Da in der allgemeinen Rechtspraxis ignoriert wird, dass Vz. 250 eigentlich auch für Radfahrer gilt, es viele nicht mal wissen (es steht ja vor den meisten landwirtschaftlichen Fahrwegen, auch vielen asphaltierten) würde ich es auch beim taggen ignorieren und so tun als stünde da ein Vz. 260 (verboten für Kfz), das meistens auch gemeint ist. Häufig deswegen auch der Zusatz “Radfahrer frei” beim Vz. 250, aber nicht konsequent.

Der deutsche Schilderwald, obwohl einige an ihn wie an die Bibel glauben, ähnelt in seiner Inkonsquenz und “Jeder macht wie er’s will” übrigens sehr der OSM Datenstruktur…

Beim mappen von highway=track wird das normalerweise berücksichtigt (Routing für Fußgänger, Reiter und Radfahrer ja, Autos nein). Bei Anliegerstraßen sollte man daher, wie chris66 sagt, motor_vehicle=destination mittaggen, sonst wundern sich die Radfahrer, warum das Routing sie ausgerechnet um diese Straßen herumlotst…