Die Grundidee dahinter ist in meinen Augen, daß solche großen Schutzgebiete als ein Gesamtkonstrukt mit einheitlichem Namen auftreten (wollen), der dann auch so vermarktet wird.
Rein rechtlich (bezogen allein auf das Bundesland) hat jedes Gebiet weiterhin seinen eigenen Namen und seine eigene Verordnung.

Das war auch der Hintergrund meines Beispiels vom Biosphärenreservat Elbe, auch solch ein Bundeslandübergreifendes Gesamtkonstrukt, hier als Biosphärenreservat mit dem Namen “Flußlandschaft Elbe”; pro Bundesland aber mit eigener Verodnung und eigenen Namen.

Was hier nun fehlt ist etwas, was in OSM diese Gesamtheit repräsentiert, entweder als neu zu kreierender Tag oder eine neue Grenze, die die jeweiligen Teilnaturparke oder z.B. Biosphärenreservate einschließt.

Sven