Messe Friedrichshafen: footway ist auch highway=service. Wie richtig taggen?

Ich habe den Thread vom weltweiten Tagging Support Forum in das deutsche Forum verschoben, in der Hoffnung ein paar weitere Stimmen zu dem Thema zu bekommen.

Wenn wir den Zugang zu den Hallen eintragen wollen, dann als eine Linie, nicht zwei nebeneinander. In der Realität ist es ja auch der selbe Korridor, den Messebesucher und Messebauer nutzen. Die Attribute (Oberfläche, Abmessungen, etc.) sind grundsätzlich für beide gleich.

Schwierig wird es für mich beim access. Für Fußgänger in der Messe könnte foot=customers eventuell passen, wobei ich keine Kenntnis dazu habe, ob das überhaupt ausgewertet wird. Der Zugang ist ja nur während einer Messe und nur als zahlender Besucher möglich.

Unsicher bin ich bei den Zulieferern. Man kommt definitiv nur mit einem Ausstellerausweis ins Gelände und übergroße Fahrzeuge vermutlich nur nach Anmeldung, da die Tore in der Regel geschlossen sind. Ein motor_vehicle=delivery würde beispielsweise auch das Postauto dort erlauben, was sicherlich nicht durch die Halle fahren darf. Eventuell ein pragmatisches motor_vehicle=private. Aus meiner Sicht bleibt der Fakt, dass man nicht frei in die Halle fahren darf, es benötigt einen Ausstellerausweis, eine Anmeldung und es wird Messepersonal vor Ort sein, die den Einlass überhaupt erst ermöglicht.
Hier geht es ja wirklich um die Navigation auf den letzten Metern. Die Anlieferung, explizit auch die für das Freigelände, erfolgt in den meisten Fällen über das südliche Tor A wo auch das VIP-Parking verortet ist.

Noch ein paar Infos über den Ablauf als Aussteller in Friedrichshafen.
Am Tor ist eine kleine Hütte in der immer jemand von der Messe platziert ist und die Zufahrt kontrolliert. Das Freigelände Ost wird über die Hallen A6/A7 bzw. B4/B5 ermöglicht, die Tore sind 6,5 Meter breit und 7,5 Meter hoch. Das Freigelände West ist von dem Freigelände Ost aus zugänglich. Eine Beschilderung gibt es übrigens nicht.
Bei der Einfahrt muss eine Kaution hinterlegt werden, mein letzter Stand sind 200 €. Die Einfahrt ist nur für Lieferfahrzeuge von Messeausstellern erlaubt. Alle Aufbauten im Freigelände sind ausnahmslos genehmigungspflichtig. Eigene Kräne, Stapler oder Hubhöhenfahrzeuge sind nicht gestattet. Diese können nur über die Vertragsspeditionen bezogen werden. Alle 12 Hallen sind für Schwerlastverkehr bis 60 Tonnen zugelassen, bei den Freigeländen nur Freigelände Ost, nicht das West (keine wassergebundene Oberfläche vorhanden). Die Maximalgeschwindigkeit auf dem gesamten Gelände beträgt 10 km/h und die Verweildauer von Fahrzeugen bei Auf- und Abbau ist auf 2 Stunden begrenzt.

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