OT: Neues Waldgesetz in Hessen droht mit massiven Einschränkungen

Danke für den Einwurf, genau deshalb hatte ich “sollte” und “wohl” geschrieben und den Konjunktiv gewählt. Ganz davon abgesehen, ist imho eher zweifelhaft, ob der Entwurf tatsächlich überhaupt und falls ja in dieser Form in die Tat umgesetzt wird.

@Taunide/Nop: Ich bin ganz bei euch, was die Ablehnung angeht und sehe auch die entsprechenden Gummiparagraphen als ebenso kritisch an. Mich hat nur Suidakras eher absolute Formulierung gestört.

I. ü. gibt es (natürlich) auch im Bundeswaldgesetz entsprechende Passagen bzgl. Zugangsbeschränkungen:

[Kommentare und Urteile zu (2) habe ich jetzt nicht extra gesichtet.]

Nur Nebenbei: Warum nur fallen einem beim Thema Föderalismus immer nur schlechte Beispiele ein?

Meinst du echt, das hat mit Bequemlichkeit zu tun? Diese ganzen neuen “Premiumwege” z.B. werden auch danach gestaltet, dass die möglichst wenig Forstweg haben.
ich würde auch eher tippen, dass andere Gruppen effektiver Druck machen. Jäger haben oft echt gute Kontakte zu manchen Parteien.

Edit:

aber echt!

Das kann auch viel mit Kriterien irgendwelcher Zertifizierungsstellen zu tun haben…

Gerade gelesen, dass es eine Petition gegen das Gesetz gibt:
http://openpetition.de/petition/online/open-trails-hessen-mountainbiker-gegen-ein-bikeverbot-in-hessens-waeldern

(via http://www.dosenfischer.de/2012/07/04/dosenfischen-geocaching-podcast-195))

moin moin,

noch nicht ganz wach? :wink:

hier noch ne quelle:
http://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?pid=252794#p252794 und
http://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?pid=252886#p252886

gruss
walter

ISO9000 für Wanderwege oder was?

Ach mist, sorry das hatte ich letztens gar nicht verfolgt. Und ja, eindeutig zu früh für einen Studenten :wink: gähn

ich habe gezeichnet, weil es einfach nicht sein kann, dass die Bevölkerung nach Gutsherrenmentailität aus dem Wald gesperrt wird.

Sehe ich das richtig, dass dann highway=path grundsätzlich für Fahrräder verboten ist und bei highway=track lediglich tracktype=grade1 (evtl. noch grade2) befahren werden darf? Da bleibt ja dann nicht mehr viel übrig.
Btw. was ist, wenn ein offiziell ausgeschilderter Radweg über einen hw=path geht?

Das hängt vom Land ab, siehe http://wiki.openstreetmap.org/wiki/OSM_tags_for_routing/Access-Restrictions.

Mit blauem Lolly? Auf highway=cycleway ändern, ggf. mit surface=ground. Oder meinst du nur Radrouten (z.B. MTB-Routen)? Die kannst du auf highway=path lassen, sie gehören nur in eine Routenrelation.

Danke, das ist schon klar, meine Frage bezog sich auf den o.g. Gesetzesvorschlag in Hessen. Mit ausgeschildertem Radweg meine ich eine Routen Relation.

Ich will nur drauf hinweisen, das path==Pfad von vielen als unsinnige Zuordnung gesehen wird, sondern path als allgemeiner Weg abseits der Straßen verstanden wird.

Moin,

die Formulierung ist doch nichts anderes, als den Begriff “feste Wege” genauer zu definieren.
Und letztendlich ziemlich analog zur BaWü-2m-Regelung.

Sie bezieht sich auf die Breite von etwa 2m (“zweispuriges Kraftfahrzeug”), die ganzjährige Tragfähigkeit des Untergrundes (“befestigte oder naturfeste”) und auf die ‘smothness’ (“nicht geländegängiges”).

Eigentlich ganz normale Vorgaben für ‘normale’ Radfahrer.

Die Winterräumung hat damit nix zu tun - ist der Untergrund tragfähig und eben genug, kann man den Weg ganzjährig befahren - man müsste ihn halt nur ständig “freifahren”.
Im Gegensatz dazu die Wege, die durch zu große Feuchtigkeit/Trockenheit ihre Tragfähigkeit/smothness verlieren, und dementsprechend nicht ganzjährig befahren werden können.

Es geht also darum, Mountainbiker und Reiter von den “nicht festen” Wegen (Rückegassen, Trampelpfade etc.) fernzuhalten, von querfeldein ganz zu schweigen.
Da kann man jetzt geteilter Meinung sein, was nun jedem “Schutz des Naturraums” oder “Einschränkung der persönlichen Freiheit” bedeutet.

Gruß
Georg

Von einer Breite von 2m ist im geplanten hessichen Gesetz nicht die Rede. Entsprechend muss man im §32STVZO nach den Maximalbreiten suchen aus denen man dann folgern muss wie breit der Weg sein muss, also sich die Mindestbreite ableiten lässt: http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/BJNR067910012.html Und da landet man dann bei 2,5 bzw. 3m je nach Interpretation!

Das “querfeldein” fahren ist auch durch die jetzige Gesetzeslage schon untersagt. Was man aber nun versucht hinten rum zum Nachteil der Mountainbiker und Reiter (neben den Einschränkungen für andere Waldnutzer) zu ändern ist die Defintion der Wege. Wenn auf dem gleichen Weg weiterhin gewandert werden darf aber nicht mehr mit dem Rad gefahren und geritten werden darf, dann sind alle Argumente die für die Gesetzesänderung sprechen an den Haaren herbei gezogen!

Auch in der “alten” DVO gab es diese 2m-Regelung in Hessen, aber:
1.) nur für Reiter, und die hatten
2.) auch noch den “Reitpfad” der dann schmäler sein durfte.

bei einem Weg ohne Bordsteine kann man die Breite eigentlich nicht vernünftig messen, schon gar nicht bei einem unbefestigten. Da kann man höchstens die Achsbreite evtl. vorhandener Radspuren bestimmen, aber wie breit war das zugehörige Fahrzeug??

Ja, es ist richtig: formaljuristisch wird hier durch den Gesetzgeber bloss der Versuch unternommen den “unbestimmten Rechtsbegiff” fester Weg (verschieden von “befestigter Weg”!) genauer zu definieren. Dies geschieht aber in perfider Weise. Denn nach dieser “Definition” gäbe es wohl keine festen Wege im Taunus mehr. Die werden im Winter nämlich alle nicht geräumt oder gestreut. Und da der typische Hesse schon Schwierigkeiten hat, bei 2cm Schnee auf der Straße Auto zu fahren, wie man jeden Winter bei uns beobachten kann, ist wohl die gewollte Gesetzesauslegung die, die Reiter und Radfahrer von den meisten Wegen im Wald vertreiben zu wollen. Die jetzt vorhandene Unsicherheit was zum Teufel ein “fester Weg” ist (nach Auffassung der meisten: dort, wo keine permanent sichtbaren Huf- oder Reifenabdrücke zurückbleiben) wird bloss verlagert, hin zur Frage: welcher Weg ist ganzjährig pkw-befahrbar?? Im Konsens zu klären ist die genausowenig.

Mit der jetzigen Regelung, die offen lässt was ein “fester Weg” genau ist, hat - außer die organisierte Jägerschaft mit ihrem Interesse den Wald für sich allein zu haben - niemand Probleme: nicht die Förster, nicht die Reiter, nicht die Radfahrer, schon gar nicht Juristen (die überall in der Welt an solch unbestimmten Rechtsbegriffen ihre Freude haben weil sie sie beschäftigen). Aber: Nur WEIL etwas nicht glasklar geregelt ist gibt es überhaupt gestalterische “Spielräume” die es erlauben MTB- oder Reiterrallyes, Reitjagden u.ä. korrekt genehmigen zu lassen. DAS ist offenbar einigen Interessierten ein Dorn im Auge! Wenn im Gesetz ganz klar drinsteht “ganzjährig pkw-befahrbare Wege” ist da kein Spielraum mehr. Ein Forstbeamter der DANN eine Veranstaltung auf anderen als den zugelassenen Wegen genehmigt missachtet offen ein Gesetz – und das wird er nicht tun, denn da kennt das Beamtenrecht keinen Spaß!

– Ich habe absolut nichts gegen den einzelnen Jäger - im Gegenteil, ich habe Respekt vor denen, von denen ich annehme dass sie ihr Handwerk schonend und umweltfreundlich verrichten, also nicht aus fahrenden Autos heraus ballern, das Wild nicht anfüttern um es umso leichter abzuknallen, die ihr Hobby mit Hingabe und dem dazugehörigen immensen Zeitaufwand ausüben, da man Wild nicht im Akkord schiessen kan. Es ist ein archaisches Hobby, dem Normalbürger schwerverständlich, genau wie auch die Reiterei. Aber es ist eben “nur” ein Hobby, wie andere auch. Die organisierte Jägerschaft muss lernen dass sie nicht den Wald, sondern nur die Jagd gepachtet haben. Und das gilt auch für ihre willfährigen Diener in der Politik.

Gruß, T.

Infos zum neuen Waldgesetz : http://www.taunusreiter.de/Waldgesetz.html

+1

hier dazu ein aktueller Artikel bei SPON: Geocaching in Bayern: Waldbesitzer kritisieren GPS-Schnitzeljagd

Gruss
Walter

p.s. liesst sich für mich wie ein typischer “Lobby-Artikel” im Sommerloch.

Nochmal Gas geben bei der Petition:

“Hessen-Petition läuft nur noch drei Tage, jetzt unterschreiben! […]”

http://www.mtb-news.de/news/2012/08/10/hessen-petition-laeuft-nur-noch-drei-tage-jetzt-unterschreiben-thomas-kleinjohann-von-der-dimb-im-ibc-kurz-interview/

Jep. Man muss nur aufpassen, dass sowas nicht aus Versehen bei den nächsten Gesetzesänderung durchrutscht. Die Vorstellung des Bayerischen Waldbesitzerverbandes würde auch unser internetgestütztes Mappen treffen: “Wir wollten, dass internetgestützte Veranstaltungen als organisierte Veranstaltungen gelten”.

(Hintergrund ist das Bay Naturschutzgesetz, da steht, dass “organisierte Veranstaltungen” nur dann durch den Wald latschen dürfen, wenn keine Beeinträchtigung zu erwarten ist. Der unorganisierte Geocacher muss nur pfleglich mit der Landschaft umgehen und darf den Waldbesitzer nicht unnötig schädigen).

Grüße, Max

Das mit dem “Internetgestützt” ist doch schwachsinn… Wie soll man das denn nachweisen können? Wie soll ermittelt werden, ob ich mich mit Freunden nun beim letzten Stammtisch zu einer Wandertour verabredet habe oder per e-Mail-Rundschreiben?