Operator an Wohngebäuden erfassen?

Erfassen wir einen operator an Wohngebäuden?

Falls ja: wer ist der operator?

  1. der Bauherr
  2. der/die Eigentümer oder
  3. die Verwaltung
    – WEG-Verwaltung
    – Mietverwaltung

???

Der Bauherr sicherlich nicht, der Eigentümer ja aber, die Hausverwaltung ist für “operator” vermutlich am passendsten. Steht auch gar nicht so selten dran, manchmal sind es aber auch die Namen von Einzelpersonen (hierzulande zumindest), so dass ich das eher gar nicht erfasse.

2 Likes

Dann stünde es von Beginn an falsch drin. Mal abgesehen davon - wer hält das aktuell? Ich bin ja nur durch Zufall drüber gestolpert und weiß aber aus erster Hand, dass das nicht den objektiven Tatsachen entspricht. Es hängt auch nicht immer im Hauseingang ein Aushang, aus dem diese Angaben hervorgehen würden. Und wenn die Aushänge vorhanden sind (bei Häusern mit Aufzügen Pflicht) hat man als Außenstehender meist keinen Zugang.

hier steht das auf Bronzeplaketten vor dem Tor, oder neben den Briefkästen oder so, jedenfalls im öffentlichen Bereich. Manchmal ist auch jemand vor Ort, Portier, der Pakete entgegennimmt, den Rasen mäht und den Hof fegt und so was.

das ist in Italien, oder?

hier :wink: ist das sehr unüblich, eher unbekannt.

hier eine solche Dienststelle, die man von der Straße sehen kann, normalerweise ist das eher im Flur.

Das ist so eine Art Hausmeister, sie wohnen auch oft im Haus (in der Pförtnerwohnung).

An dem Pfosten siehst du auch solche Schilder wie sie üblich sind, allerdings stehen da auch Ärzte, Notare und so was drauf, nicht nur Hausverwaltungen. (und auch wieder so ein Beispiel dass es nicht ganz klar ist, wo der Boden anfängt und wo man schon im ersten oder zweiten Stock ist).

Ich hab mal in Potsdam vom Weg meiner Dienststelle zum Bahnhof geschaut… An einem Gebäude (Altbau) ist eine Tafel, daß das Gebäude als ein Gebäude der convivio-Gruppe markiert. Bei einem angrenzenden Gebäude (Mehrgeschosser mit mehreren Eingängen) ist an den Eingangstüren oben rechts ein Klebchen “Wohnen ProPotsdam” Beides vom Fußweg aus sicht- und erfassbar und wäre für mich Eigentümer/Betreiber der Immobilie…

Ob ich es erfassen würde? Wahrscheinlich eher nicht, ich sehe keinen Bedarf. Einfach so löschen würde ich es hingegen auch nicht…

Sven

hier ein Beispiel, da gäbs auch irgendeinen ref zu taggen :wink:


über dem Klingelschild

@dieterdreist das eingangs verlinkte Gebäude befindet sich NICHT in Italien. Du brauchst nicht nach weiteren Beispielen suchen. Ich kanns eh nicht lesen.

@streckenkundler danke. Augenscheinlich sind das die Eigentümer. Und ja, es gibt sogar Gebäude von Wohnungsunternehmen, da steht es unübersehbar an der Giebelfassade.

Für ein bischen mehr Kontext:
Die GWG war mal Eigentümer eines Teils vom Postdörfle (und die Post ein Aktionär der GWG) .
Nach und nach wurden die Nachkriegsbauten abgerissen und die Neubauten als Eigentumswohnungen verkauft. Das verlinkte Gebäude übrigens ziemlich genau vor 10 Jahren. Die GWG war also bereits zum Zeitpunkt der Erfassung nicht mehr Eigentümer, zumindest nicht alleiniger.
Die WEG-Verwaltung wurde von einem Tochterunternehmen durchgeführt. Die Betonung liegt daber auf der Vergangenheit.

Einfach so… ich auch nicht. Im konkreten Fall ist es aber nicht falsch zu löschen. Den neuen eintragen? Würde ich aber auch nicht…

ja, das hatte ich auch nicht vor, ist mir nur zufällig vorhin über den Weg gekommen, es steht ganz oft dran, da steht Wohnblock administriert von Studio…

operator wäre vielleicht bei Wohnungsbaugesellschaften / Genossenschaften intressant?

1 Like

…GWG… da sagst du was… Das eher ein Sammelbegriff als ein echtes Kürzel… :yum:
Eine GWG haben wir hier in Lübben:

Die Nachbarstadt Lübbenau hat auch eine GWG:

Beides sind Genossenschaften, haben aber darüberhinaus nichts miteinander zu tun…
In meinem direkten Umfeld in Lübben habe ich Wohnblöcke der GWG, als auch welche der die kommunalen Gesellschaft LWG:

Sven

hehe, GWG hats viele, nicht nur Genossenschaften, sondern auch Gesellschaften wie Gmbh oder AG.
Nicht wenige davon tragen eines der G der früheren Gemeinnützigkeit wegen.

im Kontext Wohnungsbaugesellschaft steht es auch in Deutschland öfters mal dran wer der Besitzer/Betreiber ist, manchmal ist die Info aber auch veraltet (hat nur niemand die Tafel abgeschraubt).

operator= an Wohngebäuden halte ich für wenig sinnvoll, da schwer überprüfbar (praktisch nur über Grundbuchauszug, den man auch nicht einfach so bekommt) und möglicherweise datenschutzrechtlich problematisch, etwa bei kleinen Mehrfamilienhäusern in Privatbesitz (bei Einfamilienhäusern sowieso).

habe den damaligen Bauherren als operator gelöscht und darauf verzichtet, die aktuelle Verwaltung zu erfassen.