@wambacher
In Torgau gab es vor zwei Tagen noch einen Changeset mit entsprechender Quellenangabe von dem User. Der wurde noch nicht reverted, oder?
Ich habe soeben Torgau überprüft. Die Hausumringe wurden in dem angesprochenen Changeset exakt nach dem amtlichen WMS des Geoportals korrigiert bzw. neu angelegt. Im Changeset wurde das Geportal, das überhaupt nicht Bestandteil des Open Data Angebotes ist, als Quelle angegeben. Daher sollte das Changeset komplett zurückgesetzt werden.
Hab ich heute Früh auch gemerkt, nur gab es Timeout beim Bearbeiten in Josm.
Ich versuche es nochmals.
Gruss
walter
puh, feddich. beim 3. mal hat es geklappt. waren auch über 15000 Objekte. Eigentlich schade um die Arbeit.
Aber die vielen Hausumrisse sind wohl auch nach der eventuellen “Freigabe durch den Freistaat Sachsen” illegal.
Vor allem sind sie nicht unbedingt richtig, da zumindest die älteren Gebäude von alten Katasterkarten abdigitalisiert und nicht eingemessen worden sind.
Ich verstehe unter “Nutzung” die Dinge, die ich auch mit den OSM-Daten machen kann, und die gleichzeitig lizenzkonform sind. Also z.B. eine Karte mit interessanten Stellen erstellen (Karte mit Namensnennung an geeigneter Stelle). Dann fahre ich zu diesen interessanten Stellen und nehme die Daten vor Ort für OSM auf. Oder ich erstelle eine Statistik mit der durchschnittlichen Größe der Flurstücke (Statistik mit Namensnennung an geeigneter Stelle). Die Daten sind also “offen” im Sinne von verfügbar (und kostenlos).
So wie ich es verstanden habe ist eine Übername der Daten in den Datenbestand von OSM bei der Datenlizenz Deutschland 2.0 (Namensnennung) nicht lizenzkonform, da wir nicht sicherstellen können, dass jeder Nutzer der OSM-Daten den geforderten Quellenvermerk anbringt. Bzw. weil wir als OSM das nicht von unseren Nutzern verlangen wollen.
Am 2016-02-13 08:00:46 schreibt DD1GJ:

*** Bitte Edit-Sperrfrist bis 19.02.2015 14:42 Uhr MEZ beachten ***
Mein Changeset #37162689 ist aber bereits VOR der Veröffentlichung des zitierten Sperrvermerks hochgeladen worden (meine letzte lokale Sicherungskopie für Torgau war am 11.02.2016 um 23:07 Uhr MEZ).
Daher ist es etwas selbstherrlich von der Community auf mich mal wieder loszugehen, dass ich angebliche Sperrvermerke nicht beachten oder im Forum nicht mitlesen würde, wenn die zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal veröffentlicht waren … Am 13.02., zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Sperrvermerks, saß ich bereits ab 07:20 Uhr im Auto zu einem verlängerten Wochenende.
Meine schriftliche Anfrage vom 19.01.2016 09:35 Uhr MEZ an die Koordinierungsstelle lautete:
Sehr geehrte Damen und Herren,
innerhalb der OSM Community (www.openstreetmap.org) ist ein Streit entbrannt, ob und wie die freigegebenen Daten in das OSM-Projekt integriert werden können.
Hierbei ist die Auslegung der Datenlizenz Deutschland 2.0 und der GeoLizenz V1.3 – Open (https://www.geolizenz.org/modules/geolizenz/docs/1.3.1/GeoLizenz_V1.3_Open_050615_V1.pdf) der Knackpunkt sowie die Formulierung:
Zitat:
(3) Veränderungen, Bearbeitungen, neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen sind im Quellenvermerk mit dem Hinweis zu versehen, dass die Daten geändert wurden.Die Integration der freigegebenen Daten in das OSM-Projekt könnte auf unterschiedliche Weise durch eine Vielzahl von Usern erfolgen.
Versierte User könnten die freigegebenen Datensätze die im XML-Format vorliegen in ein OSM taugliches Format konvertieren und dann mit einem Import integrieren. Das würde jedoch die bereits vorhandenen OSM Daten zerstören, was von Seiten der OSM-Community nicht gewünscht wird oder nur in den Regionen, wo keine Daten vorhanden sind.
Ein User bindet sich die WMS-Layer des GeoSN Protals in ein GIS tauglichen Editor, wie z.B. JOSM, ein, und zeichnet die Hausumringe händisch ab und übernimmt die Bezeichnungen, Adressdaten etc. visuell durch manuelles Abschreiben.
In beiden Fällen kann am jeweiligen Objekt als Quellenvermerkt z.B. Datenlizenz Deutschland - Hausumringe - Version 2.0 angegeben werden - der Nachteil dieser Methode ist jedoch, dass allein der Quellvermerk an jedem einzelnen Objekt (Gebäudeumring oder Adresse) die Datengröße um ein vielfaches größer macht, als z.B. ein Hausumring mit lediglich 4 Ecken.
Das Land Berlin hat in etwa gleichlautende formulierte Nutzungsbedingungen (http://www.stadtentwicklung.berlin.de/geoinformation/download/nutzIII.pdf), wobei es der Behörde insoweit genügt, allein beim Upload auf den OSM-Server den Quellvermerk anzubringen in der Art: “Geoportal Berlin / Hausumringe”.
Meine gleichlautende Anfrage zum Nutzungsrecht und Verwendung der Berliner Daten in OSM wurde von Herrn Michael Friedt von der Senatsabteilung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abt. III - Geodateninformation - III A1 wie folgt beantwortet:
Kopie der Email vom 21. Mai 2014:
Von: Michael.Friedt@SenStadtUm.Berlin.de [mailto:Michael.Friedt@SenStadtUm.Berlin.de]
Gesendet: Mittwoch, 21. Mai 2014 14:08
An: Stefan Dudzus
Betreff: AW: Nutzungsbedingungen Geodaten für OSMSehr geehrter Herr Dudzus,
gerne bestätige ich Ihnen, dass die unten genannten Daten entsprechend den Nutzungsbestimmungen für jeden Zweck, sei es kommerzieller oder nicht-kommerzieller Art, entgeltfrei genutzt werden dürfen.
Wenn die Daten unseres Hauses an dem Folgewerk nur einen untergeordneten Anteil haben (wie im vorliegenden Fall die Hausumringe und Hauskoordinaten bei OSM), muss der Quellenvermerk nicht im optischen Zusammenhang erfolgen. Ich bestätige Ihnen, dass es ausreichend ist, den Quellenvermerk an den digitalen Datensatz bzw. Upload (oder, allgemeiner formuliert: an geeigneter Stelle) einzubinden.
Wenn Sie die DOP z.B. nicht nur dazu verwenden, geometrische Informationen für Ihre Daten umzusetzen, sondern die DOP quasi eins zu eins zum Viewing oder Download vorhalten, wäre wiederum der Quellenvermerk im optischen Zusammenhang einzubinden.Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Hinweisen weiterhelfen konnte. Sollten noch Fragen offen sein, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Friedt
Michael Friedt
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Abteilung III -Geoinformation-
III A 1
Fehrbelliner Platz 1
10707 BerlinTel. +49 (30) 90139 5193
Fax +49 (30) 90139 5101Die OSM-Community und ich würden uns sehr freuen, wenn sich ihre Behörde zu einer gleichlautenden Erklärung zur Nutzung der sächsischen Geodaten bereiterklären könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Dudzus
Auf diese Anfrage erhalte ich als auch Joachim Kast die folgende Antwort:
Sehr geehrter Herr Kast, sehr geehrter Herr Dudzus,
auf Ihre Anfragen vom 12. bzw. 19. Januar 2016 zur Verwendung der freigegebenen INSPIRE-Datensätze der GDI Sachsen durch OSM teilen wir Ihnen mit, dass die Daten gemäß der vergebenen Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0 uneingeschränkt genutzt werden dürfen. Die o. g. Datensätze sind als open data erklärt und mittlerweile im GovData-Portal Deutschland recherchierbar, auch um die breite Nutzung dieser Daten z. B. durch die OSM Community zu fördern.
Bezüglich des anzubringenden Quellenvermerks liegt es beim Nutzer – je nach Produkt und Besonderheit der jeweiligen Verwendung – eine geeignete Stelle zu identifizieren und die entsprechende Kennzeichnung vorzunehmen.
Für eine über die Lizenz hinausgehende ergänzende Erklärung des GeoSN zur Nutzung der Daten sehen wir daher kein Erfordernis.Mit freundlichen Grüßen
Rainer Nitzsche
Referent
STAATSBETRIEB GEOBASISINFORMATION UND VERMESSUNG SACHSEN (GeoSN)
Referat 42 | Koordinierung Geodateninfrastruktur
Olbrichtplatz 3 | 01099 Dresden | Postanschrift: Postfach 10 02 44 | 01072 Dresden
Tel: +49 351 8283-4202 | Fax: +49 351 8283-6400
rainer.nitzsche@geosn.sachsen.de | www.landesvermessung.sachsen.de
Kein Zugang für elektronisch signierte sowie verschlüsselte elektronische Dokumente.
Vor diesem Hintergrund stelle ich fest:
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Das Beamte ihre Antworten unsauber formulieren und man eigentlich genauso schlau ist wie vorher.
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Auch das Land Berlin hat bei genauer Betrachtung an einigen der von Ihnen veröffentlichen Datensätze bezügl. der Nutzungsrechte den Vermerk angebracht hat: “Nutzungsbedingungen noch nicht abschließend bearbeitet.” Deshalb dürfen Sie - wie zuvor zitierte eMail beweist - genutzt werden.
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Auf eine präzise formulierte Anfrage meinerseits, wird mitgeteilt, dass die Daten des GeoSN Open Data sind - und die Lizenzbedingungen gemäß “Datenlizenz Deutschland 2.0 (Namensnennung)” - die ja bei genauer Betrachtung gerade nicht kompatibel sind mit den OSM Lizenzbedingungen - uneingeschränkt benutzt werden dürfen und somit auch für die Verwendung in OSM freigegeben wurden.
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Eine solche individuelle Aussage bzw. Genehmigung durch den Referenten Herrn Nitzsche ist im Rechtsverkehr immer höherwertiger, als allgemein formulierte Nutzungsbedingungen, analog eines abweichenden Vertragstextes im Verhältnis zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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Wenn es für Beamte also typisch ist, ihre eigenen “Lizenz- bzw. Nutzungsbedingungen” durch individuelle Genehmigungen aufzuheben, dann sehe ich nicht die Notwendigkeit, “Obrigkeitshörig” etwas zu hinterfragen, sondern warte dann ab, ob oder inwieweit ein Widerruf zur Nutzung der GeoSN-Datensätze kommt.
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Ich würde einmal unterstellen, dass die Mitarbeiter des GeoSN analog der Berliner Senatsverwaltung ebenfalls so weitsichtig sind, alle Daten als Open Data zu erklären, nur noch nicht mit der Formulierung ihrer Nutzungsbedingungen hinterhergekommen sind.
Abschließend noch ein Wort zu den “Revertern”: Ich gehöre nicht zu den Usern die Vandalismus veranstalten und deshalb mal eben schnell revertet werden müssen. Viele der von mir in Torgau gemappten Daten wind auch NICHT auf die Daten des GeoNS zurückzuführen, sondern auf BING oder Mapbox.
Hier hätte es - und die Community wird doch immer als solche hoch gehalten - eines einfachen Hinweises an mich genügt, dass bestimmte Daten zurückgesetzt werden müssen, bis die Lizenzierung abschließend geklärt ist. Schließlich weiß der User am besten, welche Quelle er benutzt hat und revertet das Notwendige und behält von dem Rest eine Sicherungskopie, um sie gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt zu reaktivieren, wenn das Lizenzrecht geklärt ist.
Aber vermutlich ist ein guter Umgangston hinter der Anonymität von Usernamen ein Fremdwort - und auch daran sollte die OSM-Community mindestens genauso hart arbeiten.
Abschließend nochmals zur Verdeutlichung: Eine individuelle Genehmigung zur Datennutzung - wie hier durch GeoSN erfolgt - hat VORRANG vor allgemeinen Nutzungsbedingungen.

[…]die Daten des GeoSN Open Data sind - und die Lizenzbedingungen gemäß “Datenlizenz Deutschland 2.0 (Namensnennung)”[…] uneingeschränkt benutzt werden dürfen[…]
Eine solche “uneingeschränkte” Freigabe liegt eben noch nicht vor, denn:
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da steht “gemäß der vergebenen Datenlizenz […] uneingeschränkt” man könnte auch sagen: “im Rahmen der vergebenen Datenlizenz […] uneingeschränkt”. Das heißt das Wörtchen “uneingeschränkt” gilt nur innerhalb der Lizenz und hebt diese nicht komplett auf.
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Die Bezeichnung “Open Data” ist erstmal nur ein allgemeiner Begriff und enthält keine Aussage über die genaueren Lizenzbedingungen und ist nicht mit CC0 gleichzusetzen.

Mein Changeset #37162689 ist aber bereits VOR der Veröffentlichung des zitierten Sperrvermerks hochgeladen worden
Für mich zeigt das, dass du die Aussage
[…]dass die Daten gemäß der vergebenen Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0 uneingeschränkt genutzt werden dürfen
und besonders die Lizenz (Link zum deren Text) sehr großzügig interpretierst, um es euphemistisch auszudrücken. Die Lizenz selbst ist zu OSM nicht kompatibel, wie bereits andere feststellten. Wenn Daten gemäß dieser Lizenz genutzt werden dürfen, heißt das, dass es soweit keine Ausnahmen gibt.
Dann hast du selbst noch gegen die Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0 verstoßen, indem du weder die Lizenz noch die Quelle irgendwo angegeben hast.
Leider verfolgst du meinem Eindruck nach noch immer die Strategie: “Was irgendwie möglicherweise halbwegs legal genutzt werden darf, kippe ich in OSM ab.”
Den “weißer-als-weiß”-Ansatz (hier schön erklärt) hast du vermutlich noch nicht einmal versucht zu verstehen.
Zum Import selbst: das war dein übliches Löschen und neu Hochladen. Geometrien aktualisieren solltest du langsam mal lernen. Teilweise waren auch krumme Gebäude dabei und welche, die vor Ort überprüft werden sollten.
Bevor du anfängst, auch “offizielle” Hausnummerndaten in die OSM-DB zu werfen, solltest die bitte vor Ort überprüfen. Jede einzelne. Falsche Daten gibt es auch anderswo, in OSM möchte ich sowenig wie möglich davon haben. OSM will kein Sammelsurium aus “offenen” Daten möglichst vieler Quellen sein.
Edit: Link zur ML eingefügt
gemäß der vergebenen Datenlizenz […] uneingeschränkt"
Das ist doch eine 1A widersprüchliche Definition.
Aber wenn ich mir die Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0
so angucke heißt es darin doch:
(1) Jede Nutzung ist unter den Bedingungen dieser „Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0" zulässig.
Die bereitgestellten Daten und Metadaten dürfen für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung insbesondere
vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt werden;
mit eigenen Daten und Daten Anderer zusammengeführt und zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden;
in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken eingebunden werden.
(2) Bei der Nutzung ist sicherzustellen, dass folgende Angaben als Quellenvermerk enthalten sind:Bezeichnung des Bereitstellers nach dessen Maßgabe,
der Vermerk „Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0" oder „dl-de/by-2-0" mit Verweis auf den Lizenztext unter www.govdata.de/dl-de/by-2-0 sowie
einen Verweis auf den Datensatz (URI).
Dies gilt nur soweit die datenhaltende Stelle die Angaben 1. bis 3. zum Quellenvermerk bereitstellt.(3) Veränderungen, Bearbeitungen, neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen sind im Quellenvermerk mit dem Hinweis zu versehen, dass die Daten geändert wurden.
(Markierungen sind von mir)
Kann man das nicht so auslegen, dass man die Daten zuerst einmal unter der gegebenen Lizenz nutzen muss, also mit den erforderlichen Angaben der Quelle, eben gemäß der „Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0" und dass die Daten danach (da ja explizit JEDE Nutzung erlaubt ist) einfach nochmal (als selbständiger Datensatz) unter einer anderen Lizenz also z.B. CC0 veröffentlicht werden können und diese Daten dann für OSM genutzt werden?
Da steht ja nirgends, dass eine weitere Nutzung der Daten danach unter den gleichen Lizenzbedingungen erfolgen muss oder übersehe ich da was? Aber ich hab von juristischem keine Ahnung. Üblich ist aber doch - falls der Lizenzwechsel ausgeschlossen werden soll, dass dies wie bei anderen Lizenzen (z.B. CC BY-SA 3.0 DE) - in der Lizenz beinhaltet ist, oder nicht?
edit: Rechtschreibfehler und Übersicht.

Abschließend nochmals zur Verdeutlichung: Eine individuelle Genehmigung zur Datennutzung - wie hier durch GeoSN erfolgt - hat VORRANG vor allgemeinen Nutzungsbedingungen.
Eine individuelle Nutzungserlaubnis erlaubt Dir, die Daten zu nutzen (z.B. für eigene Karten oder Veröffentlichungen), wobei es Dir einfach ist, die Quellenhinweise angemessen unterzubringen. Z.B. im Quellenverzeichnis einer Publikation.
Diese individuelle Erlaubnis berechtigt Dich allerdings nicht, diese Daten dem OSM-Bestand hinzuzufügen, weil wir den Quellenvermerk so nicht gewährleisten können und werden. Wir brauchen da Rechtssicherheit für den Fall, dass der “Datenspender” dort Probleme sieht, weil seine Anforderungen von uns nicht erfüllt wurden.
tl;dr: Für Deine Nutzung ist die Erlaubnis ausreichend - für Aufnahme der Daten in den OSM-Bestand nicht.
Gruss
walter
ps: das vollständige Zitieren von Schriftstücken mit Namen und Kontaktdaten wird hier sehr ungerne gesehen und ist mMn rechtlich zumindest bedenklich.
edit: Typo
Bezüglich des anzubringenden Quellenvermerks liegt es beim Nutzer – je nach Produkt und Besonderheit der jeweiligen Verwendung – eine geeignete Stelle zu identifizieren und die entsprechende Kennzeichnung vorzunehmen.
Für eine über die Lizenz hinausgehende ergänzende Erklärung des GeoSN zur Nutzung der Daten sehen wir daher kein Erfordernis.
Wenn man das im ersten Moment liest, denkt man… ‘Ok, Super… Das ist machbar’ . So einfach ist es aber nicht, denn dann kommt: ‘Ja wo soll ich das denn nun nennen, am Objekt, am Changeset… reicht ein Wikieintrag?’
Ich betrachte solche Mail nicht als Freibrief, gleich nach Erhalt drauf los zu liegen und Fakten zu schaffen. Diese Mail zeigt, daß seitens staatlicher Stellen der Wille besteht, daß (gewisse) Daten entsprechend des Open Data - Gedankens auch genutzt werden sollen, eben auch für OSM.
Die Denke in vielen Landesverwaltungen ist aber immernoch “Nur Landesweit, Ich habe eine Karte und lege (in dem Fall) Sachsendaten drüber… Vermerk an geeigneter Stelle … Feddich”. Oft denkt man in Papierkarten im Maßstab 1:10.000, in abgefassten Textberichten und Einzelgebietsweise. So einfach ist es aber mittlerweile und vor allem beim Thema OpenData nicht, da viele der Entscheider nicht ist Geodaten und deren Verarbeitungsprozesse und auch deren Möglichkeiten oder deren gelegentlichen Schwierigkeiten Denken können.
Kurzum… Sachsen hat den Willen gezeigt, und es obliegt den Verhandlungspartnern eine geeignete Lösung zu finden (Hier vertraue ich ganz Joachim Kast). Solange sollten wir die Füße still halten und die Maushand sollte den Weg zum WMS oder WFS-Dienst Sachsens meiden. Daher kam (denke ich) auch noch keine öffentliche Verlautbarung.
Ich hatte die Info von Stefan (aka atpl_pilot) im Vorfeld erhalten, wo auch Joachim Kast (aka DD1GJ) mit in der Mail stand. Ich solchen Fällen gehe ich davon aus, daß erst nach Öffentlichmachung (Forum, Mailingliste, Wochennotitz, Wiki) der Nutzung mit Angabe etwaiger Regularien man die dann benannten Dienste Nutzen darf, vorher ist es Tabu.
Sven
Hallo atpl_pilot,

Mein Changeset #37162689 ist aber bereits VOR der Veröffentlichung des zitierten Sperrvermerks hochgeladen worden
Dein Changeset wurde Freitag morgens hochgeladen. Ich habe Dich 13 Stunden zuvor (Donnerstag, 11.02.2016 20:31) im Rahmen einer anderen Diskussion angeschrieben und Dich um Zurückhaltung gebeten, da die “Freigabe” nicht eindeutig formuliert ist. Ich habe Dir geschrieben, dass ich noch mit dem GeoSN eine Ebene höher telefonieren will um zu klären, was eigentlich gemeint ist.

Viele der von mir in Torgau gemappten Daten wind auch NICHT auf die Daten des GeoNS zurückzuführen, sondern auf BING oder Mapbox.
Diese beiden Quellen werden in dem Changeset nicht erwähnt, sondern nur “Geoportal Sachsen”. Es ist sehr seltsam, dass Du mittels Bing und Mapbox Hausumringe zeichnen kannst, die 1:1 (inkl. Fehler) mit den Daten von GeoSN übereinstimmen. Die Datenquellen, über deren mögliche OSM-Nutzung wir hier diskutieren, sind oben aufgeführt und da sind keine Hausumringe dabei.
Woher stammt Deine Präzision?
Um es in der Fliegersprache auszudrücken:
Da ist eine nicht den Regeln entsprechende Freigabe für Luftraum Delta und Du bist durch Charlie geflogen. Das hat halt Konsequenzen.

Ich würde einmal unterstellen, dass die Mitarbeiter des GeoSN analog der Berliner Senatsverwaltung ebenfalls so weitsichtig sind, alle Daten als Open Data zu erklären, nur noch nicht mit der Formulierung ihrer Nutzungsbedingungen hinterhergekommen sind.
Die eigentlichen Nutzungsbestimmungen der Berliner Senatsverwaltung sind auch nicht kompatibel zu OSM. Erst durch eine Zusatzerklärung sind sie für uns nutzbar.

Abschließend nochmals zur Verdeutlichung: Eine individuelle Genehmigung zur Datennutzung - wie hier durch GeoSN erfolgt - hat VORRANG vor allgemeinen Nutzungsbedingungen.
Erst wenn allgemein festgestellt wurde, das so eine individuelle Genehmigung die OSM Teilnehmervereinbarung erfüllt!
Und als Vorankündigung: Ich befürchte, dass bis Freitag nicht alle Details abschließend geklärt werden können und ich die Sperrfrist verlängern werde.
Joachim
gemäß der vergebenen Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0 uneingeschränkt genutzt werden dürfen. Die o. g. Datensätze sind als open data erklärt und mittlerweile im GovData-Portal Deutschland recherchierbar, auch um die breite Nutzung dieser Daten z. B. durch die OSM Community zu fördern.
Genau da liegt doch der Widerspruch: “GEMÄß der vergebenen Datenlizenz” - im Verhältnis zu - “Datensätze sind als open data” […] “um die breite Nutzung dieser Daten z. B. durch die OSM Community zu fördern”.
Damit steht für mich außer Zweifel, dass die Daten in OSM uneingeschränkt verwendet werden dürfen.
Darüber hinaus sind INSPIRE Datensätze des GeoSN (hier am Beispiel der Adressen) unter https://www.govdata.de/web/guest/daten/-/searchresult/q/Adressen/f/format%3Awms%2Cgroups%3Ageo%2Ctags%3Aopendata%2Cisopen%3Afree%2C/s/relevance_desc abrufbar mit folgendem Lizenzvermerk: Freie Nutzung
Unter dem Link: https://www.govdata.de/web/guest/faq wird ausgeführt:
Welche Nutzung erlaubt die „Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0"?
Daten und Dokumente, die unter der „Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0" oder der „Datenlizenz Deutschland - Zero 2.0" stehen, dürfen in jeder denkbaren Art und Weise genutzt werden. Ob dies zu kommerziellen oder nichtkommerziellen Zwecken geschieht, ist unerheblich. Die Aufzählung im Text der Datenlizenz Deutschland nennt exemplarisch die derzeit gängigen Nutzungsarten. Die Nutzung ist zeitlich und räumlich unbeschränkt möglich.
Die einzige Bedingung für die Nutzung ist (im Falle der Variante „Namensnennung"), dass der Name der bereitstellenden Behörde genannt wird.
Auf welche Weise muss die Bedingung „Namensnennung" bei Datensätzen, die unter der “Datenlizenz Deutschland - Namensnennung” stehen, erfüllt werden?Aus Absatz 2 der „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung 2.0" ergibt sich, welche Angaben für den Quellenvermerk erforderlich sind:
Bezeichnung des Bereitstellers nach dessen Maßgabe, der Vermerk „Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0" oder „dl-de/by-2-0" mit Verweis auf den Lizenztext unter www.govdata.de/dl-de/by-2-0 sowie einen Verweis auf den Datensatz (URI).
Diese Angaben müssen nur dann gemacht werden, wenn die datenhaltende Stelle die Angaben 1. bis 3. zum Quellenvermerk bereitstellt. Stellt der Datenbereitsteller diese Angaben nicht zur Verfügung, entfällt die Verpflichtung zum Quellenvermerk. Der Nutzer muss nicht selbst recherchieren.
Die Datenlizenz Deutschland macht keine Vorgabe dazu, wo der Quellenvermerk anzubringen ist. Hier ist der Nutzer frei - je nach Produkt und Besonderheit der jeweiligen Verwendung - eine geeignete Stelle für den Quellenvermerk zu identifizieren, etwa in den Metadaten oder im optischen Zusammenhang.
Müssen Veränderungen, Bearbeitungen, neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen der Daten, die unter der „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung 2.0" stehen, gekennzeichnet werden? Wie kann ein solcher Änderungshinweis formuliert werden?
Ja, Veränderungen, Bearbeitungen, neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen der bereitgestellten Daten sind mit einem Veränderungshinweis im Quellenvermerk zu versehen. . Aus diesem Hinweis muss erkennbar sein, dass die Daten verändert wurden. Es muss nicht kenntlich gemacht werden, worin genau die Änderung liegt. Ein Veränderungshinweis kann etwa wie folgt formuliert sein:
„Quelle: Behörde XY, 2013 (Daten verändert)" oder „Quelle: Behörde XY und eigene Berechnungen"
Worin unterscheidet sich die „Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0" von der Vorgängerversion?
Die Version 2.0 ist sprachlich überarbeitet und präzisiert. So werden beispielsweise mögliche Nutzungsarten exemplarisch aufgezählt. Zudem werden Unklarheiten im Hinblick auf die Pflicht zur Namensnennung und den Änderungsvermerk beseitigt.
Auch hier entsteht ein Widerspruch, der darin besteht, dass zum einem gefordert wird:
Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0
jedoch bei einer Veränderung der Daten:
„Quelle: Behörde XY, 2013 (Daten verändert)" oder
„Quelle: Behörde XY und eigene Berechnungen"
So ist also spätestens bei einer weiteren Bearbeitung der Daten der vom erst erfassenden User angebrachte Quellvermerk mit Hinweis auf die Datenlizenz Deutschland 2.0 nicht mehr erkennbar.
Wie und wo soll der Quellvermerk den letztendlich angebracht werden? Direkt für jedes Gebäude oder bei jeder Hausnummer, an einzelnen Nodes oder Polygon? Nach dem Muster
building=yes
source= Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0
Dann wird das Haus umgebaut und ein User ergänzt bzw. verändert den Gebäudeumring. Schreiben wird schreiben wir dann:
source=Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 + geändert am xx.mm.yy / survey
Ist doch quatsch und letztendlich nicht zu realisieren. Nach meiner Meinung ist der einzig praktikable Weg, die Quelle unter http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Contributors zu nennen, denn alles andere geht bei einer weiteren Bearbeitung verloren.
Hier wurde meines Erachtens Nutzungsbedingungen formuliert, die nicht zu Ende gedacht wurden.
Da der Gesetzgeber sich aber für die uneingeschränkte Nutzung der Daten ausspricht, ist der Wille letztendlich klar erkennbar, dass es gewünscht wird, dass die OSM-Community die Daten nutzt.
Auf der Webseite http://www.gdi.sachsen.de/inhalt/info/bericht/160108/160108.html wird ausgeführt:
Die Freigabe INSPIRE-konformer Datensätze sowie Darstellungs- und Downloaddienste für die Themen Schutzgebiete, Höhe, Orthofotografie und Gebäude ist für das erste Halbjahr 2016 geplant.
Daraus folgt für mich schlüssig, dass die jeweils geodatenhaltende Stelle die angesprochenen Daten zunächst in ein INSPIRE konformes Datenformat konvertieren will, damit diese genutzt werden können. Das INSPIRE Format wird dann zum Download angeboten. Das Konvertieren der Datensätze wird nach m.M. vorbereitet, um diese Daten einem großen breit gefächerten Interessentenkreis zugänglich zu machen (und nicht speziell der OSM-Community) und sind somit auch für einen direkten Import geeignet.
Flurstücke
http://geodownload.sachsen.de/inspire/cp_atom/Service_cp.xmlAdressen
http://geodownload.sachsen.de/inspire/ad_atom/Service_ad.xmlVerwaltungseinheiten
http://geodownload.sachsen.de/inspire/au_atom/Service_au.xmlGeografische Bezeichnungen
http://geodownload.sachsen.de/inspire/gn_atom/Service_gn.xml
Der direkte Import von Datensätzen ist häufig kontrovers diskutiert in den OSM-Foren. Letztendlich reichen (zumindest mir persönlich) die bereits vorhandenen WMS-Layer. So macht es auch eigentlich wenig Sinn, Adressen (juristisch Grundstücksnummern) und Flurstücke freizugeben, aber die sich darauf befindenden Gebäudeumringe nicht oder erst sehr viel später freizugeben.
Noch etwas in eigener Sache

Dein Changeset wurde Freitag morgens hochgeladen. Ich habe Dich 13 Stunden zuvor (Donnerstag, 11.02.2016 20:31) im Rahmen einer anderen Diskussion angeschrieben und Dich um Zurückhaltung gebeten, da die “Freigabe” nicht eindeutig formuliert ist. Ich habe Dir geschrieben, dass ich noch mit dem GeoSN eine Ebene höher telefonieren will um zu klären, was eigentlich gemeint ist.
**
- Das ist schlicht gelogen!!! Es existiert in meinem Postfach keine Mail von Dir. Ich gestatte den Admins ausdrücklich, mein Postfach einzusehen. Dazu gebe ich dann auch gerne, z.b. an woodpeck, mein OSM-Passwort heraus.
- Du schreibst “Freigabe nicht eindeutig formuliert” und “eine Ebene höher telefonieren”. Wenn Dir eine Erklärung des Absenders der Koordinierungsstelle GDI - GeoSN nicht ausreicht, weil du die Kompetenz des Unterzeichners anzweifelst, dann solltest Du Dich auch einmal über die juristischen Unterschiede zwischen einem Erfüllungsgehilfen und einem Verrichtungsgehilfen schlau machen. Darüber hinaus ist es nicht meine Aufgabe, die Kompetenz eines Mitarbeiters einer Behörde anzuzweifeln. Vielmehr ist die Nachfrage bei dem Vorgesetzten des Unterzeichners diskriminierend und herabsetzend gegenüber dem Unterzeichner und vermutlich an höherer Stelle eher nervig. Zur Erledigung solcher Aufgaben haben Vorgesetzte nun einmal nachgeordnete Mitarbeiter.
- Mir persönlich hat die Erklärung völlig ausgereicht, da ich des Lesens mächtig bin. Mir ist auch völlig neu, dass eine auch mir gegenüber abgegebenen eindeutige Erklärung und Freigabe der Daten von einem Dritten OSM-User - dessen Qualifikation und Funktion sich mir nicht erschließt und auch nicht zum Vorstand von OSM gehört - geprüft werden muss.
**
Anyway - warten wir es ab, wie sich GeoSN entscheidet.

- Das ist schlicht gelogen!!! Es existiert in meinem Postfach keine Mail von Dir. Ich gestatte den Admins ausdrücklich, mein Postfach einzusehen. Dazu gebe ich dann auch gerne, z.b. an woodpeck, mein OSM-Passwort heraus.
Die Mail ging, wie auch das Schreiben von GeoSN, an Deine Privatadresse sd@… . Im CC waren woodpeck und Nakaner.
Zudem hatte woodpeck bereits am 2016-02-11 18:15:05 über OSM-Mail an Dich geschrieben:
… Bitte sieh bis zu einer endgültigen Klärung davon ab, die Sachsen-Daten in OSM zu verwenden.
Mein Telefonat mit dem Vorgesetzten betrachte ich als völlig normal, weil ich mit diesem in den Wochen zuvor bereits häufiger telefoniert und Mails ausgetauscht hatte, um die verschiedenen Möglichkeiten für eine eindeutige OSM-Freigabe abzuklären.
Ergänzung:

Mir ist auch völlig neu, dass eine auch mir gegenüber abgegebenen eindeutige Erklärung und Freigabe der Daten von einem Dritten OSM-User - dessen Qualifikation und Funktion sich mir nicht erschließt und auch nicht zum Vorstand von OSM gehört - geprüft werden muss.
Ich stehe seit langem im Impressum von openstreetmap.de als Ansprechpartner für Behörden und sonstige öffentliche Stellen. Bei solchen Kontakten vertrete ich nicht meine eigene Meinung, sondern das Stimmungsbild der Community und stelle problematische Sachverhalte zuvor öffentlich zur Diskussion.
Meine eigentliche Frage ist aber immer noch unbeantwortet:
Was hast Du verwendet, um die Hausumringe so exakt zu korrigieren und neu zu erstellen?
Joachim
Ich finde, daß die Inhalte in diesem Thread weit über das hinausgehen, was in ein öffentliches Forum gehört, m.E. mittlerweile ein Fall für die Moderatoren.
Gruß Klaus
– snip – (falsche Stelle)
Zu Thema Mail:
ich habe deine Mail “INSPIRE-Datensätze der GDI Sachsen für OSM freigegeben” am 11.2.2016 um 20:30 beantwortet:
Re: INSPIRE-Datensätze der GDI Sachsen für OSM freigegeben
atpl_pilot
11. Februar 2016 um 20:30Hi,
ich hänge wohl auf irgend einem Verteiler rum. Ist aber nicht schlimm. Löschen ist ja einfach
was mir dennoch aufgefallen ist:
Bezüglich des anzubringenden Quellenvermerks liegt es beim Nutzer – je nach Produkt und Besonderheit der jeweiligen Verwendung – eine geeignete Stelle zu identifizieren und die entsprechende Kennzeichnung vorzunehmen.
Unsere “Nutzer” sind anonym und können überhaupt nicht wissen, dass sie irgendwo auf den “Spender” hinweisen müssen. Sie laden sich die Roh-Daten von den OSM-Servern herunter und verwenden die. Mehr ist nicht machbar.
Das Einzige was OSM “leisten” kann, ist ein deutlicher Hinweis auf den OSM-Wikiseiten.
…snip…
Zur Erinnerung: der 11.2.2016 war ein Donnerstag. Diese Mail ist sicher im Mailarchiv von OSM durch deren Admins einsehbar, ebenso deine vorherige Mail, die ich leider schon gelöscht habe.
Gruss
walter

Anyway - warten wir es ab, wie sich GeoSN entscheidet.
Diesem Satz kann ich voll zustimmen.
Abwarten - und nicht mit geladenen Waffen (d.h. bereits lange in der Schublade liegenden fertigen Josm-Datensätzen) nach vorne preschen. Das kann nie gut gehen.
Wird es übrigens auch nicht bei der eventuell doch bald kommenden OSM-kompatiblen Freigabe der INSPIRE-Daten sein. Da steht immer noch das Thema WMS-Server offen im Raum: Woher kommen die Hausumrisse, wenn nicht von GeoSN?
Gruss
walter

Ich finde, daß die Inhalte in diesem Thread weit über das hinausgehen, was in ein öffentliches Forum gehört, m.E. mittlerweile ein Fall für die Moderatoren.
Die Inhalte sollten hier schon besprochen werden - nur der Ton/Stil wird langsam unerträglich.
Gruss
walter

…Da steht ja nirgends, dass eine weitere Nutzung der Daten danach unter den gleichen Lizenzbedingungen erfolgen muss oder übersehe ich da was? …
Ganz einfach: Jede ist jede Nutzung. Eine weitere Nutzung gehört auch zur Gruppe “Jede” und ist daher nur mit Namensnennung zulässig.
(Unabhängig davon dass ich so ziemlich jedem Import sehr skeptisch gegenüberstehe. Wer wird denn jemals diesen ganzen Landuse-Schrott, der in diversen Ländern hochgeladen wurde, jemals berichtigen?)