Jo_Cassel
(Jo Cassel)
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Die internationale Situation ist komplex …
Faktisch sollte man, in dem Staat in dem man Schutzgebiete anlegt, die Gesetzeslage zumindest grob kennen.
Daher hatte ich bei meiner Wiki-Überarbeitung 2018 auch immer “in/für Deutschland” über alle Festlegungen geschrieben, damit es da keine Missverständnisse gibt, denn dies ist keinesfalls 1:1 übertargbar! Derartige Festlegungen müssten eigentlich für jeden Staat (nicht für die Sprachgruppe) gemacht werden, fragmentarisch hier:
https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Tag:boundary%3Dprotected_area#Protect_classes_for_various_countries
Für Deutschland gilt aber sicher Stand heute:
protect_class=3 außerhalb von
- Ivenacker Eichen
- Bruchhauser Steine
- Grünes Band Thüringen
- Kluterthöhle
ist ein Taggingfehler, der korrigiert werden kann und sollte.
@Rogehm in der Einleitung von DE:Key:protect_class wollte ich eigentlich nur wenige Schutzklassen exemplarisch hervorheben, insbesondere die beiden, die uns wegen ihrer großen Anzahl am meisten beschäftigen werden: NSGs (Anzahl: ca. 9000) und NDs (Anzahl: wohl mind. 10 000), siehe zur Anzahl die Tabelle in https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Schutzgebiete_des_Natur-_und_Landschaftsschutzes
Eine Schutzklasse mit landesweit nur 4 Elementen braucht IMHO keine dezidierte Erwähnung in einer Einleitung.
Grüße Jo