Schon, aber ich würde jede Art der Attribution als “nominative Nutzung” einstufen (Abschnitt 3.3), die immer erlaubt ist. “Ich habe OpenStreetMap genutzt, um diese Karte zu erstellen” - wer soll denn da was gegen sagen. Wenn OpenStreetMap Dich in die Wüste schickt, dann darfst Du das natürlich sagen und musst nicht erst den Qualitätsbeauftragten fragen. Das wäre ja sonst das Ende jeder Art von Internet-Bewertung von irgendwas :wink:

Bye
Frederik