Genauso sehe und mache ich das auch: WENN die bebaute Fläche als Siedlung einen Namen hat (“Dichterviertel”, “Blumensiedlung”, …), dann KANN man dafür einzelne Residential anlegen und mit dem Siedlungsnamen versehen.

Bei Gewergegebieten ist das i.d.R der Fall.

Ortsnamen oder auch Stadteilnamen an Residential gehen gar nicht, da damit nur Teilflächen ohne zugehörige Randflächen benannt werden.

Gruss
walter