Der Ortsvorsteher ist gewählter Vertreter seines Ortsteiles und bedient sich im Rahmen der ihm übergebenen Befugnisse durchaus der übergeordneten Verwaltung der Kommune, welcher der Ortsteil angehört. Gerade (aber nicht nur) bei neu eingemeideten Ortsteilen haben Ortvorsteher in den bisherigen Rathäusern oder Gemeindeverwaltungen ein Büro und daher erscheint es durchaus sinnvoll, diesen dort zu erfassen. Diese Idee

finde ich passend.
Vielleicht kann man hier beim Namen den Namen des Ortsteiles ergänzen “name=Ortsvorsteher des Ortsteiles xyz”. Das Büro bleibt. Politiker kommen und gehen, daher gehört der Name der Person da nicht hin. Hat der Ortsvorsteher feste Sprechzeiten, kann dies dann als Öffnungszeit ergänzt werden.

… meint Uwe