Ja, bei der ersten Barriere dachte ich das aus. Aber in dem Waldstück sind bei den Forstarbeiten der letzten drei Wochen praktisch alle unbefestigten Waldwege rechts und links der Hauptwege derartig systematisch damit versehen worden, dass es sich hier um eine bewusste Sperrung handeln muss. Ich habe einige der verwendeten Materialien auch erst vor wenigen Wochen ein Stück weit entfernt liegen sehen (z.B. Windwurd auf dem Hauptweg) und sie wurden offensichtlich von dort mit dem Greifer bewusst an der Stelle des abzweigenden Weges drappiert, wo sie die höchstmögliche Sperrwirkung haben (also dort, wo rechts und links auch dichtes Unterholz ist).
Leider konnte ich bislang nicht herausfinden, welche Verbote für das Naturschutzgebiet gelten. Es stehen wie gesagt keine Schilder dort, die darüber informieren. Es ist zudem ein Schutzgebiet, in dem ganz normale Holzwirtschaft stattfindet. Bei anderen Schutzgebieten dagegen gibt es Informationstafeln, auf denen Steht: “Betreten nur auf befestigten Wegen oder ausgewiesenen Wanderwegen, Hunde nur an der Leine führen, …” Hier informiert nur das auf der Spitze stehende grünumrandete Dreieck mit dem Seeadler und der Aufschrift “Naturschutzgebiet”. Da die genauen Vorschriften, was in dem Gebiet erlaubt und verboten ist, durch örtliche Bestimmungen zu regeln ist, ist somit nicht ersichtlich, ob man unbefestigte, nicht als Wanderweg gekennzeichneten Waldwege betreten darf. Bei den nun wie geschildert abgesperrten Wegen handelt es sich teilweise um sehr alte Waldwege, die also schon auf historischen Karten eingezeichnet sind, die auch nach wie vor sichtbar durch forstwirtschaftliche Fahrzeuge genutzt werden (also nicht zugewachsen, erkennbare Fahrspurgen) und teilweise wurden diese Wege sichtlich auch regelmäßig durch Wanderer / Mountainbiker genutzt (deutlich sichtbare Trampel- bzw. Fahrspur). Um also korrekte Access-Werte einzutragen, müsste ich in einem nächsten Schritt die für dieses Schutzgebiet gültige Bestimmungen herausfinden.