Nein. Es ist lediglich die Wort-Bild-Marke des Schriftzuges “nahkauf” in weißer Schrift auf rotem Grund geschützt.
Die Markenanmeldung für die Wortmarke “nahkauf” wurde wegen fehlender Unterscheidungskraft und wegen beschreibender (freihaltungsbedürftiger) Angabe zurückgewiesen. https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/307536866/DE
Herr Mustermann in Musterstadt darf seinen Tante-Emma-Laden “Nahkauf” nennen, solange er den Namen nicht klein und weiß auf rotem Grund schreibt.