Danke!
Wenn ich keine Tomaten auf den Augen habe, sehe ich darin nix, was § 6 (3) entspräche:
Also keine Beschränkung auf Kraftfahrzeuge, somit dürfte ein dauerhaftes Radfahr- und Fußgängerverbot rechtlich nicht haltbar sein, sobald ein Radfahrer sich beschwert …
Wir könnten dasselbe Urteil meinen …
Anfechtbar halte ich auch das Radverbot, gerade auch aus Sicht der Verkehrssicherheit, denn die Geschwindigkeit ist auf der Umgehung auf 70 limitiert, ein Limit, das außerorts für radweglose Straßen empfohlen wird … Pech …
Ob ein sidewalk=no an der Straße hilft? Fußgängerrouter sollten Straßen >residential aus meiner Sicht als kritisch erachten, wenn ein sidewalk=no dran ist. Dann sich lieber einen anderen Weg suchen. Sollte dann noch maxspeed>50 hinzukommen, sollte die Straße aus meiner Sicht ganz rausfallen. Egal ob dort ein Schild steht, oder nicht.