Nicht die, sondern idR nur einige.
Woanders heißt das Verwaltungsgemeinschaft und noch andere Namen.
Die sind den Gemeinden gegenüber nicht weisungsbefugt, übernehmen nur als quasi Dienstleister Aufgaben, um diese wirtschaftlicher abzuwickeln.
Sie laufen als AL7, da sie ja einige AL8-Gebiete umfassen.
Was anderes wie schon geschrieben sind die Ortsteile mit Ortsbeiräten, Ortsvorstehern oder Ortsämtern als AL9. Die können gewisse Teilaufgaben vor Ort abwickeln und werden bei Angelegenheiten, die sie als Ortsteil betreffen, gehört.
Die sind oft aus ehemalig selbständigen Gemeinden entstanden, denen man das als “Schmerzensgeld” bei der Eingliederung zugestanden hat.
Eine “Geschäftsführung der Ortsbeiräte” verstehe ich als eine Einrichtung der Gemeinde, um die Ortsgremien, die ja meist ehrenamtlich arbeiten, etwas zu unterstützen.
Dann gibt es noch die Ortsteile ohne Verwaltungsfunktionen, die unter AL10 laufen.
Was als was eingeordnet ist, sollte in der Ortssatzung der Gemeinde stehen.