Das mit dem “Dienstleister frei” ist halb so schlimm; es handelt sich wohl dabei mehr um eine Erfindung der Stadt Dresden.
Diese Zusatzschilder sind nach StVO nicht streng reglementiert und es gibt da immer wieder Platz für “Erfindungsreichtum”, so ist dieses Schild hier nun das Gleiche wie “Anlieger frei” nur mit dem Unterschied, dass man etwas den Ausdruck variiert hat.

mfG Michael