Kommt ja immer wieder vor, dass ein Radweg nur in der Vorstellung eines Planers existiert. Hier bin ich gerade:
Im Prinzip braucht den auch keiner, weil das keine wirklich gefährliche Straße ist. Und in Gegenrichtung darf man den auch nich benutzen, wie auch.
Wir sollen ja das kartieren was wir sehen, aber ich sehe hier nur ein Schild ohne Sinn und Zweck.
Und was willst Du jetzt wissen?
da reicht ein Node mit traffic_sign=DE:240 mit note=
Moin,
und ich sehe da nur jede Menge Falschparker … zumindest, so lange ich die Zusatzschilder nicht lesen kann …
Gruß
Georg
Man kann auf dem sidewalk eine weiße Linie angedeutet erkennen, daraus würde ich auf segregated=yes schließen,was auch bedeutet, dass die Fahrzeuge verbotswidrig auf dem Radweg mit der rechten Seite parken, es sei denn die nicht lesbaren Zusatzschilder erlauben ein aufgeschultertes Parken.
Also zum highway würde ich den getrennten Rad- und Fußweg schon mappen.
Beschwere Dich bei der zuständigen Stelle. Manchmal hilft das.
Will dort jemand drauf fahren müssen? Mir würds reichen, wenn er zugeparkt bleibt und ich deswegen auf die Fahrbahn darf.
Baßtölpel
Warum soll ich mich bei der Stadt beschweren, wenn ein Radweg zu geparkt wird, der sowieso keinen wirklichen Sinn hat. Das ist eine Einbahnstraße und eine Nebenstraße, da fährt man auf der recht gut asphaltieten Straße besser und sicherer als auf dem schmalen Fußgängerweg. Sinn würde er vielleicht machen, wenn er für die Gegenseite zugelassen wäre, das ist er aber ausdrücklich nicht, wahrscheinlich zu schmal. Ich vermute, er stammt aus den 80er Jahren, wo man versuchte mit allem möglichen Mitteln - eben etwas Farbe und einem Schild Fahrradwegekilometer - zu generieren. Also mich sträubt es, hier einen Fahrradweg zu sehen, die parkenden Autos zeigen das auch deutlich an, dass den keiner benutzt.
Da es hier um Radwege geht, bezog sich der Beschwerdehinweis auch darauf und nicht auf das Falschparken.
Das ZE 241 verstößt eindeutig gegen die StVO, sollte man denen auch mal nahebringen.
Der Radweg dürfte per se illegal sein. Ein Hinweis könnte vielleicht die Stadt dazu bringen, herauszufinden, ob und warum etwas in der Verwaltung schief läuft.
Zumindest einen Sinn hätte der Eintrag in die OSM: Wenn ich auf Parkplatzsuche bin, weis ich dass einen teuren Strafzettel kriegen kann. Busgelder richten sich ja nach der Verwaltungsphantasie und nicht nach der Realität
Im goggle-streetview kann mans lesen, allerdings ein älteres Bild, wo die Umweltzone noch 3 Farben hatte.
Es ist der Blick vom nördlichen Ende der Holzstrasse in Mannheim ( http://www.openstreetmap.org/way/35834152 )
Unter dem Halteverbotsschild steht “Auf dem Seitenstreifen” und “Anwohner mit Parkausweis frei”
Dann ist das Radwegschild aber behördlicher Unfug.
Das ist es sowieso, da nach aktueller STVO die Radwegbenutzungspflicht (induziert durch das Blauschild) nur zulässig ist, wenn man auf der Straße nicht sicher radeln kann.
Dass denke ich auch. Viele “unterentwickelte Länder” in Rahmen Fahrradwege, mach(t)en es so… In die Niederlande wurde Mann es nie so machen, der einzelne Auto auf ein Fahrradweg, riskiert Schaden bei böse Radfahrer…
Nun sind die Bilder online, kann sich jedern den “Radweg” anschauen:
http://www.mapillary.com/map/im/QBIgCwGpZxKnaVZdUscB2g/photo
und rückwärts:
http://www.mapillary.com/map/im/HFCLSZbYcdFeibIqRwmtxA/photo
Und ja, ich bin gegen die Einbahnstraße gefahren…
Wen aber ein blauer Lolly da steht, muss man den Radweg benutzen, egal wie sicher die Straße ist. Deshalb schrieb ich ja, den Herren auf die Füße treten.
OT:
http://www.mapillary.com/map/im/D_r3I1bpU3p1V5Hy9vg0Hg/photo
mal wieder ein Beispiel dafür, wie gut die Nummernschilderkennung bei Mapillary funktioniert :=
… wenn er zumutbar ist! Selbst wenn die Fahrzeuge links des Bordsteins stünden, wäre der “Radweg” mindestens wg. Dooring-Zone, mangelnder Kennzeichnung der Pfosten und zu geringer Breite (Abstand zu Fußgängern!) nicht zumutbar, weil zu gefährlich für den Radfahrer (und die Fußgänger). Im vorliegenden Fall würde ich das 241 i. ü. als nichtig betrachten, da es offensichtlich dem erlaubten Bordsteinparken für Anwohner widerspricht. Beide gleichzeitig können schlicht und ergreifend nicht gelten.
Der Hochbord-“Radweg” ist kein Seitenstreifen, das ist nur die Einbuchtung. Heißt: Die Autos parken alle falsch, egal ob Anwohner oder nicht. Übliche Unsitte, um den fließenden Verkehr auf der Straße nicht zu behindern.
Zulässig ist die Beschilderung als Radweg da trotzdem nicht.