Öffentlicher Weg durch Privatperson gesperrt. Wie mappen?

Das könnte der Grund sein:

Alle übergeleiteten öffentlichen Straßen, Wege und Plätze verlieren zum 1. Januar 2023 ihren Status als öffentliche Straße, wenn sie nicht in die Bestandsverzeichnisse bei den Städten und Gemeinden eingetragen sind.

Dies sieht eine im Jahr 2019 erfolgte Änderung des Sächsischen Straßengesetzes vor. Öffentliche Wege, die derzeit von der Land- und Forstwirtschaft, von Radfahrern, Wanderern, Reitern, Spaziergängern usw. genutzt werden, könnten ab 2023 Privatwege werden.

Wir setzen uns dafür ein, dass möglichst alle öffentlichen Straßen, Wege und Plätze bis zum Stichtag tatsächlich eingetragen sind.

Quelle: https://www.sachsenswege.de

Also beim ersten verlinkten Weg geht der Weg mitten durch ein Gehöft, lt. Flurstückskarte schräg über 2 Grundstücke, Es ist als wahrscheinlich anzusehen, dass dies Privatgrundstücke sind. Dieser Weg wird nie öffentlich gewesen sein und das freie Betretungsrecht der Natur dürfte bei einem augenscheinlich landwirtschaftlichen Gehöft auch nicht mehr greifen.

Was meinst Du eigentlich mit Sperrscheibe? Es wäre eindeutiger, wenn Du von konkreten Verkehrszeichen prochst (so vorhanden) und da wäre ein Verbot für Fußgänger das VZ 259. Und wenn das nur alleine steht, dann dürfte man da ja mit Fahrzeugen langfahren (was ich mir allerdings eher nicht vorstellen kann). Lt. OSM-Daten käme man mit dem Fahrrad an der Schranke vorbei.

Dieser Weg scheint zumindest in großen Teilen ein separates Flurstück zu sein, was für einen eher öffentlichen Weg spricht. Auf verfügbaren, aber für OSM nicht verwendbaren Straßenbildern geht hervor, dass zumindest 2023 dort noch kein Schild stand, dass das Befahren verbietet. Mit “leere Sperrscheibe” meinst Du wahrscheinlich VZ 250, Verbot für Fahrzeuge aller Art. Ja, das schließt Radfahrer ein. Entscheidend ist jedoch, ob darunter noch ein Zusatzzeichen ist, sonst wäre es blöd für die angrenzenden Landwirte, und manchmal ist auch ein Radfahrer frei Schild dabei.

Und ja, das von @whb erwähnte Gesetz ist Sch… und überall wo man einen solchen öffentlich gewidmeten Weg übersehen und nicht in das Bestandsverzeichnis eingetragen hat, wird das wohl noch böses Blut geben. So wird es dies wohl auch bei der Bahnhofstr. sein.

Auf der anderen Seite: der eventuelle Umweg über die Siedlung in Hartmannsdorf beträgt je nach Start- und Zielpunkt wenige hundert Meter.

Bedeutet das wirklich, dass man den Weg nicht mehr zu Fuß begehen oder mit Fahrrad befahren darf?

Wenn sie den Status als “öffentliche Straße/Weg” verlieren muss es doch nicht bedeuten, dass sie nicht weiterhin ein “tatsächlich öffentlicher Verkehrsweg” sein können. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass in Sachsen das Recht zum Betreten der freien Landschaft gekippt wurde. Die Sperrung der Feldwege für Fußgänger kommt mir arg merkwürdig vor. Die Sperrung des Weges am Bahnhofsgebäude (also in der Siedlung) wäre schon eher möglich.

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Wie gesagt, die Details zur Beschilderung der Feldwege muss ich gelegentlich nochmal checken. War schon länger nicht mehr dort. Die VZ-Nummern passen jedenfalls. Zusatzschild, welches beim zweiten Weg Radfahrer ausnimmt, gab es nicht; evtl. ein “landwirtschaftlicher Verkehr frei”. Hatte das seinerzeit nur aus Fuß- und Radperspektive erkundet und notiert.

Die von Mammi71 aufgeworfene Frage, ob ein Fahrrad eine Schranke umfahren darf, wenn dort nur eine Sperrscheibe für Fußgänger steht, ist nicht unspannend… Ich tendiere zu nein, sonst kommt der nächste Autofahrer und umfährt die Schranke via Abstecher ins angrenzende Feld.

Ein Verkehrsschild Fußgänger verboten bezieht sich nur auf Fußgänger und nicht auf den Fahrverkehr.

Ein “Betreten verboten” hingegen dürfte auch Befahren mit einschließen.

(Siehe Waldgesetz: Da kommt zunächst “Betreten” der freien Landschaft und dann kommt spezieller “Begehen”, “Befahren”, “Reiten” …)

Die Frage ist natürlich was die Schranke impliziert und die Kombination von Schranke und Fußgänger verboten - das könnte dann eine Einzelfallentscheidung werden.

Die These halte ich für gewagt, das kann auch nur historische Gründe haben. Andersrum würde ich dir recht geben, wenn kein separates Flurstück dann vermutlich privat.

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Was bitteschön sind Sperrscheiben?

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Hatte ich auch schon gefragt und @jefle meint offensichtlich die runden weißen Verkehrszeichen mit rotem Rand, mit und ohne schwarze Symbole, also ab VZ 250 …

“Sperrscheibe” ist sicher nicht der offizielle Name, aber (mindestens in meiner Gegend) der übliche Begriff dafür. Wie nennt ihr denn VZ 250 und Co. umgangssprachlich? Ihr sagt doch sicher nicht: “Der ist über VZ 250 gefahren” oder “Da steht ein VZ 250”?

Außerhalb von OSM-Zusammenhang: “Verkehrsverbot” oder “Verbotsschild”, je nach weiteren Symbolen “… für xyz”

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Ich habe das vor ewigen Zeiten mal als “Durchfahrt verboten” gelernt.
Siehe z.B. Durchfahrt verboten vs. Einfahrt verboten: Wo liegt der Unterschied? bei bussgeldkatalog.org

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Bisschen OT

Zusammenfassung

Ich mag ja dieses lieber ;)

Ich hatte das Wort “Sperrscheibe”, bis heute noch nie gehört. Ich kannte das Verkehrszeichen 250 Verbot für Fahrzeuge aller Art bisher umgangssprachlich nur als Verbotsschild.

Ich kannte das auch nicht, aber ein Web-Suche findet einige wenige Treffer (auch in Zeitungsartikeln)

Scheint aber was Sächsisches zu sein, weil vor allem Freie Presse und Dresdner Neuste Nachrichten und Polizei Sachsen.

Ob es unwirksam ist, wird sich erst vor Gericht zeigen. So jedenfalls funktioniert der Rechtsstaat. Die Stadtverwaltung sagt es ist unwirksam, der Eigentümer hält es vermutlich für wirksam. Da das Schild auf Privatgrund steht muss es auch nicht exakt ein StVO-konform sein. Ob du dich dran hältst ist deine Sache. Aber OTG steht da ein Schild was access=private verlangt.

Moin,

ich wollte, fast ein halbes Jahr später, vorsichtig nachfragen ob sich die Stadtverwaltung geäußert hat? Oder lässt man dem Unrecht seinen gewohnten Lauf?

FG Jörg

Die Mühlen mahlen bei sowas sehr langsam: Von der Stadtverwaltung gab es bisher keinerlei Reaktion. Allerdings hatte ich die Sache parallel an den Ortschaftsrat (so eine Art Selbstverwaltungsorgan für eingemeindete Dörfer) gegeben. Dort möchte man mit dem Eigentümer (mal wieder) das Gespräch suchen und hat sich wohl auch schonmal mit Alternativrouten befasst (aber keine gefunden). Ich warte noch ein paar Monate und schiebe dann nochmal an, wenn sich nichts tut. Der Fall läuft in Summe schon mehrere Jahre…

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Hmpfh. Trotzdem Danke für die Zwischenmeldung.

FG