"Der entscheidende Punkt im hier schon zitterten §109g StGB ist das
wissentliche Gefährden der Bundesrepublik Deutschland oder der Schlagkraft
der Truppe.
Solange amtliche staatliche Stellen unzensierte Luftbilder und Karten in
höchster Auflösung für alle zugänglich im Internet zur Verfügung stellen,
werde ich keinen Gedanken an diesen Paragraphen verschwenden."
Da würde ich mir keine großen Hoffnungen machen. Ich halte es für wahrscheinlich, daß die Bing-Leute einmal die einschlägigen Flächen aus OSM extrahiert haben und nun zum Weichzeichnen verwenden. Einige wurden ja auch noch überarbeitet. Bing wird kaum ständig OSM-Diffs ziehen und bei jeder Änderung von Militärflächen die eigenen Bilder neu verwischen.
in dresden haben sie selbst das lager vom militärhistorischen museum verpixelt (ist mit landuse=milityry getaggt). ansonsten werden hier exakt die osm-flächen verwendet, sieht man schön an der unverpixelten strasse, die die albertstadt-kaserne und die offiziersschule trennt.
Danke. Wobei mir im Moment nur folgende Erklärungsansätze einfallen:
Vorauseilender Gehorsam, weil man glaubt, die Veröffentlichung könne verboten sein (s.o.).
Winzigweich hat Angst vor Schadenersatzklagen und Imageschäden, wenn irgendein Terrorist sich nachweislich per Bing Maps über sein Anschlagsziel informiert hat.
Die Militäranlagen in DE sind nur ein Testlauf (oder Demo) für Zensurmaßnahmen anderswo. Hier ist der OSM-Datenbestand halt schon recht gut.
17:52] *** SteveC has joined #osm-de
[17:52] Hello osm.de
[17:52] I have asked our imagery people about the blurring
[17:52] And I can pass back that we were asked to do it by a branch of the German government
Sehr komisch, wie in dem damaligen Thread erwähnt, hat die Bundeswehr damals openstreetmap.de kontaktiert und gewünscht, dass wir die Kennungen bei Gebäuden eines bayrischen Militärgebietes entfernen. Da es keine gesetzliche Grundlage für eine derartige Forderung gab, haben wir das natürlich nicht gemacht, zumal ja jeder diese Daten wieder eintragen konnte. Das komischte war, dass dieselben Bezeichnungen öffentlich zugänglich auf einer Skizze derselben Anstalt zugänglich waren
meines Wissens ist in der Zwischenzeit kein derartiges Gesetz in Kraft getreten, denn das müsste auch für amtliche Luftbilder gelten. Wie ist denn das jetzt mit dem Copyleft, steht damit das Kartenmaterial nicht ebenfalls unter CC BY SA? Und wirkt sicht das nur auf die betroffenen Kacheln aus?