Der hier gepostete Link ist zu der Pressemeldung: https://open.nrw/rechtliches-kurzgutachten-zur-verwendung-von-lizenzen-fuer-open-data
Ganz unten ist das Kurzgutachten verlinkt: https://open.nrw/sites/default/files/atoms/files/opennrw_rechtl_gutachten_datenlizenzen_lowres_web.pdf

Zusammengefasst wie ich das alles verstehe:

  • Es besteht eine eingeschränkte Einwegkompatiblität zwischen dl-de/by-2-0 und ODbL. Einweg in dem Sinne, dass unter dl-de/by-2-0 stehende Daten unter ODbL veröffentlicht werden können, aber nicht umgekehrt. Eingeschränkt in dem Sinne, dass auch weiterhin die Namensnennung aus der dl-de/by-2-0 zu beachten ist, die Daten dann also unter beiden Lizenzen zugleich stehen.
  • Ob eine Nutzung von Daten nach dl-de/by-2-0 in OSM grundsätzlich möglich ist, ist unklar. Es wird weder ein klares Ja noch ein klares Nein gegeben. Heißt aus meiner Sicht: Abschließende Klärung würde erst die Rechtsprechung liefern, so jemand mal eine Klage anstrengt. Ich sehe aber eine Tendenz zu “Ja”.
  • OSM wird empfohlen, in der Contributors List etwas mehr zu schreiben (Textbaustein wurde bereitgestellt) und die Contributors List leichter auffindbar zu machen.
  • Um Bedenken auszuräumen, können Datenbereitsteller (Behörden) klarstellen, dass ihnen die Namensnennung in der Contributors List ausreicht.
  • Ggfs. können Bereitsteller auf die dl-de/zero-2-0 ausweichen oder es wird mal eine dl-de/by-3-0 erstellt.
  • Ob Mapper im Changeset die Quelle nennen müssen, wird scheinbar überhaupt nicht angesprochen.

tl;dr: