OSM DSGVO-konform und ohne Einwilligung nutzen

Hi,

ich bin momentan dabei mir eine eigene Webseite aufzubauen. Dort möchte ich für meine Kunden eigene interaktive Karten auf Basis von OSM und leaflet einsetzen. Als Websitebetreiber muss man sich ja auch zwangsläufig mit der DSGVO beschäftigen. Ich möchte meine Webseite DSGVO-konform betreiben, d.h. ich möchte auf Dienste Dritter (vor allem aus den USA) möglichst verzichten. Weiterhin möchte ich auf Consent Tools und zusätzlichen Einwilligungen verzichten um das Nutzererlebnis zu erhöhen. Dafür habe ich alle unnötigen Dienste auf meiner Webseite entfernt, die einer Einwilligung bedürfen. Cookies verwende ich nicht, Dateien sind alle lokal gehostet. Nun möchte ich aber dennoch einen Dienst eines Dritten verwenden, nämlich OSM in Verbindung mit leaflet.

Ist es möglich, OSM DSGVO-konform und ohne Einwilligung zu verwenden? Dazu habe ich folgende Seite gefunden, wo geschrieben steht, das OSM von Hause aus nicht ohne Einwilligung und DSGVO-konform genutzt werden kann.

https://dr-dsgvo.de/ist-openstreetmap-datenschutzkonform-nutzbar/

MfG neoman

Wenn Du keinen riesigen Kartenausschnitt benötigst, wäre der einfachste Weg, die benötigten OSM-Kacheln auf Deinem eigenen Server zu hosten.

Wichtig bei der Nutzung von OSM ist richtige Attributierung. Das hat aber nichts mit der DSGVO zu tun. Wenn dein Dienst die Kacheln der Standard-OSM-Karte nutzt (worauf leaflet hindeutet), sollte dies nur in einem begrenzten Umfang erfolgen. Das heißt, wenn deine Webseite sehr erfolgreich wird und zu erheblichen OSM-Kachelabrufen führt, ist ein eigener OSM-Server erforderlich. Alternativ kannst du einen Kachelservice natürlich auch kommerziell (außerhalb von OSM) einkaufen.

In diesem Faden wurde einiges zu dem Thema geschrieben. Denke auch daran, dass du von Leaflet nicht nur eine minifizierte Version auslieferst sondern auch eine Source-Map oder die Original-Quelle bereit stellst.

Vielen Dank für die Antworten. An Kartenmaterial benötige ich so ziemlich die ganze Erde, da die Webseite ein Reiseblog wird. Deswegen wird die Option, die Kacheln auf meinen eigenen Server zu hosten, nicht praktikabel sein. Einen eigenen OSM-Server für meine Zwecke zu betreiben wird technisch ein zu großer Aufwand sein!?

Mir geht es erst einmal ausschließich um das Thema DSGVO und vor allem um die Einwilligung (Stichwort: Consent Tool) eines Nutzers, die ich unbedingt vermeiden möchte. Das scheint aber kein leichtes Unterfangen zu sein. Im genannten Thread von rainerU wird das Thema schon angekratzt, letztendlich aber nicht eindeutig geklärt.

In dem Link oben den ich gepostet hatte steht geschrieben, das auch openstreetmap.de letztendlich das Kartenmaterial von openstreetmap.com nutzt und somit nicht DSGVO-konform ist. Um dem gerecht zu werden braucht es einen tile-Server in der EU oder besser in Deutschland, am besten wäre dann der eigene Server.

Ich finde es sehr schade, das es Webseitenbetreibern durch die DSGVO so schwer gemacht wird, solche genialen DIenste wie OSM ohne weiteres nutzen zu können.

Wenn jemand noch Möglichkeiten für das Problem kennt, würde ich mich über Vorschläge freuen.

MfG neoman

Der Unterschied ist, dass die Kartenkacheln für den deutschen Stil (also alles von tile.openstreetmap.de) aus der EU kommen. Immerhin hättest das Problem der Datenübermittlung in exotische Staaten schon mal vom Tisch.
Aber ja, den ganzen Papierkram, den man als Betreiber eines Onlinedienstes machen müsste (Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung, Abnicken der Technischen und Organisatorischen Massnahmen, Wahrnehmung des Kontrollrechts der Massnahmen gestrichen, nur Spass) hätte man theoretisch noch zu erledigen und kein unbezahlter Betreiber eines Hobbyservers wird mit seinen “Kunden” einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung machen, bei dem er nur sich bindet…

Wird es nicht. Das ganze ist ein (eingebildetes) Problem, dass nur in Deutschland existiert.

Ich finde diese “dr-dsgvo”-Seite extrem verquast und letztlich mehr so eine Werbung für deren eigene Dienste. “Quelle: Eigene Untersuchung” - naja. Da ist die Rede von einem “Plugin” und lauter Begriffe, die nicht so richtig passen, da frag ich mich, was genau wurde denn da untersucht.

Nach meiner Rechtsauffassung musst Du - idealerweise in Deiner eigenen Datenschutzerklärung - darauf aufmerksam machen, dass Du Dienste von OpenStreetMap nutzt und dabei auf die dortige Datenschutzerklärung verweisen (wenn Du openstreetmap.de nutzt, wäre das https://www.fossgis.de/datenschutzerkl%C3%A4rung/)). Das wars.

Natürlich ist “einen eigenen Tileserver aufsetzen” am besten aus Datenschutz-Sicht, dann bleiben Deine User 100% bei Dir. Eine Alternative könnte auch ein Proxy sein (also: Benutzer holt das Tile von Dir, Dein Proxy holt es von woanders), dabei kontrollierst Du den Datenfluss, ohne selbst einen Server aufzusetzen.

Ist Dein Reiseblog ein reines Hobbyprojekt ohne Werbung etc.?

Dann schreib mir einfach eine Mail, da hätte ich dann eine Lösung für Dich mit datenschutzkonformen Tileservern auch inkl. DPA (letzteres allerdings derzeit nur auf Englisch verfügbar).

Das klingt aber - zumindest für Deutschland - leider etwas zu einfach gedacht.

Daher hole ich doch mal weiter aus:

Die Tiles von der OSMF (also jene unter …tile.openstreetmap.org) sind nicht DSGVO-konform einsetzbar, da a) ein wirksamer Datenschutz bei der OSMF fehlt, ebenso fehlt Dir dann b) eine Auftragsdatenverarbeitung und c) sie über ein CDN eines amerikanischen Unternehmens (Fastly) ausgeliefert werden.

Die Tiles von FOSSGIS (also unter tile.openstreetmap.de) können auch nicht DSGVO-konform eingesetzt werden, da die Datenschutzerklärung unzureichend ist und der FOSSGIS bestimmt auch keine Lust hat, eine Auftragsdatenverarbeitung mit Dir abzuschließen. Insgesamt scheint ein gesetzeskonformer Datenschutz für Dritte beim FOSSGIS auch - salopp gesagt - unter den Bereich “eigentlich nicht machbar” zu fallen, siehe z.B. https://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?id=76010 (was für so einen kleinen Verein, der auf wenigen Schultern ruht, auch nachvollziehbar ist). Zudem können die Tiles vom FOSSGIS auch nicht im z.B. kommerziellen Bereich oder für stärkere Nutzung eingesetzt werden (auch wenn die dazugehörige Unterseite, auf der dies erläutert ist, beim kürzlich erfolgten Umbau der www.openstreetmap.de Seite auf ein responsive Design anscheinend verloren gegangen ist, eine Kopie ist aber hier zu finden: https://web.archive.org/web/20211121095055/www.openstreetmap.de/germanstyle.html ).

Hinsichtlich des Datenschutzes gilt das gleiche in Bezug auf den Französischen LC und deren Tiles unter tile.openstreetmap.fr.

Blieben einige kommerzielle Anbieter, von denen jedoch nicht wenige ihre Tiles über Cloudflare ausliefern (auch in DE), damit wieder direkt über ein amerikanische Unternehmen und damit selbst bei vorgeblicher Datenschutzerklärung und DPA (data processing agreement - Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung) unzureichend. Schrems II und (bald bestimmt) Schrems III lässt grüßen.

D.h. bei all diesen Lösungen müsstest Du ein dummes Consent-Tool davorpacken oder eben einen Proxy über den eigenen Server verwenden, wobei da dann natürlich selbst darauf zu achten ist, dass keine Daten der Besucher über den Proxy zum Tile-Anbieter weitergeben werden und wie und welche Daten der Besucher wie verarbeitet oder - viel besser - nicht verarbeitet werden.

Meiner Ansicht nach muss ich mit dem FOSSGIS keine Datenverbarbeitungsvereinbarung abschliessen, weil ich an den FOSSGIS gar keine Daten übermittle.

Meine Webseite sagt zum Browser des Users: “Hol dir die Tiles vom FOSSGIS.” - ob der Browser das dann macht, welche IP-Nummer oder welchen User-Agent-Header oder was sonst noch alles der Browser dann EVENTUELL zum FOSSGIS übeträgt oder auch nicht, das ist alles ausserhalb meiner Kontrolle. Das von mir betriebene DV-System sendet kein einziges Byte an den FOSSGIS. Was sollte also Gegenstand einer solchen Vereinbarung sein? Eine DV-Vereinbarung regelt den Umgang eines Dritten mit Daten, die ich ihm übergebe. Keine Datenübergabe - keine DV-Vereinbarung.

Da könnte ich technisch theoretisch mit Dir mitgehen, weil ein Besucher theoretisch ja Javascript (siehe oben: Leaflet) deaktivieren könnte oder grundsätzlich mit einer IP-Whitelist arbeiten könnte, aber dies wird - zumindest in DE - unter Juristen inzw. zunehmend anders gesehen, siehe z.B. https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-GRURRS-B-2022-N-612, da heißt es: “, indem die Beklagte die dynamische IP-Adresse an Google weiterleitete, als der Kläger die Webseite der Beklagten aufrief.” D.h. das JS in der Webseite, wodurch Inhalte von Dritter Seite geladen werden, fällt unter die Verantwortung des Webseitenbetreibers und damit letztlich die Datenübertragung zur Drittstelle.

D.h. - auch wenn die GDPR in einigen europäischen Ländern weit weniger strikt ausgelegt wird als die DSGVO als Ableitung in DE - und unter anderem auch unsere Öffentlich-Rechtlichen hier in DE mit ihren Justiziaren und Datenschutzbeauftragten noch zu gegensätzlichen Deutungen der DSGVO in Hinblick der Problematik “Einbindung fremder Inhalte über Javascript”, insb. bei Abrufen aus amerikanischer Hand (ndr: ohne Consent, radiobremen mit Consent - sind nur ca. 100km entfernt) - ist bei der Richtung, die die Rechtsprechung in DE einnimmt, davon auszugehen, dass durch Einbindung über JS ein “zueigenmachen” stattfindet und daher der Webseitenbetreiber für die über JS initierte Verbindung zum Drittdatenanbieter verantwortlich gemacht wird (der Webseitenbetreiber könnte ja auch das JS nicht einbinden oder eben Daten/Fotos/jQuery/Karten etc. selber hosten). D.h. wenn Du über JS oder anderswie (externe CSS Dateien, img src etc.) Inhalte Dritter einbettest, egal ob Fonts, Fotos, Karte, Jquery oder was auch immer, brauchst Du entweder einen ordentlichen Anbieter mit DPA etc. oder ein Consent-Tool mit ausreichender Erklärung.

Denn Du als Webseitenbetreiber hast letztlich dafür Sorge zu tragen, dass bei Ausführung des von Dir bereitgestellten JS (oder anderer Technik), wodurch Datenverbindungen zu Drittanbietern entstehen können, diese Drittanbieter komplett datenschutzkonform handeln - und dies geht nur über die Absicherung einer DPA. Wir sind ja in DE in der besonderen Lage, dass bereits die IP-Adresse als personenbeziehbares Datum betrachtet wird.

Sobald also ein amerikanischer Anbieter in der Kette steckt, wie z.B. AWS,GCC,Azure oder Cloudflare, ist es praktisch nicht rechtssicher nutzbar. Die immer wieder neuen Versuche zw. EU und USA sind faktisch alle schwebend unwirksam, da es schlicht nicht möglich ist, eine Vereinbarung zu treffen, die gleichzeitig die Datenmündigkeit der EU Bürger beschützt und andererseits amerikanischen Gesetzen wie dem Cloud Act etc. gerecht wird. Schrems I und Schrems II haben das bewiesen, die neuerlichen EU-Bemühungen werden nur im gleichen Ergebnis bei Schrems III etc. münden. Dauert wieder ein paar Jahre, aber dann geht es von vorne los.

Und solange ein EU-Anbieter in der Kette steckt, ohne das ein amerikanischer mit drinsteckt, brauchst Du die DPA, um nachweisen zu können, dass die von Dir eingebundenen Drittdienste datenschutzkonform im Sinne der GDPR arbeiten - nur damit wäre ein Consent-Tool zu umgehen, wenn die Abwägung der Notwendigkeit des datenschutzkonformen Drittdienstes (also z.B. Karte) zur Erbringung Deines eigenen Dienstes (Webseite) erforderlich wäre. D.h. entweder durch einen - richtig datenschutzkonform konfigurierten Proxy - umgehen oder einen dafür geeigneten Anbieter haben.

Mir ist nicht ganz klar, ob für Dich ein Tile-Server und ein OSM-Server das selbe ist oder unterschiedliche Dinge. Das was ich unter einem “OSM-Server” verstehe, ist jedenfalls weder das was Du benötigst, noch vereinfacht das die Sache irgendwie[1]. Ein Tile-server ist mit wenig Arbeit und wenig Hintergrundwissen, aber dafür mit viel Festplattenspeicher gemacht, ein “OSM-Server” mit viel Aufwand und deutlich mehr Festplattenplatz (jeweils je nach Konfiguration).
Tiles weltweit ist mir nicht bekannt, wieviel das (auch je nach zoomstufe) wäre, aber “weniger” als 100 GB kann man da glaube einrechnen.
Wenn das ein Reiseblog ist, dann gäbs noch die Option, die Tiles auf Reiseziele und -wege einzugrenzen. Je nachdem wie umfangreich das ist.

Edit: P.s. Ein Proxy kann eine gute Lösung sein, aber da kann auch wieder ein Tile-limit zuschlagen, der Deinen Proxy auf 'ne Blacklist setzt. (Genau wie DSGVO&Co-konforme consent-dingsies)

[1] ja man kann mit einem “echten” OSM-Server auch je nach Konfiguration platzsparender auskommen, indem man einfach nur die Tiles generiert, die gerade angefordert werden und den Cache regelmässig feingranuliert eindampft (und andere Massnahmen). Das ist aber imho ein Aufwand+Lernkurve, den man nicht bei 'nem Hobbyreiseprojekt haben will.

Nochmals vielen Dank für die ausführlichen Meinungen. An den Ausführungen von Spiekerooger sieht man, das einem in Deutschland unendlich viele Steine vor die Füße gelegt werden, um ein paar einfache interaktive Karten auf seiner Webseite zu verwenden. Aber das passt ja zum allgemeinen Bild in unserem Lande.

Da die Webseite vorerst nur “ein Hobby” sein soll, wenn gleich ich nicht ausschließen möchte später damit auch Geld zu verdienen, würde ich vorerst auf die Karten komplett verzichten. Leider sehe ich da keine andere Lösung. Ich könnte auch ein Consent Tool vor meiner Seite schalten, aber das möchte ich unbedingt vermeiden, da verzichte ich lieber auf die Karten. Denn mich persönlich nerven die Consent Tools so sehr, das ich schon viele Seiten weggeklickt habe, bevor ich sie mir überhaupt angesehen habe. Das möchte ich meinen Besuchern nicht antuen.

Ich werde das Thema dennoch weiter verfolgen. Wenn also noch jemanden etwas dazu einfällt…

MfG neoman

Doch, da gibt es auch eine Lösung, denn genau diesen Zustand, dass man keine OSM-basierten Karten nutzt, weil der deutsche Datenschutz im Weg steht, konnte ich nie akzeptieren und habe dagegen angearbeitet. Auch wenn Deutschland mit seiner konstruierten Personenbeziehbarkeit von dynamischen IP-Adressen ein Sonderfall darstellt (wodurch es datenschutzrechtlich erst interessant und dadurch so kompliziert wird).

Schreib mir mal die Domain und ob der Blog deutschsprachig (Zielpublikum D-A-CH) oder z.B. englischsprachig (Zielpublikum: weltweit?) sein wird.
Deutschsprachig mit D-A-CH Ausrichtung wird ganz einfach, Englishsprachig mit weltweiter Ausrichtung ist etwas kniffliger, aber auch realisierbar. (es geht darum, welche Teilbereiche eines dafür selbst-administrierten CDNs zur Tile-Auslieferung verwendet werden, um den deutschen Datenschutzbestimmungen zu entsprechen).

Hier im Forum gibt es linkerhand so einen Emailbutton…

Hier hätte ich einen Vorschlag, den man ggf umsetzen könnte, wie es auf Seiten des NDR z.B. geschieht. Ein allgemeiner Consent Tool ist nicht notwendig, aber es gibt vor externen Inhalten ein Consent-Tool, wo die Inhalte von Seite XY einmalig oder dauerhaft aktiviert werden können. Das sehe ich als eine praktikable Möglichkeit. Also dein normaler Content + dann die Möglichkeit die Karte zusätzlich zu aktivieren.

@neoman666 wenn du auf keine Drittdienste zugreifen willst hätte ich vorgeschlagen einfach einen weltweiten Satz Vektortiles zu hosten und die zu verwenden, braucht ein bisschen Platz und ist nicht ganz so universal unterstützt wie Rastertiles, ist aber eine gangbare Lösung.

Consenttools etc. haben alle das Problem, dass du dann ja die Zustimmung erfassen und speichern musst, was man aus Datenschutzgründen ja gerade nicht will (natürlich kann man das auch in einem Cookie speichern, aber ist dann auch wieder problematisch).

Gerne wäre ich für deine Lösung offen. Jedoch ist die Seite noch in Entwicklung und nur auf meinen Entwicklungsrechner “online”. Die Seite ist zweisprachig, deutsch und englisch.

Auch eine Möglichkeit, so eine Art Ajax Load nachdem man dies bestätigt hat. Ist aber wieder ein zusätzlicher Klick. Und die Benutzer sind nunmal klickfaul.

Mich würde aber die Lösung mit dem Proxy interessieren. Denn auch hier (https://dr-dsgvo.de/datenschutzfreundliches-karten-plugin-fur-webseiten-statt-google-maps-neue-moglichkeiten/) wird ein Proxy eingesetzt. Ich könnnte nun auch das Tool von Dr. DSGVO nehmen, möchte ich aber nicht, da mir der Funktionsumfang zu gering ist und ich mit leaflet meine Karten selbst erstellen möchte.

MfG neoman

Das -war- ein Sonderfall vor Einführung des GDPR, jetzt würde ich davon ausgehen, dass es EU weit gilt.

Kannst du das bitte etwas näher beschreiben?