Bevor ich die NSG hier in der Rhön anpasse, wollte ich noch ein paar Dinge absprechen.
Datenquelle: Die shapes der NSG sind vom LfU Bayern unter der CC BY 4.0 Lizenz verfügbar. Sehe ich das richtig, dass die Daten in OSM mit Verweis aufs LfU übernommen werden können?
Gibt es Möglichkeiten die Regeln/Verbote (z.B. Wegegebot, Leinenpflicht,…) in einem Schutzgebiet anzugeben? Wenn ich das richtig verstanden habe, müssten solche Regeln direkt an die highways getagged werden.
Habt ihr sonstige Anmerkungen zu dem Thema? Ich bin relativ neu in OSM und für alle Tipps offen
Nein, das ist (nach meinem Kenntnisstand) leider falsch. Die Lizenz CC BY 4.0 erfordert eine zwangsweise Urheberrechtskennzeichnung an jedem Endprodukt, dass durch die Daten entsteht. Das bedeutet, auf jeder Karte, die durch OSM Daten entstehen würde und wo Anteile der LfU-Daten enthalten wären müssten mit dem Copyright “LfU Bayern” gekennzeichnet werden. Das kann OSM leider nicht darstellen.
Es gäbe somit 2 Möglichkeiten: 1. Ihr treibt eine Quelle mit den Daten (z.B. Rechtsverordnung) auf und zeichnet es dann selber nach.
2. Die Shapedateien werden vom LfU freigegeben. Dies müsste aber entsprechend im Wiki dokumentiert werden.
herzlich willkommen im Forum und vielen Dank für deine Kontaktaufnahme.
Die CC-BY-Lizenz ist ohne Zusatzklauseln nicht kompatibel, da sie eine Namensnennung verlangt, die wir in der Form so nicht gewährleisten können. Wir können von unseren Datennutzern nicht verlangen 1857 Datenquellen einzeln als Quelle anzugeben, da braucht die Quellenangabe mehr Platz als die Kartengrafik. Wir fordern daher nur die Angabe von OSM als Quelle und deshalb braucht es eine explizite Freigabe des Rechteinhabers.
Bitte beachte außerdem, dass mit Ausnahme des DOP80 fast alles im Bayernatlas, was dem LDBV (Landesamt für Breitband, Digitalisierung und Vermessung) gehört, für uns aus rechtlichen Gründen tabu ist.
Die praktische Lösung: Die Schutzgebietsverordnung ist gemeinfrei. Das gilt auch für die Karten, sofern sie Bestandteil der Verordnung sind. Falls man die Verordnung irgendwo findet oder du sie einscannen und bereitstellen kannst, wäre das toll.
Da müsste ich jetzt den Veordnungstext lesen, um eine exakte Aussage treffen zu können. Aber allgemein kann man schon sagen, dass es an den Wegen erfasst wird. Für Leinenpflicht ist mir kein Tag bekannt, andere mögen mich hier korrigieren.
Gesperrte Wege nicht löschen, sondern:
Bei rein gesperrten, aber physisch noch vorhandenen und gut erkennbaren Wegen stattdessen Nutzungsverbot mit den Access-Tags erfassen.
Bei Wegen die weitestgehend verschwunden sind, highway=* durch abandoned:highway=* ersetzen. Sonst ist es nur eine Frage der Zeit, bis jemand den “fehlenden” Wege wieder einträgt.
Viele Grüße
Michael
PS Für die anderen Leser: Als Moderator kann ich euch mitteilen, dass der Account als “verifiziert” (bei Twitter: blaues Häkchen) betrachtet werden kann.
CC BY 4.0 ist nicht nur wegen der Namensnennung nicht kompatibel mit der ODbL sondern auch, schlussendlich wichtiger, wegen der Klausel 2.a.5.B. Diese schließt sowohl aus Daten in irgendeinem DRM geschützten Format weiterzugeben, wie auch die Verteilung unter restriktiveren Bedingungen als CC BY 4.0. Wenn mans so sehen will ein Share-alike light.
Die NSG in der hessischen Rhön sind übrigens vollständig und lagegenau erfasst.
Hintergrund war/ist eine Sondergenehmigung des Ministeriums zur Verwendung der amtlichen shapes in OSM.
Würde bei den Verantwortlichen in Bayern disbezüglich und mit Verweis auf Hessen mal nachfragen.
Im Prinzip müssen Betretungs-Infos an die Wege, wobei ein legaler (Wander)Weg keine weiteren Tags benötigt.
Von deinem access:offroad=no an der Fläche https://www.openstreetmap.org/way/891591353/history
darfst Du nicht viel erwarten.
ergänzend zu den Informationen meiner Vorredner, ein Leinenzwang für Hunde kann abgebildet werden mit https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Tag:dog%3Dleashed
Wobei das in Deutschland ja für alle Wälder gilt, von daher nicht unbedingt taggenswert ist sofern es sich um Waldflächen handelt
Vielen Dank für die Hilfe und die Einschätzungen zu der Nutzung der LfU Daten.
Ich habe jetzt beim LfU angefragt und hoffe, dass die Shapes ähnlich wie in Hessen für die OSM Nutzung freigegeben werden können. Ich werde euch diesbezüglich auf dem Laufenden halten. Gerade wenn es dann auch darum geht das im Wiki zu dokumentieren. Falls das nicht funktioniert muss ich doch den manuellen Weg gehen und die NSG aus den Verordnungen übernehmen.
Das war tatsächlich einer der ersten Tipps die ich von Kollegen aus den Nationalparks bekommen habe.
Danke für den Hinweis. Gerade im NSG Lange Rhön gibt es viele Wanderwege die über Wiesen führen. Das Gelände verlockt natürlich sehr die Hunde frei laufen zu lassen, was aber laut NSG Verordnung nicht erlaubt ist.
… wüsste nichts was systematisch gegen ein dog=leashed an einer NSG-Fläche spricht,
oder gegen ein access:offroad=no
(zweiteres wurde halt für kleine Sonderflächen entwickelt, bei größeren Schutzgebieten muss Mapper aufpassen, falls es Schutz-Binnengrenzen gibt, aber die überblickst Du vermutlich;-)
Nein, es gibt Bundesländer ohne allgemeine Leinenpflicht (zumindest außerhalb der Setz- und Brutzeit) im Wald. Z.B. Hessen und Bayern. Deshalb sind solche Passagen in Naturschutzgebietsverordnungen sinnvoll.