Ortsplan copyright ?

Hallo OSM Experten,

es gibt sehr schöne Ortspläne zum downloaden auf denen keinerlei “copyright” Vermerk drauf ist. Da steht zum Beispiel “Ein Ramlow Plan”. Darf nun von so einem Plan für OSM abgezeichnet werden?
Beim Ramlow Verlag selbst sind nur kleine Ausschnitte vorhanden, aber die Gemeinden bieten zum Teil große Karten im PDF Format zum download an. Ok nachfragen ist ne möflichkeit, aber wo Verlag oder Gemeinde?

MfG
Achim

Grunsetzlich unterliegen nahezu alle Werke in D dem Urheberrecht. Eine Ausnahme bilden meines Wissens nur Amtliche Dokumente, dies ist hier aber nicht der Fall. Es muss nicht extra dastehen, dass man das Werk nicht frei verwenden darf. Ohne Erlaubnis also auch kein Abzeichnen. Wenn ein Verlag dabei steht, würde ich diesen Kontaktieren, ansonsten bei der Gemeinde anfragen und evtl. dann dabei schreiben, dass wenn sie es dir nicht erlauben können, dass sie dir den Namen des Urhebers (Verlag) nennen können.

schau mal in deren impressum: http://www.ramlow-verlage.de/

damit dürfte sich, wie erwartet. das thema erledigt haben :frowning:

wambacher

Hallo

wambacher, das habe ich natürlich getan. Ich lade das aber ja nicht vom Verlag, sondern von der Gemeinde. Hat die dafür nicht bezahlt und die Rechte dafür erworben?

womisa

Ps.: Ich möchte natürlich auch keine schlafenden Hunde wecken, so dass der DONLOAD zB.: gesperrt wird…

Die Gemeinde hat dafür bezahlt, dass sie den Plan auf ihrer Website nutzen darf. Aber ganz bestimmt nicht dafür, dass du ihn in OSM eingibst…

Wenn die Gemeinde einen Bagger kauft, darfst du auch nicht damit fahren. Zumindest nicht, ohne zu fragen :slight_smile:

Stellt die Gemeinde den Bagger zum download (benutzen) bereit?

Der download eines Stadtplanes ist ja wohl zum benutzen gedacht…

Es kommt halt an, wofuer man ihn gebraucht. es fallen mir da so einige Sachen ein …

so, jetzt aber ernst: es sollte doch jedem unter uns klar sein, dass das erstellen von plaenen, sei es fuer staedte, doerfer, länder oder von mir aus auch der venus Geistiges Eigentum beinhaltet. das nutzen dieser pläne ist bei dem kaufpreis des produktes drin aber nicht die vervielfältigung und weitergabe. und “abmalen” oder gar digitalisieren ist auch nur als “vervielfältigen” zu verstehen. auch beim verkaufen einer ähnlichen sache (buch/bild/song/…) bleibt das “geistige eigentum” beim “hersteller”, falls er dieses nicht per vertrag an den käufer abgibt.

habt ihr eigentlich vergessen, warum es OSM gibt?

also an den fragesteller: NEIN, Finger weg.

mfg

wambacher

…und benutzen darfst du ihn ja auch. Nur eben nicht weiterverarbeiten.

. sorry falscher thread