Nutzung der Digitalen Geobasisdaten NRW in OSM - GESTATTET AB 1.3.2020

Hallo,

ich habe gerade eben die den Orthophoto- und ALKIS-Layer im JOSM-Hintergrundlayerindex eingefügt. Weitere Erkenntnisse bei der Tätigkeit siehe https://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?pid=784954#p784954

Viele Grüße

Michael

+100 Dann kann ja nach längerer Abstinenz das Erfassen der Hausumringe und Adressdaten in NRW munter weitergehen. Ich möchte aber darauf hinweisen, das diese Daten keineswegs aktuell sind und nach Möglichkeit weiteren Recherchen bedarf. Immer ist die beste, selber vor Ort nachzusehen. Also, liebe Mitmapper in NRW, der Urlaub in NRW ist gerettet, trotz der Corona-Krise. Schaut euch in eurerer Umgebung um nach Differenzen zwischen OSM Bestand und ALKIS / Ortophoto Daten und referenziert diese durch Vorbei-Kontrolle. Nehmt eure Kinder und Frauen mit. Die haben Spaß daran, neues zu entdecken, auch wenn es nicht weit weg ist von zu Hause. Damit ist der Sommer gerettet!
@Nakaner: Danke!

@Nakaner: Vielen Dank!

Da es gut zum Thema des Threads passt, frage ich mal hier:

Darf man die NRW-Luftbilder als Quelle verwenden um in angrenzenden Gegenden anderer Bundesländer (z.B. Rheinland-Pfalz) Gebäude einzuzeichnen? Die Bilder gehen ja in der Regel über die Grenze hinaus.

Selbstverständlich, warum auch nicht?

Sicher? :wink:

Gemäß OSM-Kodex kann die Antwort doch eigentlich nur “Nein” lauten, da vorab erst einmal geprüft werden müsste, ob das NRW-Amt mit der Veröffentlichung Nicht-Landeseigener Geodaten - und auch noch einer darauf folgenden freizügigen Lizenz-Freigabe dieser - evtl. eine strafrechtliche Amtsanmaßung gemäß §132 StGB begangen haben könnte.

Das könnte von

  • Freispruch (möglicherweise Rheinland-Pfalz a la “des Bild kehrt aich, päzze ma e guuda Drobbe druff”)
  • über Einstellung in einem minder schweren Fall (möglicherweise Hessen aufgrund historischer Seilschaften aus Zeiten der Königlich Preußische und Großherzoglich Hessische Eisenbahnbetriebs- und Finanzgemeinschaft)
  • bis zur Staatskrise (möglicherweise Niederlande a la “Wollen die einen Präzedenzfall wie in der Ems-Mündung schaffen”)
    ja alles Mögliche nach sich ziehen! Und OSM muss dann womöglich alles wieder revertieren!

Was mir gerade noch eingefallen ist:

Gilt die Nutzungserlaubnis für die NRW-Orthofotos eigentlich auch für die historischen Bilder?

( https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/geobasis/luftbildinformationen/historisch/historische_orthophotos/index.html )

Oder nur für die aktuellen? Die alten Schateken von 1990 oder so möchte ich jetzt nicht verwenden, aber die Bilder z. B. von 2015 und so wären sehr interessant. Zum Beispiel für die OpenHistoricalMap. Daher frage ich.

Die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 ist zumindest auch auf der Seite mit den historischen DOP verlinkt. Ansonsten stehen dort jedoch keine Lizenzbestimmungen für die digitalen Abruf der H-DOP, im Gegenstaz zur Seite mit den aktuellen DOP.

Ja. Im WMS-Dienst steht folgendes:

Damit gilt für die historischen Bilder die Datenlizenz Deutschland - Zero genau wie für den Rest der Daten der Geobasis NRW.

Alles klar, super, ich danke dir!