Orte mit ortsfremder Postleitzahl

Häuser aus Gemeinde A sind nur über Straßen aus Gemeinde B zu erreichen. Vermutlich deshalb liegen sie bei der Deutschen Post im Postleitzahlenbereich der Gemeinde B, weil sie von dort aus beliefert werden. Wie verfahren wir bei OSM mit der Adresse? Nehmen wir die Postleitzahl von Gemeinde B und den Ort von Gemeinde A?

Es gibt in der Juristerei die sogenannte “Ladungsfähige Anschrift”. Der gleichnamige Wikipedia Artikel lässt sich zu meiner Frage nicht aus.

Ja, so mache ich das: PLZ wie die Post das vorgibt, Gemeindename, Straßenname wie bei der amtlichen Adresse festgelegt.

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Was schreibt man denn auf den Brief, wenn man etwas an diese Häuser schickt? Das gehört in addr:city.

Dass die Häuser zur Gemeinde A gehören, ergibt sich daraus, dass sie in der entsprechenden Admin-Relation sind.

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PLZ- und Admin-Grenzen fallen längst nicht immer zusammen.

Die Adressen von Häusern sind mMn die postalischen und folgen den PLZ-Grenzen.
Es heißt ja auch Postleitzahl und nicht Gemeindeleitzahl.

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Die Hausnummern vergibt ja auch die Post und nicht die Gemeinde. Huch, die vergibt ja doch die Gemeinde? Und die Straßen benennen sie auch? M.E. ist es ein Versäumnis, dass die Post bei der Privatisierung nicht ihre Postleitzahlen abgeben musste, aber das können wir in OSM auch nicht lösen. Es gibt halt keine amtlichen Postleitzahlen mehr, sondern nur noch privatrechtliche Postleitzahlen. Die Regulierungsbehörde verschläft das offenbar seit Jahrzehnten.

Das mag ja sein. Aber wir von OSM müssen uns mit der existierenden Regelung abfinden und für uns eine Lösung finden. Daher habe ich die rechtlich verbindliche “Ladungsfähige Anschrift” ins Spiel gebracht. Allerdings weiß ich nicht, wie da im beschriebenen Fall vorgegangen wird.

Wie sonst? Das eine hat ja mit dem anderen nichts zu tun.

Ich habe gerade beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde A angerufen, also die Gemeinde zu der die fraglichen Häuser gehören. Dort wurde gesagt, die Ladungsfähige Adresse sei die Postleitzahl und der Ort von Gemeinde B.

Bei uns gibt es diesen Fall: das Hofgut Liederbach liegt auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt am Main, ist aber nur über Liederbach zu erreichen und hat auch die Postanschrift von Liederbach. So ist es auch in OSM getaggt: https://www.openstreetmap.org/way/174758975

Und der Straßenname von Gemeinde A? Na da freut sich doch jeder Router wenn man das bei OSM so einträgt

Das würde ich so nicht sagen:

de.wikipedia Ladungsfähige_Anschrift
Die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift wird im Rechtsverkehr in verschiedenen Zusammenhängen gefordert, beispielsweise im Impressum einer Webseite […] oder im Handelsregister […].

Und dort (Impressum/Handelsregister) können wir diese Daten nachschlagen und verifizieren. OTG, vor Ort sind sie eher selten zu finden.

Damit hast du die Bestätigung, dass {PLZ-B} und {Ortsname B} für diese Häuser die amtliche Adresse darstellen. POIs (Geschäfte, Firmen, Vereine, etc.) sollten das für ihre eigene Adresse wissen und es im Impressum, sowie gegenüber Registern bekannt machen.