mir ist aufgefallen, dass - wenn man auf die OSM-Geometrien schaut - Neustadt in Holstein Relation: Neustadt in Holstein (382433) | OpenStreetMapnicht vollständig im Kreis Ostholstein Relation: Ostholstein (27025) | OpenStreetMap liegt. Die Kreisgrenze folgt genau der Küste, während die Gemeindegrenze einige Meter vor der Küste liegt und auch das Binnenwasser um den Marinestützpunkt einschließt. Es gibt also jede Menge Wasser, das zwar zur Stadt, aber nicht zum Kreis gehört. Eine stumpfe geometrische “in welchem Kreis liegt diese Stadt”-Analyse führt also dazu, dass Neustadt ohne Kreis ist.
Es betrifft nicht nur Neustadt in Holstein, sondern auch Nachbargemeinden bis Großenbrode.
Einerseits sehe ich an den Gemeinde/Stadt-Grenzen ein Fixme: “Nur grob geschätzt”, siehe z.B. Way: 48127262 | OpenStreetMap, andererseits habe ich meine Zweifel, dass die Kreisgrenze tatsächlich mit dem Ufer übereinstimmt. Sehr auffällig im Hafenbereich:
An der Nordküste sind Kreis- und Gemeindegrenze gleich und liegen etwas vor der Küste.
Meine Meinung: Kreis- und Gemeindegrenze sollten an der Küste (also auf der Meerseite) die gleichen Linien nutzen. Diese sollten so gut wie möglich geschätzt sein - und vermutlich etwas vor der Küste liegen.
Möglicherweise wurde irgendwann die Kreisgrenze im betroffenen Gebiet (Ostküste) so geändert, dass sie statt der Gemeindegrenzenlinien die Küstenlinie nutzte. In meinen Augen wäre das falsch.
Die Küstenlinie (mittleres Hochwasser) ist an vielen Stellen Veränderungen in beiden Richtungen unterworfen und kann/sollte dann aktualisiert werden. Die kommunalen Grenzen sind hingegen i.A. durch Vermessung festgelegt und werden wenn überhaupt nur in großen zeitlichen Abständen neu definiert. Sie können mit der Küstenlinie übereinstimmen, das ist aber immer vom Einzelfall abhängig.
Am Bodensee ist die Grenze der Gemeinde z.B. an einer bestimmten Wassertiefe orientiert, damit u.a. die Badestrände in deren Zuständigkeit fallen.
Die Länder- und Staatengrenzen dagegen liegen bei Gewässern aber oft ganz woanders.
Moin,
nach meiner Beobachtung gehören Hafenanlagen, Seebrücken und ähnliche Anlagen fast immer zum Gemeindegebiet. Ansonsten wären Baugenehmigungen und Nutzungsordnungen wohl rechtlich schwer umsetzbar. Oft verläuft die Grenze einige Meter vor der Außenmole oder Seebrücke.
Ansonsten scheinen Grenzen meist einen früheren Stand der Küstenlinie abzubilden.
In Neustadt habe ich als Schätzung die Linie an der Hafeneinfahrt aus der bisherigen Relation Neustadt in Holstein (382433), die bestehende Linie vor der Außenmole der Marina und ansonsten die aktuelle Küstenlinie als Admin-Grenze für Kreis und Gemeinde und als PLZ-Grenze eingetragen.
Für die Nachbargemeinden darf gern ein anderer die Grenzen anpassen.