Galbinus
(Galbinus)
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Ich persönlich würde eine lückenlose Beschilderung nicht zwingend als Voraussetzung sehen. Das ein Weg überhaupt vor Ort ausgeschildert ist, würde mir reichen. Ich bin im Urlaub auf einen Teilabschnitt eines Pilgerwegs gestoßen. Der war ausgeschildert, aber mit vielen Lücken… Aber falls der Weg erst in einem Teilstück komplett durch den “Erfinder” erkundet und markiert wurde, sollte auch nur dieses Teilstück in OSM eingetragen werden.
Und die Eintragung dann als eigene Wanderwegrelation, also Wegstückchen für Wegstückchen… - unabhängig von den “mitgenutzten” bereits länger vorhandenen Wanderwegen.