maxspeed für Straßen auf Parkplatz

Hallo,
in dieser CS-Diskussion
https://www.openstreetmap.org/changeset/80779596#map=17/52.31357/13.60440
geht es um die Verwendung von maxspeed für den “Hauptweg” auf einem Parkplatz.

Gem. Wiki - DE:Key:maxspeed
https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Key:maxspeed
gibt maxspeed die rechtlich angeordnete maximal zulässige Geschwindigkeit für den allgemeinen Verkehr auf einer Straße an.

Fallen darunter auch P-Wege?
Es ist dort gem. CS-Diskussion kein Verkehrszeichen # 274 aufgestellt. Der Parkplatz liegt innerorts. Gilt dann für maxspeed 50 kmh und sollte maxspeed auf P-Wegen überhaut verwendet werden?

Fragende Grüße

Bei Parkplatzwegen würd ich keinen Maxspeed raten, sondern nur dann dranschreiben wenn ein Schild da steht.

Ich bin der Meinung, das grundsätzlich erstmal eine Geschwindigeitsbeschränkung von 50kmh besteht, da sich die Wege innerhalb der Ortschaft befinden. Ein nicht vorhanden sein, einer expliziten Geschwindigkeitsbeschränklung verstärkt noch zuvor genannte Meinung. Da die Wege jedoch auf privat Gelände sich befinden, so kann nur der Eigentümer mit Gewissheit sagen, wie schnell man fahren darf. Auf der anderer Seite gilt dies auch nur, wenn eine entsprechende Beschilderung vor Ort ist.

Wenn keine Schilder zur Geschwindigkeitsbeschränkung aufgestellt sind und das Center innerorts ist, mappen wir für gewöhnlich nach der “on the ground” regel. D.h. 50 km/h. Und die Straßen scheinen ja auch entsprechend ausgelegt zu sein.

Ist mal was Neues, nach Mappen für Renderer und Mappen für Router nun Mappen für den Versicherungsrabatt :smiley:

Das wäre mal was für die Wochennotiz :sunglasses:

Ich bin der Meinung, dass man max.speed eintragen sollte, weil ohne maxspeed Navigationsprogramme daraus erlaubte 50 km/h machen.

Ich gebe mir nochmal meinen Kommentar wieder, den ich bereits beim changeset hinterlegt habe:

quote:
Es gibt keine Verkehrszeichen für eine Geschwindigketsbegrenzung, nur den Bezug auf die StVO. In vielfachen Beträgen im Internet ist meistens von Schrittgeschwindigkeit = 10 k/mh die Rede.

Zu Wegen auf Parkplätzen mit straßenähnlichen Charakter habe ich folgendes gefunden:

“Auch auf Parkplätzen mit eindeutigem Straßencharakter scheidet eine direkte Anwendung der Vorfahrtsregel des § 8 Abs. 1 S.1 StVO aus, weil es dort an “Kreuzungen” und “Einmündungen” fehlt. Kreuzungen und Einmündungen i.S.d. § 8 Abs. 1 S.1 StVO setzen das Zusammentreffen von verschiedenen “Straßen”, die dem fließenden Verkehr dienen, voraus (Hentschel/König/Dauer, a.a.O.). Die Zuwegungen auf Parkplätzen dienen hingegen nicht dem fließenden Verkehr, sondern dem Aufsuchen der Parkflächen und damit dem ruhenden Verkehr.”

Es geht zwar um Vorfahrt, nicht um Geschwindigkeut. Aber diese Straßen dienen dem ruhenden Verkehr.
Ich denke, da sollte man keine 50 km/h fahren.
unquote

Interessant, dass das in D-Land nicht klar geregelt ist. :stuck_out_tongue: :smiley:

https://www.ergo.de/de/rechtsportal/verkehrsrecht/aktuelles/parkplatzregeln

“Als angemessenes Tempo auf Parkplätzen sehen die Gerichte meist die Schrittgeschwindigkeit mit höchstens 10 km/h an”.

ferner:

“Dabei spielt es keine Rolle, ob das Hinweisschild ‘Hier gilt die StVO’ aufgestellt ist oder fehlt”.

Wiso machen Navis aus einem fehlenden maxspeed-Eintrag ein maxspeed=50?
Weil auf öffentlichen Straßen innerorts maximal 50 kmh erlaubt sind?
Woher weiß das Navi, daß der Parkplatz innerorts ist? Das entspr. Merkmal ist auf den P-Hauptwegen nicht eingetragen.
Und gilt max. 50 kmh auch auf privaten P-Wegen?

Edit: etwas zu spät

Vergleiche dazu: https://www.wbs-law.de/verkehrsrecht/hier-gilt-die-stvo-regeln-auf-parkplaetzen-und-parkhaeusern-17326/

Dort heißt es unter Anderem, dass Gerichte Parkplätze nicht wie normale Straßen behandeln und dort andere Grundsätze gelten. Angeführt wird z.B. dass auf einem Parkplatz nicht die Vorfahrtsregelungen von Straßen gelten. Wer in einer Parkgasse unterwegs ist, kann sich nicht auf “rechts vor links” berufen. Beide Fahrer haben sich ggf. untereinander zu verständigen.
Dort steht auch, dass ein Parkplatz dem ruhenden Verkehr dient… das ist zwar ziemlich allgemein und diffus ausgedrückt macht aber für mich eins klar: Auf einem Parkplatz ein “maxspeed” einzutragen, macht nur Sinn, wenn es dort eine ausgeschilderte Geschwindigkeitsbeschränkung gibt. Die Geschwindigkeitsbegrenzung der angrenzenden Straße für den Parkplatz zu übernehmen, erscheint mir insofern nicht richtig. Und auch “Schrittgeschwindigkeit” träfe nicht zu, auch wenn im Falle eines Unfalls in die Richtung argumentiert werden könnte. Aber wenn z.B. ein Parkplatz komplett leer und übersichtlich ist, wer sollte auf welcher rechtlichen Grundlage dem Autofahrer untersagen, mit 30kmh über den Platz zu fahren?

Um es hier nochmal klar abzugrenzen. Es geht in diesem Thread um die Zu- und Abfahrten und nicht um die Parkplätze. Und wenn man sich diese Zu- und Abfahrten ansieht, sind die auch entsprechend ausgebaut. Das man ohne Beschilderung natürlich die entsprechenden Vorfahrtregeln beachten muss ist auch klar. Wenn ich aber aus dem Ort dort einfahren würde, käme mir nie in den Sinn, dass dort andere Regeln gelten würden.

Außer:

Es ist entsprechend ausgeschildert. Und ich habe hier in der Umgebung noch keinen Supermarktparkplatz gesehen, der nicht mindestens als Tempo 30 Zone bzw. als verkehrsberuhigte Zone ausgeschildert ist und dort hat natürlich §1 StVO absoluten Vorrang. Was auch durch die Rechtsprechung so bestätigt ist.

Man sollte sich das mal in Mapillay anschauen, um sicher zu sein.

Der mapper hat maxspeed=20 rausgenommen, damit er mit einem Telematik-Tarif der Kfz-Versicherung keine Nachteile für Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit erhält. Das Navi zeigt an, dass man dort nur 20 fahren darf. Wenn die 20 km/h rausgenommen werden, dürfte er
50 km/ fahren.

Es handelt sich aber um Zuwegungen auf Parkplätzen, die nicht nicht dem fließenden Verkehr dienen , sondern dem Aufsuchen der Parkflächen und damit dem ruhenden Verkehr.

Ich nehme an, das ein Navi bei service=parking_aisle nicht 50 km/h anzeigt. Wie kann man Zuwegungen auf Parkplätzen mappen, so dass trotz fehlender Geschwindigkeitsbeschränkung (und dann ohne maxspeed) dort auch keine 50 km/h erlaubt sind?

Moment mal, es gibt Telematik-Tarife, die sich auf OSM-Daten verlassen um das Fahrverhalten der Versicherungsnehmer zu bewerten?

Also ich weiß ja dass man Open Source-Produkte für so ziemlich alles verwenden darf aber das halte ich für ziemlich bedenklich. Es gibt zu viele falsche maxspeed (z. B. längst reparierte Straßenschäden oder Baustellen, die nie entfernt wurden). Ich würde niemals im Leben auf die Idee kommen, auf OSM-Basis einen Telematik-Tarif anzubieten.

Meines Erachtens brauchen highway=service kein maxspeed (so nicht ausdrücklich ein maxspeed ausgeschildert ist), denn es handelt sich per defintionem bei highway=service immer um Parkplatz- oder Zufahrtswege wo kein Durchgangsverkehr durch fährt (oder fahren sollte). Ein gutes Navi sollte selbst auf die Idee kommen, dass Tempo 50 hier unangebracht sein dürfte.

**@Jesse Pinkmann:**Ich kann Dir nur empfehlen, Dir die Mühe zu machen, die Ausführungen von DenMedico ausführlich zu lesen.

Ich habe mir die mal die Mühe gemacht, mir das zugegebenermaßen sehr dürftige Material aus Mapilliary anzuschauen. Dort ist zumindest der Kreisverkehr, der von der K6160 in Richtung des A10 Centers führt und ein Großteil des Außenrings zu sehen. Dort kann ich keine Geschwindigkeitsbegrenzung sehen. Die Straßen sind so ausgebaut, wie in einem normalen Gewerbegebiet. Es münden auch keine Parkplätze direkt auf diese Straße. Und selbst wenn, in jedem Wohngebiet ist das genauso. Und wer dort ausparkt, hat sich zu vergewissern, dass er das ohne einen Unfall zu verursachen kann.

Ich sehe keine Veranlassung dort irgendwelche Sonderregelungen zu mappen.

Auf den Parkplätzen selbst, die man in Mailary nicht sieht, wird es mit Sicherheit anders aussehen und eine entsprechende Beschilderung vorhanden sein.

@Jesse Pinkmann: Vielleicht solltest Du DenMedico mal auf diesen Thread hinweisen, dass er sich auch in die Diskussion einbringen kann.

Kannst Du das mit den entsprechenden Paragraphen in der StVO belegen?

Es handelt sich nicht um eine StVO-Frage, sondern um eine pragmatische Lösung. Würde man alle highway=service mit maxspeed=50 taggen, dann hätten wir wieder das “Ecktankstellen-Problem”, nämlich dass das Navi einen über eine Ecktankstelle schickt weil der Weg aus Sicht des Navis schneller ist als an der roten Ampel zu warten, nur dass man damit einen Rotlichtverstoß begeht (und dazu gibt es tatsächlich Rechtsprechung).

Mal abgesehen davon, das mir die Nettikette verbietet, zu sagen, was ich von Deinen letzten zwei Posts halte, lass dir eins gesagt sein:

Noch mappen wir nach dem “on the ground” Grundsatz. Und da gelten eben auch die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften und nicht pragmatische Lösungsansätze.

Mach Dir bitte mal die Mühe und schau Dir die wenigen vorhandenen Mapilary Bilder an, und Du wirst sehen, die Straßen im Außenring um die Parkplätze sind ganz normale Straßen, wie Du sie in jedem Gewerbegebiet findest. Und dort gilt die StVO**.** Ob solche Straßen dann highway=service sind, steht auf einem anderen Blatt. Darüber lässt sich mit Sicherheit trefflich streiten

Und wenn ein Navi ein Fahrzeug über eine Ecktankstelle schickt, muss der Ersteller der Navisoftware seine Software anpassen. Denn wir mappen, “what is on the ground” und nicht für Router. Und wenn einer der Marktführer bei Versicherungen unsere Daten für ihre Apps verwendet fühle ich mich persönlich gebauchpinselt, frage mich aber, ob die noch alle Latten am Zaun haben, ein offenes Format, für eine rechtssichere Berechnung von Telematiktarifen zu verwenden. Abgesehen davon frage ich mich auch, ob die so arm sind, dass die ich keine kommerziell erstellten Daten leisten können.

maxspeed=50 auf alle highway=service ist in etwa so hirnrissig wie alle highway=track mit maxspeed=100 zu taggen nur weil da theoretisch ein landwirtschaftliches Fahrzeug (das ja nicht zwingend ein Traktor sein muss, sondern z. B. auch ein Pkw mit Anhänger sein darf) mit Tempo 100 drüberdüsen dürfte.

Das ist aber eine zwingend notwendige Vorfrage und nicht bloß “Geschmackssache”. Entweder ist es vom Augenschein her eine ganz normale Gewerbestraße (und an der Eigenschaft ändert sich erstmal nichts, wenn durch diese Straße nur ein Gebäude angebunden wird) oder eben eine Zufahrtsstraße.

Kommerzielle Daten sind hier nicht nennenswert besser. Da wird ein neues Stück Autobahn eröffnet und im Navi fährt man noch 3 Monate über Acker & Wiesen. Da wird dir die Telematik für diesen Offroadtrip aber gehörig Punkte abziehen, gerade weil ja auch bekannt ist, dass du eben kein geländegängiges Vehikel fährst.

Es gibt da auch gegenteilige Rechtsprechung.

Wir können hier noch ellenlang über Geschwindigkeiten auf den einzelnen Straßentypen diskutieren. Abgesehen davon halte ich Deine Beispiele für ziemlich an den Haaren herbeigezogen und praxisfremd, nur dem Zweck dienend Deine Argumentation zu begründen. Und Dein Ton in dieser Argumentation ist auch nicht unbedingt sachlich.

Wir sollten aber mal wieder auf den konkreten Fall zurückkommen. Deshalb habe ich mir auch mal die Mühe gemacht, wieder mal die Definition von highway=service durchzulesen. Dort ist es ziemlich klar definiert. Auch das von DenMedico angesprochene Problem ist dort klar als Beispiel definiert.

Im Zusammenspiel mit der in Mapilary sichtbaren bzw. nicht vorhandenen Beschilderung ist die Sache glasklar, so wie ich es weiter oben schon beschrieben habe.
Eigentlich hätte es, angesichts der klaren Sachlage in WIKI und StVO, für diesen speziellen Fall gar nicht solch einer langen Diskussion bedurft.

Ich halte es für sehr bedenklich, irgendein maxspeed=* an einem Zufahrtsweg einzutragen, bei dem die tatsächliche Rechtslage nicht eindeutig ist. Denn entweder steht an einer solchen Zufahrt eine Geschwindigkeitsbegrenzung, dann kann die eingetragen werden. Oder es steht dort keine. Handelt es sich um eine Zufahrtsstraße auf einem Privat- bzw. Firmen-Grundstück, kann nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass dort die gleiche Höchstgeschwindigkeit gilt wie auf der öffentlichen Straße, von der die Zufahrt abzweigt. Und dies egal, wie ausgebaut diese Zufahrt ist. Es ist halt in Deutschland auch nicht alles haarklein durch Gesetze und Verordnungen geregelt. Wir sollten uns eines vor Augen führen: Das keine Höchstgeschwindigkeit angeben ist (sowohl vor Ort als in der Datenbank von OSM) bedeutet nicht, dass man dort so schnell fahren kann wie man will.
Daher von mir ein ganz klares Votum: Auf Parplatzzufahrten sollten nur maxspeed-Attribute eingetragen werden, wenn diese tatsächlich vor Ort ausgeschildert sind.
Es ist nunmal so, dass ein Parkplatz nicht zur “Zone-Spielstraße” wird, weil die öffentliche Straße, die an dem Parkplatzweg vorbeiführt, eine Spielstraße ist. Auch ohne ein Zone-Ende-Schild endet diese dort, wo das Privat- oder Firmengrundstück beginnt, auf dem der Parkplatz liegt. Ab dort gilt halt keine durch die STVO festgelegte und auch keine für die angrenzende Straße ausgeschilderte Geschwindigkeitsbegrenzung. Es steht dem Parkplatzbesitzer frei, durch eine Beschilderung eine Geschwindigkeitsbegrenzung für die Parkplatzzufahrten festzulegen. Ansonsten gilt halt § 1 StVO (denn dieser gilt nach meiner Information auch auf Privatgrundstücken und dies unabhängig davon, ob jemand dort ein Schild aufgestellt habt, dass auf dem Gelände die STVO gilt oder nicht). Welche tatsächliche Höchstgeschwindigkeit sich dann aus § 1 STVO ergibt, klären dann von Fall zu Fall Gerichte, wenn es z.B. zu einem Unfall gekommen ist und ist dann stets eine Ermessenssache. Daraus können wir aber keine maxspeed-Angabe für OSM ableiten.