Wer jetzt Rechte an den Daten hat ist jetzt aus der Ferne etwas aufwändig festzustellen sein, aber auch wenn sie der Gemeinde “gehören”, auch in DE kann der Bürgermeister nicht nach Lust und Laune agieren und muss sich ans Gesetz (Verordnungen, Satzungen, etc) halten.

das müsste man im Einzelnen überprüfen.

Konkret, wenn das die Gemeinde ist: https://www.openstreetmap.org/relation/1463076
dann halte ich es für ziemlich wahrscheinlich und nachvollziehbar, dass der Bürgermeister alle Hausnummern kennt.

Zur generellen Frage, vor 12 Jahren hatten wir z.B. in Italien den Fall, dass eine Behörde osm die Freigabe gegeben hat zur Nutzung von Luftbildern zur Ableitung von Geometrien aus dem nationalen Geoportal. Das hat AFAIK einfach der Behördenleiter so entschieden und uns per protokolliertem Schreiben mitgeteilt.