Ist nicht so ganz mein Hauptinteressensgebiet, aber vor Ort wurden weitere Straßen wegen Lärmschutz von 50 auf 30 km/h maxspeed gesenkt. Das maxspeed ist kein problem, schnell geändert. Aber kann/soll/muss man die Begründung “Lärmschutz” auch irgendwie in den Daten erfassen? Und falls ja: wie?
Etwas Ähnliches hatten wir gerade erst in Tempo 30 mit Zusatzschild Straßenschäden und @urk schlug vor das in maxspeed:reason:de=* zu packen. Muss man aber definitiv nicht, zur Not geht’s ja über das 1012-36 im traffic_sign=*.
Wenn das vor Ort auf Schildern so steht kann man es gerne mit maxspeed:reason eintragen.
Ah, da war ja was. Danke für das “auf die Sprünge helfen”.
Ergänzungsfrage: wenn inzwischen alle auf einen Kreisverkehr zulaufende und wegführende Straßen ein explizites maxspeed=30 (auch beschildert) haben, kann ich doch auch bedenkenlos für den Kreisverkehr (ohne explizite Beschilderung) ein maxspeed=30 annehmen, oder?
Sehe ich nicht so. Solange das keine Tempo-30-Zonen sind, gilt im Kreisverkehr innerorts 50 und außerorts 100, weil ein Kreisverkehr einen eigenen Verkehrsbereich darstellt. Aber hatten wir auch das nicht schon neulich?
Nach einigen Urteilen im Zusammenhang mit Kreisverkehren, handelt es sich bei diesem zwar um einen eigenen Verkehrsbereich der über ein Gebotsschild kenntlich gemacht wird, diesem Gebot ist jedoch nach StVO keine explizite Geschwindigkeit zugeordnet und ist bzgl. Geschwindigkeitsbeschränkungen zu behandeln wie eine Kreuzung.
Nach den Urteilen hebt ein Kreisverkehr keine Beschränkungen auf, dass muss über das dafür vorgesehene Schild oder eine weitere Einschränkung geschehen. Im Zusammenhang damit steht auch, dass genauso wie an Kreuzungen, nach dem Kreisverkehr die Beschränkung erneut gesetzt werden muss, insbesondere wenn Straßen mit anderweitigen Beschränkungen einfließen.
Der Rest bewegt sich mal wieder im schwammigen Begriff der “Ortskundigkeit”, wenn bspw. Schilder nach dem Kreisverkehr fehlen.
Das mit den 50 in- und 100 außerorts trifft eben auch deshalb aus der gleichen Begründung zu, wenn keinerlei andere Regelung besteht.
Im vorliegenden Fall würde ich wenn alle Ausfahrten explizit mit 30km/h beschildert sind die 30 setzen, genauso wenn es eine 30er-Zone ist.
In anderen Fällen, so habe ich es zumindest gehandhabt, habe ich die Geschwindigkeit zugeordnet die zur optisch “dominierenden” Straße gehört (bspw. Kreisverkehr auf Landsstraße in die untergeordnete Straßen einmünden). Aber da kämpfe ich auch mit niemandem darum, weil es rechtlich eben wieder nicht zu 100% geregelt ist, ist schließlich eigentlich nicht Teil der Landstraße wenn Widmung nicht erkennbar und aufgrund eigenem Verkehrsbereich.
@Mammi71 : Aus welcher Karte kommt eigentlich dein Screenshot mit den Geschwindigkeiten, gefällt mir um das optisch beim prüfen schnell erfassbar zu machen.
In diesem Fall stehen an allen Ausharten nach wenigen Metern maxspeed=30 Schilder
an einer dieser Straßen steht gut 100m weiter unmittelbar vor dem nächsten Kreisverkehr ein explizites VZ 278-30, was die Aussage stützen würde, dass dass die 30 explizit aufgehoben werden muss.
Wusste ich doch, dass ich das schonmal gelesen hatte. Den Autoren kenne ich sogar…
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Der sieht aus wie der, der mich jeden Morgen aus dem Spiegelschrank anschaut. Aber kennen tu ich den nicht…
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Ich glaube ich werde alt…
Jetzt kann ich mich entscheiden, ob ich an meiner damaligen Meinung festhalte und das maxspeed entferne oder ob ich die 30 nehme.
Übrigens: @kreuzschnabel fehlt hier irgendwie…
Es ist ja durchaus so, dass die Maximalgeschwindigkeit eines Kreisverkehres in Deutschland bei „normaler“ Größe total egal ist, eben weil es faktisch nicht möglich ist, viel schneller als 30 km/h zu fahren, ohne Bekanntschaft mit der Auswirkung der Fliehkraft zu machen. Von daher ist es sowieso unerheblich, welche Geschwindigkeit erlaubt ist, eben weil man sie nicht fahren kann ![]()
Es ist ja durchaus so, dass die Maximalgeschwindigkeit eines Kreisverkehres in Deutschland bei „normaler“ Größe total egal ist, eben weil es faktisch nicht möglich ist, viel schneller als 30 km/h zu fahren, ohne Bekanntschaft mit der Auswirkung der Fliehkraft zu machen.
es gibt ja auch größere Kreisverkehre, hier eine kreisförmige Straße die allerdings kein Kreisverkehr ist, wo man ohne 50er limit physisch schneller fahren könnte: https://www.openstreetmap.org/way/30806886#map=18/52.514534/13.351057
Weiterhin gelten die limits auch für Motorräder die grundsätzlich schneller durch Kurven fahren können als normale Autos
Dass sie es gerne tun, heißt nicht, dass es grundsätzlich schneller möglich ist.
Für sie gelten auch die Grenzen der Physik:
Die Fliehkraft hängt ab von Geschwindigkeit und Kurvenradius, die Bodenhaftungskraft von Haftreibung und Aufstandsfläche.
Die Masse geht in beide Kräfte ein und kürzt sich raus.
Tatsache ist, dass es wohl rechtlich noch nicht 100%ig geklärt ist, welche Geschwindigkeit im und hinter dem Kreisverkehr gilt. Das OLG München (nur eines von 3 LG in Bayern, also noch lange nicht die höchste Instanz) hat geurteilt, dass nach dem Kreisverkehr nicht mehr die alte Geschwindigkeitsgebrenzung gilt. Über die Geschwindigkeit innerhalb des Kreisverkehrs gibt es wohl noch kein Urteil. Wir können also alle getrost unterschiedlicher Meinung sein ![]()
Würde mich mal interessieren wie die üblichen OS-Routingengines die Geschwindigkeit in einem Kreiverkehr interpretieren. maxspeed, maxspeed:urban/rural, gar nicht oder ggf. gesetzte maxspeed in Kreisverkehren sogar ignorieren. Dürfte vermutlich aber makulatur sein auf die Gesamtstrecke bezogen, ob der Router da virtuell mit Vollgas drüber schießt.
@Nadjita Das war auch ein Teil der Begründung in den Urteilen die ich gelesen hatte, warum das Schild danach wieder stehen muss / sollte um sauber zu sein. Damit es zweifelsfrei feststeht welche Geschwindigkeit gilt, sollte die einfahrenden Richtungen unterschiedliche Regelungen haben. Kenne aber genug Straßenverkehrsbehörde die das ganze rechtliche Gedöns in der Umsetzung etwas lockerer sehen.
Praktisch mache ich es einfach meistens so, dass ich es an 2 Dingen festmache. Was ist die höchste maxspeed der einfahrenden Strecken und ggf. noch ob optisch erkennbar ist, dass der Kreisverkehr zu einer bestimmten Strecke “gehört” also entsprechend gewidmet ist. Dann den maxspeed eher daran anlehnen. Das mache ich im Grunde auch nur, weil es seltsam ist wenn man eine Strecke durchgehend mit 70 beschildert hat, alle abgehenden untergeordneten Straßen nach der Ausfahrt mit 30 beschildert sind, dann den Kreisverkehr offen zu lassen.
Aber in den Kampf ziehe ich deswegen wie gesagt nicht ![]()
ok, es kommt drauf an. Autos können z.B. den Anpressdruck durch Spoiler erhöhen was ihnen einen Vorteil verschafft, praktisch dürfte aber eher relevant sein im Straßenverkehr dass Motorräder schmaler sind, dadurch können sie die Kurve optimieren (größerer Radius), zudem können sie am Kurvenende im Schnitt besser beschleunigen (wird vermutlich auch extreme Autos geben die besser beschleunigen als schwache Motorräder) (bis dann das 30er Schild kommt und sie eine Vollbremsung machen müssen). Außer in großen Kreisverkehren ist es nicht relevant, aber wenn wir schon darüber schreiben…
Hierzulande gibt es oft 30er an der Einfahrt in den Kreisverkehr
