Oneway:bicycle=yes auf path=crossing an Ampelkreuzungen

Moin,

ich habe hier einen mapper der hat in der ganzen Stadt Rad und Fußweginfrastruktur gemapped. Ich habe gesehen das er auf den ganzen querungen der Fahrbahnen das für die Straßenbegleitenden Radwege oneway:bicycle=yes weiterführt.

Das habe ich nach und nach wieder entfernt weil bei den querungen das so ja nicht fortgeführt wird. Ich darf da ja (Wenn es nicht als lane auf der Fahrbahn geführt wird) in beide Richtungen queren.

Jetzt hat er gestern in einem gigantischen Changeset das alles wieder zurück geändert und besteht offensichtlich auf das oneway:bicycle=yes auch an den Fußgänger/Radfahrerampel bezogenen Querungen das so bleibt.

Ich habe in diversen changesets ihm schon gesagt das ich das für falsch halte - Im zweifelsfall bedeuted das ja für Radfahrer das Ampelkreuzungen zu Kreisverkehren werden d.h. ich über 3 Ampeln muss anstatt einer.

Ich hätte das jetzt geschlossen reverted aber er/sie/es hatte gestern einen Produktiven tag und es gibt tonnen an konflikten.

https://osmcha.org/changesets/187908297

Wenn man da in Realität in beiden Richtungen queren darf (was man sicherlich mit mapillary o.ä. belegen kann), dann ist oneway:bicycle=yes sicherlich falsch.

Hmm, ich würde sagen viele wenn nicht gar die meisten Querungen haben eine vorgesehene Fahrtrichtung - und viele Kreuzungen sind für Radfahrer tatsächlich wie “ein Kreisverkehr”. Ich denke man muss sich Übergang einzeln anschauen.

Querungen haben eine vorgesehene Fahrtrichtung? Das wäre mir neu. Vielleicht eine beabsichtigte, aber keine vorgeschriebene – und Letzteres sollte doch eigentlich für das Mapping ausschlaggebend sein. Update: Hier habe ich mich wohl geirrt, aber ich habe bisher nur eine Quelle gefunden, die explizit auf die Frage eingeht: https://www.trier.de/leben-in-trier/verkehr-mobilitaet/radverkehr/5271.Ampeln-und-Kreuzungen-Richtig-Abbiegen-und-Queren.html „Furten sind nur entsprechend der zulässigen Fahrtrichtung zu befahren“

Worauf beruht den euere Rechtsauffassung, dass bei straßenbegleitenden Querungen nicht die gleichen Regeln für die Nutzung der rechten Radwegführung gelten wie für die straßenbegleitenden Radwege?
Nehmen wir mal die Fälle wo Fahrradstreuscheiben oder -ampeln nur auf einer Seite vorhanden sind. Viele Radwegfurten sind dann nicht einmal breit genug für 2 Radfahrer.

Ich recherchiere auch gerade meiner eigenen Aussage hinterher und bekomme den Eindruck, dass ich mich hier zu weit vorgewagt habe. Dann stellt sich mir aber eine andere Frage: Ist es sinnvoll, verkehrsrechtliche Defaults durch das Anbringen von Tags im einer großen Masse von Einzelfällen zu bekräftigen?

So wie ich das Urteil von LG Flensburg verstehe, definieren die Symbole in den Lichtzeichen, in welche Richtung die Ampel fahrend oder schiebend überquert werden muss:

Dem Kläger fällt ein erheblicher Verkehrsverstoß zur Last, indem er entgegen den Anordnungen einer Lichtzeichenanlage i.S.d. § 37 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 5 S. 1 StVO die Fußgängerfurt am Unfallort fahrend überquert hat.

Auf mapillary/google sieht man tatsächlich, dass die Ampel in Richtung des Autoverkehrs das Sinnbild für Fuß- und Radverkehr hat - in Gegenrichtung jedoch nur das für den Fußverkehr.

Nach Norden beide:

Nach Süden nur Fußgänger (Achtung Streetview): Google Maps

§ 37 Abs. 2 Nr. 5 StVO

Gelten die Lichtzeichen nur für zu Fuß Gehende oder nur für Rad Fahrende, wird das durch das Sinnbild „Fußgänger“ oder „Radverkehr“ angezeigt.

Insofern muss man die Lichtzeichen anschauen. Aus Luftbildern oder der allgemeinen Radverkehrsführung lässt sich ein oneway:bicycle=no oder yes nicht ableiten. Daher scheint mir euer beider Vorgehen nicht korrekt.

Ist oneway:bicycle=no Synonym zu bicycle:backwards=dismount?

Wie müsste man nun traffic_sign für den Bereich der Querung setzen?
(Das Sinnbild im Lichtzeichen hat ja keine VZ-Nummer?)

Das Urteil bzeiht sich aber tatsächlich stark auf die Ampeln, wie du schon schreibst, und weniger auf eine allgemeine Regel über die Fahrtrichtung. Mehr aus dem von dir zitierten Teil: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-flensburg/2023-12-28/4-o-161-22#rd_6 „Liegt eine Lichtzeichenanlage für zu Fuß Gehende vor, dürfen Rad Fahrende diese auch bei Grünlicht nicht überfahren, sondern müssen absteigen und das Fahrrad schieben oder unter Beachtung des Rechtsfahrgebots aus [§ 2 Abs. 1 S. 1](StVO — Straßenverkehrs-Ordnung 2013/2), Abs. 2 StVO auf der angrenzenden Straße fahren und die Lichtzeichenanlagen für den Fahrverkehr beachten“ … Und aus dem nächsten Abschnitt: „Dass der Überweg über die K…straße aus nördlicher Richtung kommend indes nicht mit einem Fahrrad befahren werden darf, folgt einerseits aus den Lichtbildern Bl. 76, 77 d.A., die durch das Sinnbild „Fußgänger“ anzeigen, dass das Lichtzeichen aus Richtung Norden kommend nur für Fußgänger gilt, Rad Fahrende nach den obigen Maßstäben die Straße dort also nicht fahrend überqueren dürfen. Dies wird auch bestätigt durch die amtliche Auskunft der Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde […]“ Andere Abschnitte der Entscheidung besprechen die Frage, ob die beiden Beteiligten sich hätten sehen müssen.

Darf man nicht überall - unter Berücksichtigung der Vorfahrt anderer - nicht jederzeit auf die Fahrbahn wechseln, wenn dies nötig ist (Links abbiegen, Weg blockiert/nicht befahrbar, etc.)? Das spricht gegen ein oneway für solche Verbindungen zwischen Radweg und Fahrbahn.

kommt wieder drauf an . Wenn ich legal auf dem Bürgersteigradweg weiterfahren darf dann kann ich sicherlich dort von der Fahrbahn auf den Radweg wechseln - wenn nicht dann eher nicht. (entsprechend auch fürs runterfahren auf die Fahrbahn - unter Beachtung der Sorgfaltspflichten)
Bei getrennten Richtungsfahrbahnen bliebe dann aber noch das Stück zwischen den Fahrbahnen.

Es ist das Gegenteil!
oneway:bicycle=yes bedeutet du darfst rückwärts nur schieben - und zwar auf dem Gehweg. Das Schieben gilt aber auf allen Gehwegen wenn nicht “Radverkehr frei” und das müssen wir nicht explizit mit bicycle=dismount erfassen.

Eigentlich müssten alle Zweirichtungsradwege von der Straßenverkehrsbehörde mit Schildern versehen werden (VZ 237, 240, 241 oder 1022-10 alleinstehend), um sie als solche freizugeben. Das gilt auch für “kurzzeitig linksseitige” Radwege, also Radverkehrsführungen, die einen nur auf eine Furt zuführen und dann in Form von der Furt weitergehen. Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob es eine fußwegnahe Führung oder eine fahrbahnnahe ist, oder ob die Fahrradampel (falls vorhanden) separat ist oder nicht.

In der Praxis findet man natürlich auch viele Zweirichtungsradwege, die nur durch Pfeilmarkierungen gekennzeichnet werden, und welche, wo man ganz auf ein freigebendes Verkehrszeichen ganz verzichtet hat und nur eine Fahrradampel dort platziert hat. Ich persönlich trage das in der Regel nach dem Grundsatz “Man sieht ja, was gemeint ist” ohne oneway:bicycle=yes ein.

Auf anderen Furten, also ampellosen Furten und Furten, die nur in eine Richtung eine Fahrradampel haben, darf natürlich nur in eine Richtung gefahren werden, wenn es keine Kennzeichnung als Zweirichtungsradweg gibt. Dann sollte auch die Furt an sich mit oneway(:bicycle)=yes versehen werden.

Ich kann keine so richtig passenden Gerichtsurteile zu dem Thema finden, aber ich glaube, dieses Urteil ist Beweis genug dafür, dass dein Tagging @flohoff hier nicht richtig war (Lookmaps-Link).

Edit: Huch, dasselbe Urteil wurde ja oben schon verlinkt

Warum? Da geht es darum, dass jemand mit dem Rad über eine reine Fußgängerfurt gefahren ist.

Edit: OK, aus dem Urteil geht auf jeden Fall klar hervor, dass das Sinnbild der Ampel entscheidend ist:

Liegt eine Lichtzeichenanlage für zu Fuß Gehende vor, dürfen Rad Fahrende diese auch bei Grünlicht nicht überfahren, sondern müssen absteigen und das Fahrrad schieben oder unter Beachtung des Rechtsfahrgebots aus § 2 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 StVO auf der angrenzenden Straße fahren und die Lichtzeichenanlagen für den Fahrverkehr beachten, vgl. § 37 Abs. 2 Nr. 6 StVO (OLG Hamm Urt. v. 19.12.1995 – 27 U 147/95, BeckRS 1995, 10260; Wern in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., § 37 StVO (Stand: 01.12.2021) Rn. 52 f.).

Dass der Überweg über die K…straße aus nördlicher Richtung kommend indes nicht mit einem Fahrrad befahren werden darf, folgt einerseits aus den Lichtbildern Bl. 76, 77 d.A., die durch das Sinnbild „Fußgänger“ anzeigen, dass das Lichtzeichen aus Richtung Norden kommend nur für Fußgänger gilt, Rad Fahrende nach den obigen Maßstäben die Straße dort also nicht fahrend überqueren dürfen.

Der Titel des Fadens lautet doch:

Oneway:bicycle=yes auf path=crossing an Ampelkreuzungen

So wie ich es verstehe, bestimmt an Rad/Fußverkehrsfuhrten allein die Lichtzeichenanlage die erlaubte Richtung.

Du sprichst einen guten Punkt an. Um das mal anschaulich zu machen:


Von Westen (links) auf dem für Radverkehr freigegebenen Bürgersteig kommend könnte man ja auf die Fahrbahn wechseln, um die Kreuzung geradeaus zu überqueren. Ob das StVO-konform ist, keine Ahnung. Ein oneway:bicycle=yes würde das zumindest unterbinden.

Gnaaaa, ich habe no gedacht und yes geschrieben.

Situationen, die oneway:bicycle=yes auf path eventuell fälschlicherweise verbietet:

  • Ich mache auf der Verkehrsinsel vor der Kreuzung einen U-Turn.
  • Ich wechsel vor der Kreuzung vom freigegebenen Gehweg auf die Fahrbahn, um weiter geradeaus zu fahren.
  • Ich wechsle nach der Kreuzung von der Fahrbahn auf den freigegebenen Bürgersteig.

Situationen, die oneway:bicycle=yes auf path zurecht verbietet:

  • Nur ein Sinnbild Fußgänger im Leuchtzeichen (in die andere Richtung beide, sonst wäre es ja nicht path)

Gibt es noch mehr Varianten?

Es ist sind halt keine reine Fußgängerfurten (Dann wäre das Urteil richtig und vielleicht anwendbar) sondern zum großteil explizit für den Radweg (segregated=yes) angelegte querungen mit roter farbe auf dem Boden.

Beispiel:

Es stehen überall explizite Z240 weil entlang der 4 Spurigen Straße natürlich das Rechtsfahrgebot d.h. Einrichtungs Radwege sind.

Aber ich komme an der Kreuzung an und muss über alle 3 Ampeln damit ich auf der anderen Seite zurück fahren kann?

Wo steht das in der StVO bzw wo sind die Z240 die das anordnen?

Bei linken Radwegen sind wir uns, glaube ich, alle einig, dass diese nur nach expliziter Freigabe befahren werden dürfen. Querungen stellen insoweit eine Besonderheit dar, dass dort allgemeiner von “Radverkehrsführungen” und “Radfahrerfurten” gesprochen wird. Die VwV-StVO spricht zusätzlich von “Radwegefurten”, die als Radverkehrsführung über Kreuzungen hinweg dienen können.

Das verlinkte Urteil aus 2023 stellt indes nach Bestätigung durch die Straßenverkehrsbehörde fest, dass das Überqueren in entgegensetzter Richtung nicht erlaubt war. Ebenso wird ein “besonderes Aufmerksamkeitsverschulden” festgestellt, was zum Unfall beigetragen hat. Gleichwohl trifft das KFZ eine größere Teilschuld aufgrund der erhöhten Gefahr, die von dem Fahrzeug ausgeht.

Hin und wieder finden sich auch an ampelgesteuerten Kreuzungen keine separate Ampeln für Radfahrer und aufgrund mangelnden KFZ-Verkehrs auch keine für den allgemeinen Fahrverkehr, lediglich die Fußgängerfurt ist signalisiert. Dann handele ich so, als ob es gar keine Ampel gäbe und alle anderen Vorfahrt haben. In der Regel bedeutet das, sich nach der Fußgängerampel zu richten.

Für die Radwegefurt und Fußgängerfurten würde ich es wie bei Zebrastreifen halten: Will ich die Bevorrechtigung, die mir die Furt bietet, nutzen, so muss ich die Erwartung an die Nutzenden erfüllen, d.h. ggf. absteigen oder in die entsprechende Fahrtrichtung befahren. Ansonsten habe ich keinen Vorrang und bei einem eventuellen Unfall eine Mitschuld.

Mit Schieben ist es nur eine.
Im Wesentlichen ist es ein Kreisverkehr. Zum Linksabbiegen müsste man sich möglichst links einordnen, auf dem Radweg ist man halt ganz rechts. Daher muss der Radweg sowieso verlassen werden, um (direkt) links abbiegen zu können.

Diese Situationen verstehe ich nicht ganz. Wo würde ein oneway:bicycle=yes etwas verbieten? Ich kann mir grad das Gegenbeispiel nicht vorstellen.

Das Rechtsfahrtgebot gilt auch an der Kreuzung. Schon die Breite dr Radfahrerfurten ist in diesem Fall eindeutig nicht auf Gegenverkehr ausgelegt, hinzu kommt als Indiz, dass das Fahrradsymbol in deinem Beispiel immer nur in Fahrtrichtung auf der Furt markiert ist. Wenn du wenden möchtest, kannst du also entweder über drei Ampeln fahren oder 1x über die Fußgängerfurt schieben

Also nur mal das Beispiel nochmal zu visualisieren - Ich soll der Lila route folgen weil die Gelbe nicht erlaubt ist, obwohl die Ampel am Grünen Pfeil mir am roten Pfeil stehend signalisiert das ich Grün habe und keinerlei ander Zeichen/Schilder mir das verbieten? Also ich kenne jetzt niemanden der das macht.

Mir fällt auch schwer das Rechtsfahrverbot für Straßenbegleitende Radwege hier zu übertragen, vor allem ohne irgendwelche Richtzeichen.

Ich habe noch 20 Kreuzungen wo dergleichen nicht existiert wo Stirps auch oneway getagged hat. Kreuzungen bei denen der Gemeinsame weg auch weiter als 5m weg schwenkt also von einem Straßenbegleitenden Weg nicht mehr zu reden ist.

Flo

Das tut sie halt eben nicht, wenn kein Sinnbild “Radverkehr” dort angebracht ist.

Zitat § 37 Abs. 2 Nummer 6:

Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten.

Die Fußgängerampel gilt (seit 2016) nie für den Radverkehr.
Du hast nicht Grün. Du hast auch nicht Rot. Die Ampel hat mit dir einfach nichts zu tun.