NRW Alkis / Webatlas Fehler melden

Huhu,
wo/wie kann man Fehler in dem oben genannten Layer melden?

Es geht um die Zeppelin-Straße in Nottuln, die laut Straßenschild Zeppelinstraße heißt.

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[offtopic gelöscht]

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rechts oben —das X…

hier unter Extras - Kartenfehler melden.

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Naja, noch ist nicht klar, wo der Fehler ist, es kann ja auch das Schild falsch sein. :kissing_smiling_eyes:

Das kommt darauf an, ob die Benennung im Amtsblatt erfolgt ist, oder durch Schildaufstellen… Unabhängig davon ist IMHO eigentlich OTG wichtiger.
PS: Und das Schild kann so nicht ganz falsch sein, weil das der üblichen Rechtschreibung enspricht :stuck_out_tongue:

PPS: Der Link war aber schon das, was Du gesucht hattest!?

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Ja, danke.

Du meldest das am Besten der jeweiligen Stadt oder Gemeinde, da diese die Kataster-führende Stelle ist. Die Daten, die man z.B. unter TIM-online sieht, werden nicht vom Land verwaltet, sondern nur durch die Städte/Gemeinden an das zentrale System übermittelt. Fehler können also nur dort korrigiert werden (und die sollten auch wissen, wie die korrekte Schreibweise sein muss).

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Das ist richtig. Und ich habe schon mehrfach Fehler gemeldet aufgrund derer die Schilder geändert werden mussten. Einmal hat es auch dazu gehführt das ~200 Bewohner einen neuen Personalausweis brauchten weil der name komplett falsch war. Ist nur 30 Fahre nicht aufgefallen. Die Straße war mal umbenannt worden.

Straßennamen unterliegen nicht den Rechtschreibregeln. Es sind Namen. Und wenn der Stadtrat einen Namen mit Fehler beschließt dann gilt der Trotzdem. Und das kommt häufiger vor als man so glaubt. Und dann geht der Bauhof hin und korrigiert das - Und mit einem mal gibts eine Abweichung von Schild und der offiziellen Widmung.

Kann man NUR über die Stadt/Gemeinde klären. Die müssen in alten Ratsbeschlüssen suchen.

Flo

Ihr könnt davon ausgehen, dass die Macher des Webatlas genau das machen werden. Die ändern das nicht auf Zuruf von Privatpersonen…

Man kann vor allem davon ausgehen das der eine Abteilung im BKG sich an ein Landesvermessungsamt wendet (Meldehierarchie und so). Dort wird ein Mitarbeiter das FAX nehmen und die entsprechende Kastasterbehörde, via FAX, unterrichten das es eine Meldung im Webatlas gab. Hierbei gehen die Kontaktinformationen des meldenden verloren, und der Grund der Meldung.

Mit viel Glück dauert das weniger als 6 Monate und scheitert nicht an Zuständigkeiten, fehlenden Prozessen oder Weisungsbefugnissen.

Wie man sieht bin ich was Behördenprozesse angeht sehr desillusioniert.

Kontakte zur Gemeinde sind eh wegen aller möglichen dinge hilfreich. Ich kläre da gerne auch alle möglichen Fehler. Auch können die einem mal schnell sagen ob bestimmte Straßen öffentlich oder Privatgrund sind.

Am ende wird die Verwaltung ja genau für solche dinge Bezahlt. Für den Bürger ordnend einzugreifen.

Flo

Ich versteh die Einwände nicht.
Wenn die Gemeinde sagen würde: “Die Straße heißt so, wie es auf dem Straßenschild steht” - wer sagt den Fehler dann dem “Webatlas”? Genau dafür gibt es doch die “Melden-Funktion”! Soweit ich das für Bayern (=> BayernAtlas) beurteilen kann: Die Gemeinden sagen das nicht unbedingt dem ADBV - warum auch?

Bitte nicht !
ich finde es ganz interessant was es zu meinen Stichworten schon für Themen gibt.

Gruß
Danfost

Woher kommen denn die Daten, die im Webatlas verarbeitet werden?
Doch wohl von der Gemeinde und dort müssen dann doch auch die Fehler korrigiert werden, oder?
Und beim nächsten Karten-Update sinn die dann behoben.

Weil der Webatlas eine Kopie der Daten ist die die Katasterführende Gemeinde erhoben hat und dann an das Landesvermessungsamt abgegeben hat. Dieses gibt die Daten dann an den Bund ab. Für alle das gibt es Gesetze die das Regeln und entsprechende Lizensierungen. Deshalb darf das BKG z.b. bestimmte Daten nur für Bundesbehörden zur Verfügung stellen aber nicht der Allgemeinheit. Sie haben schlicht die Lizenzrechte nicht.

D.h. wenn du die Daten (die IIRC halbjährlich abgegeben werden) korrigieren willst musst du die bei der datenführenden Behörde korrigieren. Das ist immer die Katasterbehörde vor Ort, nicht das BKG/Webatlas.

Man kann da den “Melden” Knopf benutzen, die könnten das Theoretisch auch in ihren Daten korrigieren, das würde dann nur in 6 Monaten überschrieben, oder es müsste an die Datenführende Behörde weitergemeldet werden.

Flo

In Bayern jedenfalls nicht. Zumindest pflegt das die Gemeinde nicht ins ALKIS ein. Das machen hier die lokalen “Vermessungsämter” (ADBV). Und beim Einpflegen entstehen Fehler - wie auch bei den Schildermachern :wink:

@flohoff
Zumindest in Bayern gibt es keine “katasterführenden Gemeinden”. Wie das in NRW ist, weiß ich nicht - kann es mir aber nicht wirklich vorstellen.

Dann wären - für Bayern - doch die lokalen Vermessungsämter die Stelle, wo Fehler gemeldet werden sollten und nicht der Bayeratlas, oder ?

Im übrigen relativ leicht zu recherchieren:

Vertrag über die kontinuierliche Übermittlung amtlicher digitaler Geobasisdaten der Länder zur Nutzung im Bundesbereich (V GeoBund)

https://www.bkg.bund.de/SharedDocs/Downloads/BKG/DE/Downloads-Allgemein/V_GeoBund.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Hier u.a. für das Land NRW die Beschreibung von Primär und Sekundärdaten:

https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/geobasis/liegenschaftskataster/index.html

Auf
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/geobasis/liegenschaftskataster/index.html

Erklärt:

In NRW ist es Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte als Katasterbehörden, die Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters im einheitlichen Standard des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) zu erheben, tagesaktuell zu führen und bereitzustellen.

Für großräumige Datenbereitstellungen, die z. B. mehrere Katasteramtsbezirke betreffen, ist bei der Bezirksregierung Köln, Geobasis NRW, ein Geodatenzentrum eingerichtet. Das Geodatenzentrum Liegenschaftskataster baut aus den Primärdaten der Katasterbehörden einen Sekundärdatenbestand auf, der derzeit vierteljährlich aktualisiert wird (siehe unter “Themen: Liegenschaftskataster – Zentraler Sekundärdatenbestand”).

Rechtliche Grundlage in NRW im VermKatG für die abgabe der Geobasisdaten der Kreise an das Land.

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=3320070525144653193

D.h. die Datenführende Behörde für die Katasterdaten ist der Kreis oder Kreisfreie Stadt, die die daten über das Land an den Bund abgibt, und dort macht das BKG den Webatlas da draus.

Flo

In NRW sind das die Kreis oder Kreisfreien Städte. Kann aber IMHO auch weiterdelegiert werden. Wir sind ja im Föderalismus.

Ähnliches wird es in Bayern auch geben. Muss man halt sich durch die Landesgesetze fräsen. Aber die kleinste Einheit unten ist die primär datenführende Institution, DA muss korrigiert werden. Das meandert dann im Laufe von Monaten in den Webatlas.

Flo

Das ist getupft, wie gepunktet. Kann jeder machen, wie er es am einfachsten findet. Der Meldeknopf ist für mich persönlich einfacher (und es wird relativ schnell darauf reagiert). Außerdem: Warum sollte es einen Meldeknopf geben, wenn man es besser woandershin melden sollte??
Und zur Klarstellung: Vermessungsamt ist <> Gemeinde.