Hallo,

Ich schlage vor, alles ab November 2017 mit dem Redaction Bot zu säubern. Wie ich weiter unten in diesem Beitrag aufzeige, sind seine Ansichten in Sachen Urheberrecht so verquer und mit den Grundsätzen von OSM unvereinbar, dass in seinen Beiträgen noch manche Altlast verborgen liegt. Wer so lange an seinen Standpunkten festhält, bis er zweimal gesperrt wird und dann trotzdem weitermacht, verdient nicht den Respekt für seine Mühe, den fast jeder andere Mapper – und sei er noch so naiv – verdient. Die zwei Sperren und die vielen Kommentare sollten genug Abblendlichter gewesen sein.

Ich halte von dem Vorschlag von westnordost nichts, da ich die Hintergrundgeschichte zu ulamm in OSM zu gut kenne. Ulamm hat äußerst verquere Ansichten in Sachen Urheberrecht, die, wenn man sie genau liest, teilweise sich selbst und immer wieder mal den Grundsätzen von OSM widersprechen. Seit der Bitte, doch mit der Behörde Kontakt aufzunehmen und das zu dokumentieren, ist nichts vergangen. DE:Permissions hat keine neuen Einträge (als Wikipedianer weiß Ulamm, MediaWiki zu nutzen). Er berichtet uns nur von Telefonanrufen und Aussagen untergeordneter Mitarbeiter. Was die sagen, hat keinen Wert, wie wir schon mindestens einmal in anderen Bundesländern erfahren haben. Solange das Ministerium nicht sein ok dazugibt, ist die Aussage nichts wert (und die entsprechend höher angesiedelten Personen in der jeweiligen Vermessungsverwaltung sagen deshalb auch nicht einfach so Ja).

Im Jahr 2014 ist Ulammn in Bremen mit anderen örtlichen Mappern heftig aneinander geraten ist. Es entstand ein Editwar. Streitgegenstand war das Mapping von Radwegen. In den Diskussionen war auf Seiten Ulamms keine Wille zur Akzeptanz der vorherrschenden Grundsätze im OSM-Projekt, insbesondere des Grundsatzes “wir taggen nicht für den Renderer” erkennbar. Die DWG hat im Dezember 2014 ein befristetes Radwegmappingverbot für ulamm und ein Revertierverbot für seinen Hauptkontrahenten unter Androhung einer dauerhaften Sperre verfügt. In Sachen Radwegen war seitdem eigentlich Ruhe und ulamm war in den darauffolgenden Jahren praktisch kaum bis gar nicht aktiv.

Seit gut zwei Jahren bearbeitet Ulamm Gewässer in OSM. Bis vor ein paar Monaten waren das wenige Änderungssätze pro Jahr. Immer wieder hat er dabei nicht zugelassene Quellen angegeben. Er wurde auf die Unzulässigkeit der Quellen mangels nachgewiesener Freigaben oder aufgrund bekannter Ablehnungen hingewiesen. Seine Antworten lassen den Schluss zu, dass er eine im grundlegenden Widerspruch zu den Ansichten der OSM Foundation und des OpenStreetMap-Projekts stehende Ansicht in Sachen Urheberrecht vertritt. Hier mal eine Auflistung und Zusammenfassung der Diskussionen:

Dezenber 2016: Verwendung von Swisstopo (Hinweis auf Unzulässigkeit am 1. Januar 2017)

23.02.2017: Ich frage ihn nach einer Nutzungsfreigabe für Informationen von umwelt.niedersachsen.de (es ging um ein PDF namens “Flächenverzeichnis”) https://www.openstreetmap.org/changeset/46308129
Ulamm antwortete, das Flächenverzeichnis enthalte nur Namen, Kennzahlen und Quadratkilometer. Er habe keine “Geografie” hochgeladen. Das Eintragen korrekter Benennungen sei unabdingbar für die Qualität von OSM.
Ich entgegnete, dass es nicht von Bedeutung sei, ob es sich um Geo- oder Sachdaten handle und verwies ihn auf https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Welcome_to_Wikipedia_users#We_are_much_stricter_about_copyright
In seinen weiteren Kommentaren schrieb er, dass die Namen amtliche Festsetzungen seien. Zu meinem genannten Link meinte er, dass es darin nur um Karten ginge.

Januar/Februar 2019: Ulamm übernimmt Namen und Gewässerkennzahlen aus amtlichen Daten in Mecklenburg-Vorpommern, die unter inkompatiblen Lizenzen stehen (v.a. CC-BY-SA). Das erfahren wir, weil er erst nach Quellen gefragt wurde (mithilfe einer 0-Stunden-Sperre), dann eine inkompatible nannte. Auf die Inkompabilität wurde er hingewiesen (von woodpeck, der schon in Bremen in der DWG für ihn zuständig war). Er hat woodpecks Hinweis ignoriert und eine mehrtägige Sperre daraufhin kassiert.

Am 18. April 2019 fragt Streckenkundler, woher der Name “Graben 716” komme. Er könne nur aus Daten des Landes stammen. Die Verwendung des Brandenburg-Viewers o.ä. sei unzulässig.
Ulamm antwortet, die Grabennummern seien keine Datenbankgeheimnisse, sondern von den Wasser- und Bodenverbänden zu erfragen.
In Brandenburg seien, wo sich keine geeigneten Wortnamen fanden, Grabennummern in die Topografische Karte eingetragen und zugänglich, ohne in einer Datenbank zu wühlen. Die DTK sei keine Datenbank, sondern ein Rendering-Produkt, so wie die verschiedenen OSM-Versionen Rendering-Produkte seien.
Weiter schreibt Ulamm, jeder von uns dürfe die DTK lesen und Ausschnitte als Referenzquelle verlinken. Letzteres habe ich seit den Sperren verstärkt gemacht, um woodpeck zu zeigen, dass diese Informationen eben nicht unter einer CC-artigen Lizenz stünden.
Streckenkundler bezeichnet das Erfragen von Namen bei Behörden als fadenscheinige Ausrede.
Daraufhin schreib woodpeck, dass er das “was ich irgendwo nachgucken kann ist öffentlich”-Missverständnis durch die Sperre und den Revert einige Wochen zuvor aufgeklärt habe. In Deutschland gelte keinesfalls, dass Fakten automatisch ungeschützt seien, und es gibt sogar Gerichtsurteile gebe, in denen gedruckte Topo-Karten Datenbanken genannt werden. Bevor man aus der DTK etwas abschreibe, solle man einfach nachfragen, ob es in Ordnung sei.
Ulamm wiederholt daraufhin seinen Standpunkt, OSM habe die Wahl zwischen einer Gewässerkartierung, die jede Information berücksichtigt, die nicht nur über eine Datenbank mit CC-artiger Lizenz zu erlangen sei, und einer Kartierung, die überwiegend Schrott sei.

Es gibt, wenn man noch genauer hinschaut, noch mehr Sachen, über die man sich bei Ulamm aufregen kann. Ich erspare mir deren Beschreibung.

Viele Grüße

Michael