Hallo, ich habe jetzt einmal anhand der Örtlichkeit und, wo ich keine Beschilderung gefunden hatte, über Eigentumsgrenzen den Verlauf des Truppenübungsplatzes eingetragen.
Die Frage ist, was mit den Wegen passiert? Die erlaubte Nutzung ist auf neu aufgestellten Schildern dargestellt.
Ich habe ein Bild der Schilder, weiss aber nicht wie ich es hier hochladen kann
Um Fotos hier einzubinden, muss das Foto irgendwo im Netz online sein. Ich nutze für eigene Fotos diesen kostenlosen Dienst: https://picr.de/
Dort lade ich das Foto hoch und erhalte dann gleich maßgeschneidert einen Links zum Einbinden in Forumsbeiträge.
Der Truppenübungsplatz wurde 1992 geschlossen. Was jetzt noch besteht, ist ein Standort-Übungsplatz. So steht es in Wikipedia, beim Nabu, bei Weltkulturerbe Mittelrhein und vielen anderen Veröffentlichungen. Ich möchte nicht in die laufende Arbeit eingreifen. Darum hätte ich die Bitte, den Namenseintrag zu berichtigen.
Im Vertrag der Eigentümer mit dem Nabu wurde vereinbart, dass die Panzerstraße und ein Rundwanderweg für Wanderer “frei bleiben”. Das müsste sich, auch wegen des Wegegebots im NSG, in Zulassungsschildern oder Wegemarkierungen ausdrücken (wie z.B. im NSG Wahner Heide außerhalb des TrpÜbPl https://dasfliegendeklassenzimmer.org/wp-content/uploads/Wahner-Heide-Wegkennzeichnung.jpg. Auch das müsste dann in osm stehen.
Truppenübungsplatz wurde in Standortübungsplatz geändert.
Der Name “Der breite Waldweg” schein offiziell denn er steht auch so im Amtlichen Kartenwerk.
Schilder wie von Yves klein beschrieben habe ich keine gesehen. Die “Panzerstraße” ist von Alte Heerstraße bis Nabu Gelände "Dreibuchenplatz Militärisch (so Beschildert). Zuwegung demnach über “Der breite Waldweg”.
Und wie geht es jetzt mit den Wegen innerhalb des Geländes weiter?
Die Schilder mit den seit Jahren bekannten Zugangszeiten finde ich erfreulich deutlich. Jeder feste Weg mit Schildern mit den Betretungszeiten an beiden Enden sollte m.E. mit access=conditional getaggt werden.
Sollte es wider Erwarten Wege geben, denen die Beschilderung an einem oder beiden Enden fehlt, darf m.E. keine Zugangsbeschränkung getaggt werden. Eine unsichtbare Einstufung des Geländes bloß als militärisch gäbe kein Zutrittsverbot her. Aber sicherlich hat der StOÄ zur Vermeidung von Konflikten für konsequente Beschilderung gesorgt. Wenn ich mal nach Wiederöffnung der Seilbahn dort zum Wandern hinfahre, kann ich die Beschilderung genauer inspizieren.
Ab welcher Stelle die Betretungsbefugnis für jedermann eingeschränkt wird, kann nur am jeweiligen Ort durch erkennbare Schilder geregelt sein. Dagegen macht ein einzelnes irgendwo postiertes Schild mit Zugangszeiten nicht klar, ob zB die Alte Heerstraße auf ganzer Länge jederzeit betreten werden darf, oder ob sie in einem bestimmten Abschnitt nur von Freitag bis Montag frei ist. Den genauen Willen des STOÄ sollten wir als Mapper aber nicht vermuten oder erraten müssen. In Zweifelsfragen gebietet die on-the-ground-Regel, nach der jeweiligen örtlichen Beschilderung zu taggen.
Ob allerdings die Schilder auf astensteiners Fotos überhaupt die Pläne des STOÄ widerspiegeln, finde ich unsicher. Denn seit 2020 werden zahlreiche Standortübungsplätze aus einem “militärischen Bereich” mit zeitlich begrenztem Zutritt in einen “militärischen Sicherheitsbereich” mit Betretung nur bei persönlicher Genehmigung (Ausweis) umgewandelt. Zwar geht das Schreiben an Frederik nicht so weit. Aber ich würde Presse und örtliche Beschilderungen genau im Blick behalten.
Oh je, ich hatte diese mittlerweile ein Jahr alte Diskussion komplett aus den Augen verloren. Die Mail kam damals an uns, nachdem man sich zuerst bei Komoot beschwert hatte über irgendwelche Routen-Empfehlungen dort.
Es gab damals noch eine Antwort auf meine Rückfragen, und mich muss mich bei Euch entschuldigen, dass die lange bei mir herumlag, statt dass ich sie hier gepostet habe:
(Die übersandten Fotos zeigen das Schild wie von Astersteiner fotografiert mit der konkreten “Freitag 13:00-Montg 06:00”-Ausnahme.)
Da die Mail sagt, dass sich die Schilder an allen Zugängen befinden, würde ich mal sagen: Selbst wenn irgendwo eines fehlen sollte, ist das dann wohl ein Versehen oder Vandalismus und bedeutet keine Ausnahme von der Nutzungseinschränkung. Ich denke also, es wäre sinnvoll,
durchgehend access=no + foot=conditional zu taggen
eventuell vorhandene MTB-Tags zu entfernen, denn MTBs sind dort zu keiner Zeit erlaubt und werden es auch mittelfristig nicht werden
Nicht nur an Zugängen. Selbst wer querwaldein geht (“zum Zwecke der Erholung”), wird fast überall eines der Schilder in den Blick bekommen, so dicht sind sie postiert. Ich habe das Gelände am 19.6.2021 umrundet und eine Blütenlese meiner Fotos in einer note verlinkt https://www.openstreetmap.org/way/933331960/history
Ich finde das gegenwärtige tagging an der Grenze des StOÜbPl, wie oben verlinkt, genauer. So könnten die access-Rechte auch im Inneren getaggt werden.