bei mir in der Gegend gibt es einen ehemaligen Bahnhof und vor dem Bahnhof einen Weg, der von Alters her eine wichtige Verbindung für Fußgänger und Radfahrer ins Nachbardorf ist. In 2020 wurde der Bahnhof samt Weg an eine Privatperson verkauft, welche dort Durchgangsverbotsschilder aufgestellt hat.
Nach Aussage der Stadtverwaltung in 2020 verläuft dort trotz Verkauf weiterhin ein 3 Meter breiter öffentlicher Fuß- und Radweg. In 2022 sollte der Weg eingezogen werden (also für die Allgemeinheit geschlossen). Das Verfahren wurde nach Bürgerwidersprüchen “eingefroren”. Seitdem tat sich nichts mehr oder ich habe es nicht mitbekommen. Weiterhin stehen die Verbotsschilder da und in OSM wechselt immer mal der access-Key zwischen private und yes.
Frage: Wie sollte das in OSM stehen? So wie die Stadtverwaltung schreibt (ja, habe das schriftlich), also access=yes oder so wie es on the ground aussieht, also access=private?
Habe heute nochmal eine Anfrage an die Verwaltung geschickt, wie die Lage aktuell ist; insbesondere auch die Bitte um Durchsetzung der korrekten Beschilderung und Nutzbarkeit (soweit rechtlich noch gegeben).
wenn die jetzige Anfrage ergibt, dass jeder da durch darf, würde ich access auf yes setzen. Denn dann ist das private Verbotsschild ja unwirksam.
Gut finde ich auch, dass du das mit dem privaten Verbotsschild der Gemeinde gemeldet hast, so dass diese ggf. rechtlich Schritte unternehmen kann. Denn wenn tatsächlich jeder durch darf, muss das Schild entfernt werden - und das kann die Gemeinde auch durchsetzen.
Ich bin der, welcher in Unkenntnis der rechtlichen Situation vor Ort und nach Sichtung der Beschilderung zuletzt “access=private” gesetzt hatte. Wie der OP schon schrieb, das ist eine für Fußgänger und Radfahrer eigentlich unhaltbare Situation. Die Stadt scheint auch nach Jahren nicht Willens oder in der Lage zu sein, die Schilder zu verbieten. Möglicherweise hat ein OSMler mit einer Rechtsschutzversicherung Lust im Wege einer Klage wegen Nötigung (Drohung mit dem gefährlichen Hund) gegen diesen Spinner vorzugehen?
Und es bleibt die Frage: Taggen wir das wieder nach der rechtlichen Situation und riskieren, das unschuldige Wanderer mindestens verbal bedrängt oder tatsächlich von einem Hund angefallen werden oder beugen wir uns der Gewalt und verhindern das der Weg vom Routing erfasst wird, so das Ortsunkundige nicht dort entlang in die Falle geführt werden?
Ich würde noch eine note ergänzen, dass das Verbotsschild existiert, aber rechtswidrig ist. Idealerweise mit Verweis auf die schriftliche Aussage der Stadtverwaltung.
Ansonsten access=yes.
Edit: Der letzte Mapper @Joerg_Fischer hat schon eine Note ergänzt, aber genau anders rum.
Ich denke, die Situation “on the ground” sollte priorisiert werden, auch wenn nach Auskunft der Stadtverwaltung der Weg nach wie vor öffentlicher Natur ist. Hauptsächlich aus dem Grund, dass wohl jeder, der auf diesen Weg geroutet wird, die Beschilderung nicht einfach so ignorieren wird und dann umkehren muss.
Also access=private + comment=Laut Info Stadtverwaltung öffentlicher Weg - Antrag zur behördlichen Entfernung der Schilder wurde gestellt (Einen comment finde ich hier besser als eine note).
on the ground ist ein unwirksames Schild das ein Privatmensch aufgestellt hat. Wenn man es nicht wüsste dann würde man denken es könnte wirksam sein, aber da wir es nun wissen sollte das auch abgebildet werden, die note ist auf jeden Fall sinnvoll.
Das finde ich spannend. Wann genau soll denn der Weg gewidmet worden sein? Auf (ehemaligen) Bahngelände war die Gemeinde doch eher nicht für Widmungen zuständig. Außerdem steht “Fuß- und Radweg” im Widerspruch zur (nicht vorhandenen?) Beschilderung.
Interessant wäre auch, wie jetzt der Eigentümer von Bahnhofstraße 1 zu seinem Haus kommt.
Hallo Joerg,
Beleidigungen sind weder hier im Forum, noch in den OSM-Daten, hilfreich.
Ich bin zwar kein Anwalt, aber kann dir sagen, dass du den Rechtsweg hier etwas missverstehst.
Die Nötigung ist eine Straftat, und wenn du dich darüber öffentlich und rechtswirksam beklagen möchtest, dann geht das am einfachsten über eine Strafanzeige. Dazu benötigst du weder Anwalt noch Rechtsschutzversicherung. Ein Kostenrisiko entstünde dabei nur, wenn du damit Rechtsmissbrauch betreibst, oder deine Anzeige unwahr ist (falsche Verdächtigung).
Wenn das öffentliche Wegerecht amtlich bestätigt ist, sollten Bilder vom geschlossenen Tor ( barrier=gate#1 oder #2) als Beweise ausreichen. Das obige Bild vom offenen Tor (mit Kommentar “unbefugte …”) würde ich eher nicht dazu verwenden.
Richtig muss es heißen: “Jeder, der es nicht weiß, wird denken, dass es wirksam ist …” und daher vor dem Betreten oder Befahren zurückschrecken. Daran ändert sich auch nichts, daß wir hier im Forum es nun alle wissen - dieses Wissen gehört dann m.E. in den Kommentar, aber nicht in ein access=yes.
access=yes würde ich erst dann wieder setzen, wenn die Stadtverwaltung ihre unverbindliche Auskunft durch Taten zur sichtbaren Realität werden lässt, indem sie dafür sorgt, dass die Schilder entfernt werden.
Vielen Dank für die vielen Hinweise und Meinungen! Ich warte jetzt (mal wieder) die Rückmeldung der Stadtverwaltung ab, was ein paar Wochen dauern wird.
Das ist meiner Meinung nach nur der allerletzte Ausweg. Habe schon immer mal teils beruflich, teils privat mit der lokalen Presse zu tun gehabt. Da kommt praktisch nie etwas Seriöses raus; immer nur Skandal oder Panik oder Home-Story. Sobald das Thema etwas komplexer ist als in drei Zeilen passt, druckt man lieber gar nichts dazu. Und das Thema hier ist komplex, da nebenan gerade ein Bebauungsplan im Entstehen ist, der Alternativwege ermöglichen oder verhindern wird; die DB hängt noch ein bisschen mit drin, da die angrenzenden Wegstücke über DB-Land gehen usw.
Gute Frage. Keine Ahnung. Der Bahnhof war bis ca. 2020 in Nutzung und die Öffentlichkeit ist da Tag für Tag vorbeigelaufen. Im Themenstadtplan der Stadt Chemnitz ist der Weg als “Sonstige öffentliche Straße/Weg/Platz” aufgeführt. Als Baulastträger ist dort das örtliche Tiefbauamt angegeben. Ob das noch aktuell ist, kann ich nicht sagen. Andere Daten aus dieser Quelle sind manchmal etwas veraltet. Screenshot aus besagter Quelle:
Im Schriftverkehr mit der Stadtverwaltung 2020-2022 gibt es eine Aussage, dass man über das Aufstellen eines solchen Schildes nachdenken könnte. Der Prozess scheint aber nicht weit gekommen zu sein.
Der fragliche Weg ist die einzige Zufahrt und ich sehe in der 1 praktisch immer ein Auto stehen. Ob es da eine besondere Regelung gibt für die 1, weiß ich nicht.
Ja, habe ich 2022 in meinem Widerspruch gegen die Einziehung getan. Dieser Weg ist der letzte für Fußgänger und Radfahrer nutzbare Weg zwischen Wittgensdorf und dem nördlich gelegenen Herrenhaide. Alle anderen Wege, die nicht von Autos mit 70 km/h befahren werden dürfen, wurden in den letzten Jahren mit Sperrscheiben für Fußgänger versehen, z.B. dieser und dieser.
Mammi71
(One feature, Six mappers and still More ways to map it)
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Ist im Grunde ein ähnliches Problem wie das eigentlich hier diskutierte. Praktisch laufen da die Leute lang (auch ich), obwohl da Sperrscheiben für Fußgänger (plus “Betreten verboten. Eltern haften für ihre Kinder.”) stehen. Das in OSM zuzunageln würde das Routing kaputt machen. Das sind ganz normale Feldwege, die jahrzehntelang offen waren. Aufgrund einer Gesetzesänderung (bin da nicht ganz im Stoff) wurden in Sachsen die letzten Jahre ganz viele Wege per Schild vernagelt.
Bin mir nicht mehr ganz sicher. Meine, dass an dem zu erst verlinkten Weg eine Fußgängersperrscheibe mit Textzusatz “Betreten verboten. Eltern…” steht und an dem zweiten eine leere Sperrscheibe, was insbesondere Radfahrer ausschließt. Beim ersten Wege steht nach meiner Erinnerung auch eine (verschlossene) Schranke, sodass der Weg für Fahrzeuge ohnehin kaputt ist. Müsste ich aber nochmal vor Ort checken.
ich hab den note-Tag des betroffenen Weges auf den Verweis auf die hiesige Diskussion gesetzt. Das, was ich ursprünglich eingetragen hatte, scheint ja nicht der aktuellen rechtlichen Situation zu entsprechen. Ich bin dafür jetzt abzuwarten, was bei der Anfrage von jefle an die Stadt heraus kommt. Ansonsten bin ich persönlich so wenig betroffen, ich wohne ca. 30 km entfernt und kam mit dem Fahrrad jetzt zum ersten Mal seit Jahren dort vorbei, das ich mich bezüglich Anfragen an Verwaltungen oder Anzeigen komplett heraus halte.