Maxspeed=walk bei freigegebenen Fußwegen/Fußgängerzonen in D

Graf Westerholt hat in seinem umfangreichen Vorschlagskatalog auch das Thema maxspeed auf für Radfahrer freigegebene Fußwege/Fußgängerzonen angesprochen.

Prüfen wir kurz ob Schrittgeschwindkeit bei “Zeichen 239 und 1022-10” aka “Gehweg, Radfahrer frei” auch zutrifft:
1.StVO Anlage 2:2. Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
→ Das gilt also bei allen “… frei”, nicht nur für Radfahrer

  1. Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog 2016: *141196 Sie fuhren auf einem Gehweg (Zeichen 239)/in einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1, 242.2) ) mit zugelassenem Fahrzeugverkehr nicht mit Schrittgeschwindigkeit. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 146 BKat

  2. In der Verordnung zu StVO Zumindest für Fußgängerverkehrsflächen wird deshalb aus Gründen der Verkehrssicherheit zum Schutze der Fußgänger an der Schrittgeschwindigkeit festgehalten.

Aus einem anderen Thread ein paar Argumente contra:

Erstens: Das mit der “Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben” ist wie so oft beim Radfahren Auslegungssache, die Niedersachsen haben da ihre Interpretation: http://itstartedwithafight.de/2014/03/10/geschwindigkeite-auf-gehwegen-in-niedersachsen/
→ Die Niedersachsen stehen damit ziemlich allein da. Es ist zwar selten dämlich ein Semikolon zu verwenden, aber sowohl der Bußgeldkatalog als auch die Begründung erläutern es noch einmal.
*
Zweitens: Schrittgeschwindigkeit ist schlecht definiert (4-15 km/h): https://de.wikipedia.org/wiki/Schritttempo*
→ Ja, aber dafür haben wir maxspeed=walk. Maxspeed=walk ist bei jeder Routerinterpretation immer geringer als kein maxspeed.
*
Drittens: Mit 15km/h wird auf freigegeben Gehwegen in der Realität schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren (“Gehweg / Radfahrer frei” hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Gehweg#Radfahren_auf_Gehwegen)), ein Router mit 10 km/h würde also die Realität nur unzureichend wiedergeben.*
→ Das ist Aufgabe der Router.

Vorschlag: Bei allen Wegen welche mit Zeichen 239 (Gehweg) und 242 (Fußgängerzone) beschildert sind, und mit Zusatzzeichen für Fahrzeuge freigeben sind, in der Wiki-Dokumentation für Deutschland ein maxspeed=walk vorschlagen.
Seiten:
https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Bicycle/Radverkehrsanlagen_kartieren (Radfahrer)
https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Attributierung_von_Stra%C3%9Fen_in_Deutschland#Ausgeschilderter_Fu.C3.9Fweg.2C_Anlieger_frei_.28Zeichen_239_.2B_1020-30.29 (Anlieger, Radfahrer, Lieferverkehr frei)
https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Verkehrszeichen_in_Deutschland (bei Zeichen 239, 242 als Hinweis bei Freigabe)
https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Tag:highway%3Dpedestrian
https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Tag:highway%3Dfootway

maxspeed=walk sollte für highway=footway und highway=pedestrian ein default-wert sein, ähnlich wie bicycle=no bei motorroad=yes. Das ist nämlich eine sich aus dem Gesetz ergebende Geschwindigkeitsbeschränkung und gerade keine ausdrücklich ausgeschilderte Geschwindigkeitsbeschränkung.

… aber wieder nur länderabhängig. Suche nach “footway” in unseren wie immer erstaunlich ausführlichen Länderdefaults:

  • Türkei 30 km/h
  • Ungarn 10 km/h

Ergänzung: In den maxspeed Länderdefaults für Deutschland findet sich der “Radfahrer frei” Fall bereits im Unterpunkt “for bicycles” https://wiki.openstreetmap.org/wiki/OSM_tags_for_routing/Maxspeed#Germany

Richtig, allerdings können in solchen Straßen auch andere Fahrzeuge freigegeben sein, z. B. Lieferverkehr oder manchmal auch Anlieger. Für die gilt auch Schrittgeschwindigkeit. Deshalb sollte das raus aus dem Unterpunkt “for bicycles” und insbesondere sollte das maxspeed=walk und nicht maxspeed:bicycle=walk heißen.

Was übrigens nichts daran ändert, dass maxspeed=walk keine allgemeingültige Zustimmung hat anmerk

In der Tat, aber für mich kappt es den Zusammenhang zwischen “Wenn nötig” und “Schrittgeschwindigkeit” …

Dazu müsste man erst mal sauber die “Gehwege, Schleichradler frei” an den Tags erkennen können. Bei den letzten Tagging-Diskussionen rund um Radwege und ihre Unterscheidung scheint mir das noch nicht möglich zu sein, “Gehwege, Schleichradler frei” sauber von “Gehweg neben anderem, nicht benutzungspflichtigem Radweg” oder gar benutzungspflichtigen Wegen zu unterscheiden … Nur für “Gehwege, Schleichradler frei” und Fuzos gibt es das implizite Limit …

In der Karlsruher Fuzo gehört eigentlich nach § 6 (1) c) noch ein maxspeed:public_transport??tram?bus?=25 rein … :wink: Wobei … Für die Tram hängt’s immerhin schon am Gleis, fehlt nur noch der Nachtbusverkehr …

Dieses Gesetz gilt nach dem Wortlaut nur für die Sondernutzung, also wenn beispielsweise Veranstaltungen wie Wochen- oder Weihnachtsmarkt innerhalb der Fußgängerzone stattfinden. Für den allgemeinen Verkehr könnte die Stadt Karlsruhe auch keine von der StVO abweichenden Verkehrsvorschriften regeln, denn dann wäre die Satzung wegen Verstoß gegen höherrangiges Bundesrecht nichtig.

Früher hatte man, als es noch in Offenbach die Straßenbahn gab, extra in der Fußgängerzone einen Blitzer aufgestellt um die Straßenbahnen zu blitzen die sich nicht an die gesetzlich vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit hielten.

Wie trage ich in einen Weg ein, an dem ein Schild mit Text steht, auf welchem geschrieben ist, dass Fahrradfahrer fahren dürfen, aber nur mit Schrittgeschwindigkeit? Es steht dort keinerlei blaues Verkehrszeichen, also ist es nicht highway=footway. Der Weg ist breit genug, dass Autos dort problemlos fahren könnten (aber nicht dürfen).

Wenn da nur der Text zum Radfahren stünde, würde ich sagen, dass das Schild keinerlei rechtliche Bindung entfaltet. Aber du schreibst, dass dort auch Autos verboten wären. Was ist denn da insgesamt genau ausgeschildert? Ist es ein öffentlich zugänglicher Weg oder ein privater Bereich?

Der Weg ist öffentlich zugänglich, führt durch einen öffentlichen Friedhof. Für genauere Angaben müsste ich es auch noch mal nachschauen, bzw. am besten ein Foto machen.

Friedhofsordnung? (Bei uns ist “Radfahren verboten” bicycle=no / bei Durchgang würde ich dismount nutzen, damit man darüber “routen” kann bzw. alle Fahrzeuge “Befahren nur für Berechtigte” -vehicle=privat.

Auf dem Schild steht dann für Fahrrad “Fahrradfahren mit Schrittgeschwindigkeit” →

maxspeed:bicylcle=walk; source:maxspeed=DE:walk
https://taginfo.openstreetmap.org/search?q=maxspeed%3Dwalk

Bei so etwas sehe ich meistens nach, was es gibt und wie ich es verwenden kann.

Natürlich hat eine Kommune das Recht zu entscheiden, wie ihre Straßen gewidmet sind (man beachte die Anlagen). Und da sie auch eine eigene Straßenverkehrsbehörde hat, darf sie auch über die Beschilderung und über Ausnahmegenehmigungen nach § 46 entscheiden.

Die spinnen halt, die Offenbacher … :wink:

Pleas send pigs, äh, pics …

Mag wohl sein …
Neben der EINEN StVO muss der gemeine Fernradler auch noch
16 Forstgesetze der Länder (für die Waldwege, einen Überblick gibt die aktuelle ADFC-Radwelt)
16 Naturschutzgesetze der Länder (Feldwege)
div. für die Wasserwirtschaftswege u.ä.

10.000 kommunale Grünflächensatzungen für die Grünanlagen
x Grünflächensatzungen für nichtkommunale Grünflächen (bspw. für die Parks der landeseigenen Schlösser)
x kirchliche Friedhofssatzungen

Ist doch ein leichtes … :wink:

Richtig, aber sie darf nicht einfach die Benutzung durch andere Verkehrsteilnehmer generell als “Sondernutzung” deklarieren. Der Begriff ist nämlich bereits in § 29 der bundesdeutschen StVO definiert:

Die Satzung würde vor einem Gericht keinen Bestand haben.

Zu Ausnahmegenehmigungen sagt die bundesdeutsche StVO:

Was also definitiv nicht geht, ist Ausnahmegenehmigungen allgemein für alle Verkehrsteilnehmer oder eine bestimmte Art von Verkehrsteilnehmern erlassen. Es muss sich entweder um einen konkreten Einzelfall handeln oder um eine bestimmte Gruppe von Antragstellern (z. B. Anwohner, in einigen Städten sind Anwohnerparkerlaubnisse über eine Ausnahmegenehmigung geregelt, z. B. in Alzey kenne ich das so).

Deswegen - Mapper bleib vor Ort …

Da der Graf jetzt deutschlandweit maxspeed=walk taggt, möchte ich dies hier https://www.openstreetmap.org/changeset/47980360 kurz zur Diskussion stellen. Unabhängig von der Frage, ob maxspeed=walk ein als allgemein gültig angesehener Wert ist, sprechen nach meiner Ansicht auch andere Auswirkungen gegen eine grossflächige Umtagaktion.

Hi,
woher weiß er dass der Fehler bei maxspeed und nicht bei living_street liegt?

Für mich ist das ein mechanical Edit.

+1
Sven


Da steht, dass Radfahrer gebeten werden, nur in Schrittgeschwindigkeit zu fahren (Erinnerungen sind ungenau), daher habe ich maxspeed=walk eingetragen. Das Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) verbietet eigentlich Fahrradfahrer, aber das Schild darunter erlaubt sie, quasi wie „Fahrradfahrer frei“.