Nutzung der Daten des Bundesamt für Kartographie und Geodäsie

Sind die Karten-Daten des Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) für OSM freigeben? Weder im Wiki noch hier im Forum hab ich bisher dazu was gefunden.

In den Nutzungsbedingungen einiger Karten gibt es einen expliziten Waiver für OSM, der irgendwann im Laufe 2022 aufgetaucht ist (laut web archive)

“Die Namensnennung muss wie vom Lizenzgeber nach der Datenlizenz Deutschland gefordert erfolgen. Dabei ist der Eintrag in die Liste der Mitwirkenden gleichbedeutend mit der Nennung in einem Kommentar des Änderungsdatensatzes (Changeset) des OpenStreetMap Projektes.”

Wenn dem so ist, könnte man somit die entsprechenden Karten auf der Permissions-Seite für DE eintragen, korrekt?

Leicht OT:
Beim Datenbeschrieb findet sich ein schöner Hinweis:
"In den übrigen Bundesländern und im Ausland werden in den entsprechenden Zoomstufen im Wesentlichen OSM-Daten verwendet, die aus Sicht des BKG alle Qualitätsansprüche erfüllen und sich beinahe nahtlos mit den amtlichen Daten kombinieren lassen." :smiling_face_with_sunglasses:

Zur eigentlichen Frage will ich als “Importe nicht OTG-verifizierbarer Dinge kritisch sehender Mapper” nichts beitragen. Außer: Die Nutzungsbedingungen unterscheiden sich je nach Produkt. Bei den Sentinel-Daten steht z. B.

Der Lizenznehmer ist verpflichtet, bei jeder öffentlichen Wiedergabe, Verbreitung oder Präsentation der Daten sowie bei jeder Veröffentlichung oder externer Nutzung einer Bearbeitung oder Umgestaltung einen deutlich sichtbaren Quellenvermerk und Veränderungshinweis anzubringen, der wie folgt auszugestalten ist.

Die Daten vom BKG stehen nicht alle under der selben Lizenz bzw. nicht alle haben diese Sonderklausel für OSM. Nur Daten, bei denen diese Sonderklausel steht, können für OSM verwendet werden. Wenn Du magst, kannst Du das auf DE:Permissions ergänzen.

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