nun, es war im gleichen Satz auch die Rede von “Ich habe eine Straße mit Überholverbot beiderseits”. Nitpicking: eine durchgezogene Linie impliziert kein Überholverbot, man darf nur die Linie nicht überfahren. Wenn ausreichend Seitenabstand möglich ist ohne die Linie zu überfahren darf man überholen, wenn das nicht durch Zeichen 276 StVO verboten ist.
Für zwei zweispurige Fahrzeuge ist das sicher selten möglich, für ein Motorrad z.B. ergeben sich aber auf breiten Straßen durchaus legale Überholmöglichkeiten.